Als Gärtner ist man nicht nur viel an der frischen Luft, sondern kann auch seine Kreativität nach Herzenslust ausleben. Bei der Gestaltung eines neuen Landschaftsgartens oder einer Baumschule sind Ideen von Gärtnern gefragt. Auch auf Friedhöfen sind Gärtner unverzichtbar, besonders weil individuelle Grabgestaltung in den letzten Jahren immer gefragter geworden ist. Vor allem als selbstständiger Gärtner haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Vorstellungen gemeinsam mit dem Kunden zu entwickeln. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Wie auch in anderen Berufszweigen gilt: Nicht jeder kann und darf sich als Gärtner selbstständig machen. Doch vor der Überprüfung der fachlichen Eignung steht ein ehrlicher und selbstkritischer Blick auf die persönliche Befähigung.
Ob Sie wirklich dafür geeignet sind, einen Betrieb eigenverantwortlich zu führen, wird sich erst nach einer gewissen Anlaufzeit Ihres Unternehmens zeigen. Sie können aber schon vor einer beabsichtigten Gründung Faktoren überprüfen, die in der Gesamtschau eine Prognose ergeben, ob Sie der Selbstständigkeit gewachsen sind. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit dafür. Reden Sie mit Ihrer Familie und Freunden. Und vor allem: Seien Sie ehrlich. Bei größeren Zweifeln ist es besser, den Traum von der Selbstständigkeit zu begraben.
Seien Sie niemals so stolz, alles allein bewältigen zu wollen. Eine fundierte Expertenberatung ist durch nichts zu ersetzen. Was man von Ihnen erwartet: Schreiben Sie Ihre Vorstellungen möglichst konkret auf. Das muss zunächst noch nicht die Form eines Businessplans haben, den man später von Ihnen bei Anträgen auf Fördermittel erwartet. Ihr Gründerwille sollte aber klar erkennbar sein. Führen Sie zum Beispiel auf, ob Sie ausschließlich Ihre Dienstleistung als selbstständiger Gärtner anbieten wollen oder ob Sie ergänzend einen Gartenbaubetrieb oder einen Versandhandel erwägen. Auch mögliche Spezialisierungen, etwa auf den biologischen Anbau, sollten Sie in Erwägung ziehen und erläutern.
Ihre ersten Ansprechpartner sind die Experten bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und bei der Landwirtschaftskammer. Fragen Sie gezielt nach einem Seminar für Existenzgründer. Dort erfahren Sie schonungslos, was Sie in der Selbständigkeit erwartet. Die Kammerexperten werden Sie auch auf Ihrem weiteren Weg begleiten. Sie unterstützen Sie zum Beispiel bei folgenden Fragekomplexen:
Sind Sie immer noch dabei? Dann geht es nun weiter mit dem nächsten Schritt.
In einem Seminar für Existenzgründer erhalten Sie Checklisten, Ansprechpartner und vor allem wertvolle Tipps aus der Praxis. Da solche Seminare branchenübergreifend angelegt sind, müssen Sie sich um die fachlichen Voraussetzungen Ihrer geplanten Selbstständigkeit als Gärtner selber kümmern.
Eine zwingende Voraussetzung, um sich als Gärtner selbstständig machen zu können, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich. Der Begriff des Gärtners ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung. Die Regelausbildung dauert drei Jahre im Dualen System. Im letzten Jahr der Ausbildung erfolgt eine Spezialisierung auf einen der insgesamt sieben Zweige. Dies sind:
Nach der Ausbildung ist es möglich, einen Meisterbrief zu erwerben. Der Meister ist bei Gärtnern für eine Selbstständigkeit nicht zwingend notwendig. Er signalisiert jedoch, dass Sie sich weitergebildet haben und Ihre Kunden noch umfassender beraten können. Ein Meisterbrief schafft bei Kunden von Beginn an Vertrauen. Die Voraussetzungen für eine Meisterprüfung regeln die Bundesländer. Erforderlich ist auf jeden Fall eine mehrjährige praktische Tätigkeit im Gartenbau. Die Länge richtet sich nach der Art der abgeschlossenen Berufsausbildung.
Darauf gibt es nur eine pauschale Antwort: Meist müssen Sie mehr Geld in die Hand nehmen, als Sie es bei Ihren ersten Planungen kalkuliert haben. Die Höhe hängt entscheidend davon ab, was Sie in Ihrer Selbstständigkeit für Leistungen anbieten wollen.
Sind Sie mobil? Dies ist eine der entscheidenden Voraussetzungen, um als selbstständiger Gärtner erfolgreich zu sein. Ihr privater Pkw wird nur in den ersten Monaten nach der Gründung ausreichen. Sie benötigen bald einen Transporter oder zumindest ein Fahrzeug mit Ladefläche oder Anhänger. Schließlich wollen größere Bäume und Setzlinge genauso zu Ihren Kunden transportiert werden wie die Arbeitsgeräte. Die benötigen zum Teil nicht nur Platz, wie etwa für Laubbläser, Heckenscheren, Kettensägen und Freischneider, sondernauch einen größeren Investitionsbedarf. Je nach Art Ihres Unternehmens kommt eventuellnoch ein kleiner Bagger dazu. Kalkulieren Sie deswegen großzügig und betrachten Sie Ihre Hausbank als ebenso richtigen Partner wie die Experten bei den Kammern.
Sobald das eigene Gärtnerunternehmen gegründet ist, muss eine Anmeldung bei verschiedenen offiziellen Stellen erfolgen. Dazu gehören
Denken Sie auch an die Versorgungsunternehmen, damit bei Bedarf Strom- und Wasserleitungen verlegt oder angeschlossen werden können. Wollen Sie Mitarbeiter einstellen, müssen diese unter anderem bei der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine Anmeldung beim Ausbildungsförderungswerk erfolgen. Wer sich mit seinem Unternehmen vor allem auf das Neuanlagegeschäft konzentriert, muss sich außerdem bei der Meldestelle für Winterbauumlage anmelden. Das gilt für alle Garten- und Landschaftsbauunternehmen, bei denen mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auf Neuanlagen entfällt.
Wenn Unternehmen schon im ersten Jahr der Selbständigkeit scheitern, hat dies immer wiederkehrende Gründe. Die Kammerexperten werden Sie darauf hinweisen und in Beratungsgesprächen stets neu analysieren, ob bei Ihrem Betrieb eine Gefahrensituation eingetreten ist oder bevorsteht. Denken Sie an folgende Punkte:
Wenn Sie alle Tipps beachten und sich vor der Existenzgründung genau beraten lassen, dann steht einer erfolgreichen Selbstständigkeit als Gärtner nichts mehr im Wege.
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