Wenn Sie sich als Buchhalter selbstständig machen oder diese Leistung in Ihrem Back-Office anbieten wollen, müssen Sie einige Dinge beachten. Denn das Rechtsberatungs- und Steuerberatungsgesetz setzt Ihrer Tätigkeit bestimmte Grenzen. Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist alleine den Steuerberatern vorbehalten, ebenso wie die Beratung in sozial- oder arbeitsversicherungsrechtlichen Angelegenheiten nur durch Rechtsanwälte durchgeführt werden darf. Berücksichtigen Sie dies nicht, so ist mit einem Bußgeldverfahren und Abmahnungen oder gar mit einem Wettbewerbsprozess zu rechnen.
Grundsätzlich erlaubt sind laut Steuerberatungsgesetz § 6 Nr. 3 die Durchführung aller mechanischen Arbeitsgänge, die bei der Führung der Aufzeichnungen und Bücher für eine Besteuerung notwendig sind.
Dies sind im Einzelnen:
Alle weiterführenden Arbeiten sind ausschließlich dem Personenkreis des § 3 StBerG vorbehalten. Dies sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte.
Zu den weiterführenden Tätigkeiten zählen:
Um als selbstständiger Bilanzbuchhalter oder Buchhalter tätig werden zu dürfen, benötigen Sie bestimmte Qualifikationen. So muss eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf, wie beispielsweise eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder Bürokaufmann, bestanden werden. Das Lehrmaterial für die Ausbildung zur Steuerfachangestellten zielt überwiegend auf die Tätigkeiten eines Buchhaltungsbüros ab. Danach müssen mindestens drei Jahre Berufspraxis auf dem Gebiet der Buchhaltung nachgewiesen werden, deren Umfang mindestens 16 Wochenstunden sein muss.
Anerkannt wird auch eine gleichwertige Vorbildung in einem steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf, wie beispielsweise eine Ausbildung als Finanzanwärter oder Personen mit höherer Qualifikation, wie beispielsweise Bilanzbuchhalter.
Meine Name ist Torsten Montag, ich bin Betriebswirt, Internetcoach und betreibe seit 2004 das Gründerlexikon. Ich werde Ihnen durch meine Artikel den richtigen Weg als Unternehmer zeigen. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gern in die Gründerlexikon Facebook Gruppe - dort erhalten Sie unbürokratische Hilfe.