Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 24.02.2023 um 11:46 aktualisiert
Gründung

Existenzgründung als Mutter oder während Schwangerschaft

Schätzungen zufolge sind etwa 37 Prozent der selbständigen Frauen Mütter. Dabei werden nur solche gezählt, deren Kinder noch unter 18 Jahre alt sind. Allerdings geht man davon aus, dass die meisten Mütter erst dann gründen, wenn die Kinder aus dem Gröbsten raus sind, also in die Schule oder wenigstens in den Kindergarten gehen. Doch gibt es auch immer wieder Ausnahmen.

Ein Baby am Labtop sitzend. Hier Existenzgründung in der Schwangerschaft.
Bei einer guten Geschäftsidee ist es egal, ob man Mutter mit Kleinkind ist oder keine Kinder hat.
© PublicDomainPictures / pixabay.com

Manche Mütter gründen ihr Unternehmen noch in der Schwangerschaft oder dann relativ schnell nach der Geburt. Verantwortlich hierfür ist, dass sich während der Schwangerschaft und Elternzeit der Horizont der meisten Mütter etwas verändert. Neue Themen rücken ins Blickfeld, denen man vorher kaum Bedeutung beigemessen hat. Viele Geschäftsideen kommen den jungen Müttern erst durch Problemstellungen, die die Schwangerschaft oder das Baby aufwerfen.

Dennoch sind Existenzgründungen mit sehr jungen Kindern eine absolute Ausnahme. Nicht viele Mütter wagen diesen Schritt. Immerhin verlangt ein Baby sehr viel Aufmerksamkeit und Fürsorge. Viele junge Mütter sind mit Baby und Haushalt völlig ausgelastet und können sich gar keine weitere Tätigkeit vorstellen. Und doch gibt es immer wieder Mütter, denen das nicht reicht, die die tägliche Herausforderung suchen.

Elterngeld, Elternzeit und Mutterschaftsgeld bei der Existenzgründung

Für Gründerinnen und Gründer, die während der Elternzeit oder Schwangerschaft ein Unternehmen gründen wollen, können Elterngeld, Elternzeit und Mutterschaftsgeld wichtige finanzielle Unterstützung bieten. Hier sind einige Informationen zu beachten:

  1. Elterngeld bei Existenzgründung: Elterngeld kann auch bei Existenzgründungen beansprucht werden. Gründerinnen und Gründer können Elterngeld erhalten, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder vorübergehend einstellen, um sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. Dabei ist zu beachten, dass das Elterngeld nicht höher als das bisherige Einkommen vor der Geburt des Kindes sein kann und eine Mindestzeit von 2 Monaten Elternzeit erforderlich ist.

  2. Elternzeit bei Existenzgründung: Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, sich zeitweise aus dem Beruf zurückzuziehen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Elternzeit kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden und während dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz. Bei einer Existenzgründung während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Elternzeit zu unterbrechen und die Tätigkeit als Gründerin oder Gründer auszuüben. Nach der Gründung kann die Elternzeit wieder aufgenommen werden.

  3. Mutterschaftsgeld bei Existenzgründung: Mutterschaftsgeld wird an Frauen gezahlt, die wegen Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht arbeiten können. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag und wird von der Krankenkasse gezahlt. Frauen, die während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung ein Unternehmen gründen, können ebenfalls Mutterschaftsgeld beantragen.

  4. Fördermöglichkeiten für Existenzgründer mit Kindern: Es gibt auch spezielle Fördermöglichkeiten für Existenzgründer mit Kindern, wie zum Beispiel das Programm "Familienbewusstes Unternehmen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es bietet Beratung und finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die familienfreundliche Arbeitsbedingungen schaffen möchten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern zu unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gründung eines Unternehmens während der Elternzeit oder Schwangerschaft eine Herausforderung sein kann. Es erfordert oft eine sorgfältige Planung und Organisation, um das Familienleben und die beruflichen Ambitionen in Einklang zu bringen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und bei Bedarf Unterstützung durch Familie, Freunde oder professionelle Netzwerke zu suchen.

Erhält eine schwangere Existenzgründerin Gründungszuschuss?

Ja, schwangere Existenzgründerinnen können den Gründungszuschuss beantragen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld stehen unabhängig vom Gründungszuschuss zur Verfügung und können von Schwangeren und werdenden Eltern ebenfalls in Anspruch genommen werden.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, muss die Gründerin oder der Gründer arbeitslos gemeldet sein und eine fachkundige Stellungnahme eines zugelassenen Trägers wie beispielsweise der IHK oder der Handwerkskammer vorlegen, die die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens bestätigt. Darüber hinaus muss ein Businessplan vorgelegt werden, der die geplante Gründung und den voraussichtlichen Erfolg des Unternehmens beschreibt.

Was muss man als Selbstständige und Existenzgründerin in Sachen Mutterschutzfrist beachten?

Nur Mut - es ergibt sich

Wenn Sie eine Geschäftsidee haben, lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass Ihr Leben mit Baby und Unternehmen etwas stressiger werden könnte. Natürlich wird es das werden. Es wird Sie aber auch wesentlich zufriedener und ausgeglichener machen, wieder etwas für sich zu tun und täglich gefordert zu werden.

Wenn Sie selbständige Mütter danach fragen, wie es ihnen mit ihrer Selbständigkeit geht, werden Sie meistens relativ ähnliche Aussagen bekommen. Natürlich ist es Stress pur. Freizeit ist Mangelware und das Privatleben bisweilen schon eine Herausforderung. Und Sie werden auch meistens zu hören bekommen, dass es ohne Unterstützung schwierig wird. Ob das nun Oma und Opa, Freundinnen oder aber Tagesmütter und Kindertagesstätten sind, spielt dabei keine Rolle - wichtig ist, dass Sie die Kinderbetreuung organisieren können, wenn Sie Geschäftstermine wahrnehmen müssen. 

Eine Aussage, die Sie wohl von so ziemlich allen selbständigen Müttern hören werden, wird Sie vielleicht überraschen: Es macht einfach Spaß. Selbst wenn die Unternehmen anfänglich noch keinen Gewinn für die ganze Mühe abwerfen, ist es einfach unwahrscheinlich zufriedenstellend, nicht "nur" Mutter zu sein. Lesen Sie hier mehr zum Mutterschaftsgeld!

Notwendigkeit der Umorientierung

Viele dieser jungen Gründerinnen sind übrigens durch ihre Arbeitgeber erst auf die Idee gekommen, sich selbständig zu machen. Wo vorher 80 Stunden-Wochen gearbeitet wurden oder Frauen im Außendienst tätig waren, gibt es oft später keinen Platz mehr für sie, denn eine Teilzeitarbeit lassen solche Jobs oftmals nicht zu. Der Zwang, sich ohnehin neu orientieren zu müssen, bringt für viele junge Mütter den Startschuss, den sie gebraucht haben, um den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.

Gemischte Gefühle von Außenstehenden

Als selbständige Mutter werden Sie häufig mit Menschen konfrontiert, die sich eine solche Situation überhaupt nicht vorstellen können und die ihre Bewunderung dafür unverhohlen zum Ausdruck bringen. Und diese Bewunderung ist durchaus angemessen, denn immerhin schaffen Sie einen extremen Spagat zwischen Kind, Arbeit und Haushalt. Machen Sie sich aber auch darauf gefasst, dass Ihnen manche mit Skepsis oder gar Vorwürfen begegnen werden - besonders in den alten Bundesländern ist es heutzutage nicht üblich, schon im Babyalter wieder arbeiten zu gehen.

Eine Mutter berichtete mir ...

"Als meine Tochter damit begann, sich selbst den Schnuller in den Mund zu stecken, hätte ich mir gewünscht, es gäbe einen Schnuller mit zwei Schnullerseiten, sodass die Trefferwahrscheinlichkeit signifikant stiege." 

Wenn es solche Produkte noch nicht gibt, haben Sie dann vielleicht genau die Idee, die Sie reich macht!

Mögliche Geschäftsfelder

Die Geschäftsfelder für junge Mütter und Gründerinnen sind extrem vielfältig. Viele Gründerinnen orientieren sich an Themen, die sie in ihrer eigenen Schwangerschaft oder Babyzeit beschäftigt haben. So machen sich beispielsweise viele Frauen im Modebereich selbständig und designen und nähen Babybekleidung oder Accessoires für Kinder. Im Endeffekt kann aber jede Idee, mit der sich der Alltag von Müttern erleichtern lässt, der zündende Funke sein, der Ihre Geschäftsidee ins Rollen bringt. Achten Sie doch einfach einmal im Alltag darauf, wann Sie sich etwas wünschen, das Sie nicht haben können.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Kindertagespflege eröffnen: Voraussetzungen Tagesmutter

Kind mit Tagesmutter vorm Laptop
5 Schritte zur Existenz als Tagesmutter
© alphalight1 / pixabay

Wer sich mit der Geschäftsidee Tagesmutter auseinandersetzen möchte, sollte auf einzelne Besonderheiten achten. Hierbei handelt es sich neben den persönlichen Eigenschaften auch um die rechtlichen Voraussetzungen, die durch den Gesetzgeber in Deutschland geregelt werden. Der Staat schreibt genauestens vor, welche Bedingungen eine angehende Tagesmutter erfüllen muss, bevor sie mit der eigentlichen Tätigkeit beginnen kann.

Systemrelevante Berufe 2021 nach Bundesländern sortiert

Kindergartenkinder Mit Brottasche vor dem Kindergarten
Systemrelevante Berufe entscheiden in den meisten Bundesländern über die Notbetreuung der Kinder
© EME

Eltern haben es während der Corona-Krise doppelt schwer. Wer arbeiten muss und kleine Kinder hat, muss eine Lösung für die Betreuung finden. Es ist ein ewiges Hin und Her zwischen Öffnung und Lockdown. Wo und wie können Eltern, die arbeiten gehen müssen, ihre Kinder betreuen lassen? Es gibt die Möglichkeit der Notbetreuung, wenn man einem systemrelevanten Beruf angehört. Aber auch für Eltern, die nicht in solchen Berufen arbeiten, können unter Umständen ihre Kinder betreuen lassen.

Was bekommt Arbeitgeber bei Krankheit seiner Mitarbeiter

Entgeltfortzahlungsversicherung für Unternehmer
© Stefan_Schranz / pixabay.com

Wenn Mitarbeiter krankgeschrieben werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihnen den Lohn weiterzuzahlen. Das kann gerade für kleine Unternehmen schnell zu einer enormen finanziellen Belastung werden, weshalb der Gesetzgeber mit der Umlage U1 eine Entgeltfortzahlungsversicherung für kleine und mittlere Betriebe vorsieht.