Unternehmer, die eine offene Ladenkasse anstatt einer elektronischen Registrierkasse nutzen, müssen einige Dinge beachten, damit die Kassenführung steuerlich zulässig ist. Betriebsprüfer hatten vor allem immer wieder bemängelt, dass ein sogenanntes Zählprotokoll fehle. Doch der Bundesfinanzhof stellte jetzt klar, dass ein Zählprotokoll keine Pflicht bei einer offenen Ladenkasse darstellt.
Nutzen Selbstständige offene Ladenkassen für ihre Bargeschäfte, wittern Finanzämter schnell Einnahmenverkürzungen und suchen nach Mängeln in der Kassenführung, wie die Deutsche Handwerkszeitung in einem Artikel schreibt. Sofort werden Einnahmen und Umsätze durch die Beamten hinzugeschätzt, was wiederum die Steuerlast für den Unternehmer erhöht. Häufig wurde das Fehlen eines Zählprotokolls beanstandet.
Ein Zählprotokoll bei einer offenen Ladenkasse ist eine Auflistung, in der die genauen Stückzahlen von Münzen und Scheinen erfasst werden. Es würde also nicht nur reichen, den Bestand in der Gesamtsumme aufzunehmen. Fehlte dieses Zählprotokoll, wurde häufig Hinzuschätzungen zum Gewinn und Umsatz vorgenommen. Hintergrund war beispielsweise ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführungüder Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Dort hieß es auszugsweise in Bezug auf offene Ladenkassen:
„...die Ermittlung des Geldbestandes am Ende des Tages durch ein sog. Zählprotokoll nachgewiesen werden sollte”
BFH: “Sollte” heißt Kann, nicht Muss
Die Richter des Bundesfinanzhofs stellten jedoch klar, dass es für die Ordnungsmäßigkeit einer offenen Ladenkasse ausreicht, den täglichen Kassenbericht zu erstellen. In der Anweisung hieß es, dass der Geldbestand durch ein Zählprotokoll nachgewiesen werden “sollte”. Dieser Ausdruck weist darauf hin, dass es sich um eine freiwillige, keine verpflichtende Auflistung handelt.
Kostet es den Unternehmer nicht zu viel Zeit, kann er natürlich auch zusätzlich ein Zählprotokoll erstellen und damit jeglichen Wind aus den Segeln der Finanzbeamten nehmen, BFH Beschluss vom 16. Dezember 2016, Aktenzeichen X B 41/16