Die besten Tipps: So finden Sie den perfekten Praktikanten

Sie wünschen sich einen engagierten Praktikanten, der Ihr Team verstärkt und neue Impulse einbringt? Das Gründerlexikon zeigt Ihnen, wie Sie mit Praktikumsbörsen, externen Stellenangeboten und anderen Möglichkeiten einen geeigneten Praktikanten finden, wie Sie und die Studenten bzw. Schüler möglichst viel aus den Praktika mitnehmen können und welche rechtlichen Besonderheiten Sie rund um Pflichtpraktika, freiwillige Praktikumsplätze und Auslandspraktika kennen sollten.

Vier gute Gründe, warum Sie als Arbeitgeber Praktikumsstellen anbieten sollten

Praktikanten kosten Zeit und stellen ständig Fragen. Aber trotz aller Vorbehalte lohnt es sich, mit Schülern und Studenten zu arbeiten:

  • Neue Impulse: Studierende bringen neue Perspektiven in Ihr Unternehmen ein und hinterfragen eingefahrene Prozesse im Bereich – der perfekte Schutz vor Betriebsblindheit.
  • Flexibilität: Praktikumsstellen sind nicht zwingend an eine bestimmte Abteilung oder einen Aufgabenbereich gebunden. Deshalb können Studierende und Absolventen die Abteilung bei Personalmangel oder Auftragsspitzen unterstützen und entlasten.
  • Mögliche Empfehlungen: Ihr Unternehmen hat auf den Praktikanten einen guten Eindruck gemacht? Dann wird man Sie sicher gerne an andere Berufseinsteiger weiterempfehlen.
  • Nachwuchsgewinnung: Viele Studierende kehren später als Absolventen zurück, um wieder in einem ihrer Praktikumsbetriebe zu arbeiten. Regelmäßige Praktika helfen Ihnen als Arbeitgeber, Nachwuchs für Ihre Stellen zu finden.

Tipp: Im Gegensatz zur normalen Ausbildung müssen Sie für das Angebot von Praktikumsstellen an Studierende keine Voraussetzungen (z. B. Ausbilderschein) erfüllen. Wichtig ist nur, dass Sie den Praktikanten auch etwas bieten können, beispielsweise einen tiefgreifenden Eindruck vom Berufsleben in der Branche oder auch Praxiserfahrung.

Praktikanten finden: Diese Wege können Sie beschreiten

Um Bewerber für Ihren Praktikumsplatz zu finden, können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen:

  • Stellenangebote in Jobbörsen; besser: Ausschreibung der Praktikumsstellen in speziellen Praktikumsbörsen
  • Angebot von Auslandspraktika in einschlägigen ausländischen Praktikumsbörsen
  • Veröffentlichung der Praktikumsstellen auf Ihrer Website
  • Praktikanten finden durch Aushänge oder Vorträge an Schulen und Hochschulen
  • Suche auf Social-Media-Kanälen teilen
  • Besuch von (Aus-)Bildungsmessen

Häufig empfiehlt sich für Ihre Personalsuche ein Mix aus mehreren Methoden, damit Sie einen geeigneten Praktikanten mit Praxiserfahrung finden.

Nicht genügend Bewerbungen? So finden Sie bessere Praktikanten

Viele Arbeitgeber kämpfen mit dem Problem, dass ihre Suche zu wenige Bewerbungen hervorbringt. Damit Sie aus vielen Kandidaten wählen können, beherzigen Sie am besten diese Tipps rund um den Praktikumsplatz:

  • Praktikumsdauer offenhalten: Wenn Sie Ihre Praktikumsplätze schon von vornherein mit einer Mindestdauer von sechs Monaten ausschreiben, bewerben sich viele Studenten von vorneherein nicht. Hintergrund ist, dass gerade im Bachelorstudium derart lange Praktika oft gar nicht vorgesehen sind. Bieten Sie Alternativen, etwa ein dreimonatiges Praktikum, an das sich ein weiteres Teilzeit-Praktikum oder auch eine Werkstudententätigkeit anschließt. Außerdem sollten Sie die Mindest- und Höchstdauer in einer Spanne angeben, um möglichst viele Schüler und Studenten für die Stelle zu finden.
  • Kein fester Zeitraum für den Praktikumsplatz: Sie suchen einen Praktikanten ab dem 1. September? Der Bewerber, der erst ab dem 1. Oktober in die Praxis einsteigen möchte, bewirbt sich bei dieser Vorgabe in der Jobbörse gar nicht erst. Lassen Sie den Praktikumszeitraum am besten zunächst offen und prüfen Sie die Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen anhand der Wünsche der Studierenden.
  • Vergütung zahlen: Obwohl eine Vergütung für Pflichtpraktika nicht vorgeschrieben ist, sollten Sie den Studenten etwas bezahlen. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie keine Bewerbungen erhalten. Praktikumsplätze ohne Vergütung sind für Studenten nur in speziellen Branchen, bekannten Unternehmen oder auch bei besonders interessanten Inhalten attraktiv.
  • Aufeinander abgestimmte Inhalte: Liest sich die Tätigkeitsbeschreibung im Stellenangebot in der Praktikumsbörse wie das Who-is-Who der Sekretärinnen-Jobs? Vermischen sich Marketing, Technik und Büroarbeit? Für Studenten ist dieser Mix aus verschiedenen Berufen meist nicht interessant, weil sie sich gezielt auf ihr späteres Berufsfeld vorbereiten wollen. Konzentrieren Sie sich besser auf einen bestimmten Arbeitsbereich und grenzen Sie die Aufgaben klar ab, soweit möglich.
  • Klare Angaben zu den Aufgaben: Möchten Sie einen guten Praktikanten für die Stelle finden, sollten Sie das Aufgabengebiet näher definieren. Bezeichnen Sie die Praktikumsstellen nur allgemein als "Praktikant" oder "Bürohilfe", schreckt das ab – zu groß ist für die Studierenden die Gefahr, dass Kaffeekochen und Kopieren statt ihrer Ausbildung auf dem Plan stehen.
  • Rechtzeitige Suche: Ein oder zwei Monate vor dem Start sind Sie zu spät dran. Um die wirklich guten Praktikanten zu finden, sollten Sie die Suche mindestens drei bis vier Monate vorher aufnehmen. Am besten veröffentlichen Sie Ihre Praktikumsstellen schon sechs Monate vorher in einer Jobbörse – sonst sind die besten Kandidaten für die Stelle schon vergeben.
  • Überdeckung einplanen: Arbeiten Sie regelmäßig mit Praktika, planen Sie Ihre Praktikumsstellen im Optimalfall so, dass sie sich um ein bis zwei Wochen überlappen (oder je nach Einarbeitungszeit auch länger). Sobald Sie einen neuen Praktikanten finden, kann der vorherige Stelleninhaber die neue Hilfe in den Bereich einarbeiten.

In fünf Schritten durch das Praktikum: So geht es weiter, wenn Sie Ihren Praktikanten gefunden haben

War Ihre Suche erfolgreich und die Entscheidung für einen Schüler oder Studenten ist gefallen, beachten Sie am besten die folgenden Schritte und Tipps rund um die Abwicklung des Praktikumsplatzes:

1. Schritt: Art des Praktikums festlegen

Welche Art von Praktikum Sie anbieten, hat große Auswirkungen auf die nachfolgenden Entscheidungen, zum Beispiel im Hinblick auf Vergütung, Urlaub oder Lohnfortzahlung. Entscheiden Sie sich zwischen diesen Arten von Praktika:

  • Freiwilliges Praktikum: Es dient meist der beruflichen Orientierung und unterliegen dem Berufsbildungsgesetz. Ein freiwilliges Praktikum wird in der Regel in Semesterferien oder Urlaubssemestern absolviert. Achtung: Sofern ein Zusammenhang mit dem Bachelorabschluss besteht, zählen Praktikumsplätze zwischen Bachelor und Master nicht als Orientierungspraktikum.
  • Pflichtpraktikum: Pflichtpraktika sind in der Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben und Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums oder einer Ausbildung. Beim Pflichtpraktikum steht klar der Ausbildungszweck im Fokus. Häufig gibt es detaillierte Vorgaben zur Mindestdauer und der Inhalte des Pflichtpraktikums.
  • Schülerpraktikum: Schülerpraktika helfen jungen Menschen, sich beruflich zu orientieren, und bieten aufgrund mangelnder Praxis im Beruf und wegen der Kürze des Einsatzes (meist ein bis zwei Wochen) keinen wirtschaftlichen Mehrwert für Arbeitgeber. Allerdings helfen sie Ihnen, später Auszubildende für Ihre Stellen zu finden. Manchmal ist ein Schülerpraktikum von der Schule verpflichtend vorgegeben, oft wird es aber auch freiwillig in den Ferien absolviert.
  • Auslandspraktikum in Deutschland: Bieten Sie ein Auslandspraktikum für ausländische Studenten, können Sie davon inhaltlich profitieren und auch langfristig besser Mitarbeiter finden. Stammt der Praktikant aus dem EU-Ausland, funktioniert die Besetzung der Praktikumsstelle in Deutschland wie gewohnt. Ein erhöhter Aufwand entsteht bei einem Praktikanten aus dem Nicht-EU-Ausland, weil der Mitarbeiter in Deutschland eine studentische Arbeitserlaubnis und ein Visum benötigt. Besonders für mehrsprachige Teams sind Auslandspraktika eine sinnvolle Option, zum Beispiel, um Sprachtandems zu bilden – so wirkt das Auslandspraktikum wie eine Sprachreise, auch für Ihre eigenen Mitarbeiter.

Achtung: Für welche Art von Praktikum Sie sich auch entscheiden – es muss immer ein Ausbildungsziel verfolgen, beispielsweise die Vorbereitung auf den Berufseinstieg, ein Studium oder den Erwerb von Praxis im Beruf. Setzen Sie den Praktikanten wie einen normalen Arbeitnehmer ein, ohne ihm Erfahrung oder Wissen zu vermitteln, entsteht automatisch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Ein solches Scheinpraktikum kann enorme Gehaltsnachzahlungen nach sich ziehen. Schlimmer wiegen jedoch meist die Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Dokumentieren Sie deshalb die Ausbildungsziele am besten vertraglich und im Rahmen regelmäßiger Gespräche.

2. Schritt: Konditionen des Praktikums klären

Hat der Praktikant einen Urlaubsanspruch? Wie ist mit Krankheitsfällen umzugehen? Muss Mindestlohn gezahlt werden? Unter welchen Bedingungen ist eine Kündigung möglich? Viele Fragen rund um die rechtlichen Grundlagen von Praktika richten sich danach, um welche Art von Praktikum es sich handelt:

Freiwilliges Praktikum

  • Probezeit: Da auf freiwillige Praktika das Berufsbildungsgesetz anzuwenden ist, gilt eine Probezeit zwischen einem und vier Monaten.
  • Urlaubsanspruch: Der Praktikant hat einen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, also zwei Werktage pro vollständigem Praktikumsmonat (erst ab mindestens vier Wochen Gesamtdauer). Bei minderjährigen Praktikanten richtet sich der Urlaubsanspruch pro Jahr nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Erkrankung: Der Praktikant erhält bei einer Erkrankung Lohnfortzahlung und muss verpasste Tage nicht nacharbeiten.
  • Kündigung: In der Probezeit ist die Kündigung fristlos möglich, danach für den Studierenden ordentlich mit einer Frist von vier Wochen und für den Arbeitgeber nur noch außerordentlich aus wichtigem Grund.
  • Praktikumszeugnis: Es besteht Anspruch auf ein Praktikumszeugnis, vergleichbar mit dem Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers.
  • Mindestlohn: Freiwillige Praktika sind nicht mindestlohnpflichtig, sofern sie eine Dauer von drei Monaten nicht überschreiten. Achtung: Dauert das Praktikum auch nur einen Tag länger, müssen Sie den Mindestlohn ab dem ersten Tag nachzahlen, sofern der Praktikant volljährig ist.

Pflichtpraktikum

  • Probezeit: Es gibt keine vorgeschriebene Probezeit. Eine freiwillige Vereinbarung ist aber möglich.
  • Urlaubsanspruch: Pflichtpraktika ziehen keinen Urlaubsanspruch nach sich. Viele Arbeitgeber gewähren trotzdem ab und an einen freien Tag.
  • Erkrankung: Fehltage wegen einer Erkrankung müssen je nach Prüfungsordnung manchmal am Ende des Praktikums nachgearbeitet werden.
  • Kündigung: Auch beim Pflichtpraktikum ist die Kündigung eines Arbeitnehmers möglich, sollte jedoch vorab mit der Hochschule abgestimmt werden, damit der Leistungsnachweis dennoch gültig ist.
  • Praktikumszeugnis: Die meisten Hochschulen stellen Vordrucke für eine Bescheinigung über die Praktikumsinhalte, den Bereich und die Dauer des Praktikums zur Verfügung.
  • Mindestlohn: Da es für Pflichtpraktika keine Pflicht zur Zahlung einer Entlohnung gibt, gilt entsprechend auch der Mindestlohn nicht.

Die Arbeitszeit richtet sich gewöhnlich nach der üblichen Wochenarbeitszeit im Betrieb und liegt bei 35 bis 40 Stunden pro Woche. In Hinblick auf maximale Arbeitszeiten sowie Lage und Dauer der Pausen gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und bei minderjährigen Praktikanten (z. B. beim Schülerpraktikum) die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

3. Schritt: Praktikumsvereinbarung abschließen

In der Praktikumsvereinbarung finden Sie alle wichtigen Details rund um das Praktikum. Ein Vertrag ist zwar gesetzlich nicht gefordert (Ausnahme: Nachweispflicht bei freiwilligen Praktika, die dem Mindestlohn unterliegen), aber zu Nachweiszwecken sinnvoll, egal ob freiwilliges Engagement, Pflichtpraktika oder Auslandspraktikum. Folgende Punkte sollte er beinhalten:

  1. Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  2. Zeitraum bzw. Dauer des Praktikums
  3. tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
  4. Leistungen des Arbeitgebers (Unterweisungspflicht, Praktikumsverordnung, eventuell die Ausstellung eines Zeugnisses)
  5. Leistungen des Praktikanten (Überblick über die täglichen Aufgaben, Geheimhaltungsverpflichtung)
  6. ggf. Regelungen zu Vergütung, Urlaub oder Kündigung
  7. Ort, Datum, Unterschrift

4. Schritt: Praktikumsplatz richtig abrechnen

Je nach Höhe der Vergütung für freiwillige oder Pflichtpraktika können Sie den Job als Minijob oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abrechnen. Lassen Sie sich bei der Lohnabrechnung oder der Übermittlung von Beitragsanmeldungen von einer Lohnsoftware unterstützen. Ob Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben anfallen, hängt von der Art des Praktikums ab:

Schülerpraktikum

 

keine Sozialversicherungsbeiträge

Freiwilliges Praktikum

ohne Entgelt

keine Sozialversicherungsbeiträge

 

mit Entgelt

sozialversicherungsfrei als Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Werkstudententätigkeit; bei Praktika, die zur Überbrückung dienen, volle Sozialversicherungspflicht

Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

 

unabhängig vom Entgelt keine Sozialversicherungsbeiträge

Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum

ohne Entgelt

keine Sozialversicherungsbeiträge

 

Entgelt bis 325 Euro

Arbeitgeber trägt die SV-Beiträge vollständig

 

Entgelt ab 326 Euro

Die regulären Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Praktikanten getragen (keine Gleitzonenregelung möglich)

5. Schritt: Praktikant in den Job einbinden

Je nach Aufbau und Größe Ihres Unternehmens können Sie Praktika unterschiedlich umsetzen:

  • Variante 1: Praktikant und erfahrener Mitarbeiter
    Diese Methode bietet sich vor allem an, um dem Studierenden den Arbeitsalltag in der Branche zu zeigen und ihn direkt zu integrieren. Sie bearbeiten von Beginn an Aufträge und Probleme im Team – Learning by Doing in seiner Reinform.
  • Variante 2: Neuer und alter Praktikant im Team
    Der bereits eingearbeitete Praktikant lernt in seinen letzten Tagen den neuen Praktikanten an und zeigt ihm die wichtigsten Abläufe und Vorgehensweisen. Dabei sammelt der Berufseinsteiger gleich wichtige Praxis und profitiert von der Praxiserfahrung des anderen Praktikanten.
  • Variante 3: Praktikant und Chef
    Der Praktikant erhält im regelmäßigen Gespräch einen tiefgehenden Eindruck vom Unternehmen, lernt Arbeitsprozesse und Abläufe kennen und kann sie hinterfragen.

Ermöglichen Sie dem Praktikanten, das Berufsfeld kennenzulernen, Praxis im Beruf zu erwerben, beantworten Sie Fragen und lassen Sie ihn aktiv mitarbeiten. Profitieren Sie von der Möglichkeit, sein Potenzial voll auszuschöpfen und für das Unternehmen zu nutzen. Lassen Sie ihn nicht nur einfache Jobs erledigen, sondern auch an echten Problemstellungen oder Projekten mitarbeiten.

Möchten Sie einen passenden Praktikanten finden, sollten Sie bei der Personalauswahl sorgfältig vorgehen. Entscheiden Sie, ob er aufgrund seiner bereits erworbenen Erfahrung und charakterlichen Eigenschaften in der Lage ist, Ihre Erwartungen zu erfüllen und motiviert und engagiert aufzutreten. Zugleich sollten Sie Ihrem Praktikanten auch etwas bieten: Unterstützen Sie Wissbegierde, beantworten Sie Fragen und lassen Sie sich auf neue Wege und Vorschläge ein. Wenn Sie den perfekten Kandidaten gefunden haben, bringen Sie damit auch frischen Wind in Ihr Unternehmen.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.