Brauche ich einen Beratervertrag?

Wenn denn Ihre Suche nach einem Berater erfolgreich verlaufen ist, stellt sich sofort die Frage, ob der Auftrag an den Berater, seine Beratungsleistungen, also seine gesamte zukünftige Hilfe im Rahmen der Existenzgründung schriftlich im Rahmen eines Beratervertrages fixiert werden sollte? Direkt anschließend stellen sich Existenzgründer sofort die Frage, was genau in einem Beratervertrag stehen muss, um halbwegs rechtssicher das Beraterverhältnis zu gestalten? Sicher nicht die letzte Frage in diesem Zusammenhang, ist die Frage nach dem woher: Woher bekommt man eine geeignete Vorlage für einen Beratervertrag (siehe unten), um sich gegebenenfalls eine teuere Erstellung von einem Rechtsanwalt sparen zu können.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt direkt beauftragen, einen Beratervertrag für Ihre Zwecke erstellen zu lassen, sind Sie natürlich auf der sicheren Seite, denn so bekommen Sie einen 100 Prozent individuellen Vertrag zu Ihrer Existenzgründungssituation. Das kann ich an dieser Stelle nur empfehlen, allerdings sollte man auch die Kosten für eine solche Vertragserstellung im Auge behalten und sich beim Rechtsanwalt diesbezüglich zumindest einen Kostenvoranschlag für die Erstellung des Beratervertrag einholen.

Günstigere Variante für den Beratervertrag

Sie nutzen unsere Vorlage einen Beratervertrag, welcher mir als Berater auch bei KfW Beratung  gute Dienste geleistet hat und bisher von sämtlichen öffentlichen Stellen (Arbeitsagentur, ARGE, KfW Bank und anderen Instituten) akzeptiert wurde. Letztlich muss jeder Existenzgründer selbst entscheiden, ob er die teuere individuelle Variante oder eine etwas kostengünstigere allgemein gültige Variante nutzt, was auch ein Stück weit mit dem Geldbeutel zu tun hat.

Beratervertrag: ja oder nein?

Der Rechtsanwalt

Um auf die Frage zu antworten, ob ein Beratervertrag überhaupt notwendig ist, muss man letztlich auf den Standpunkt hinweisen. Ein Rechtsanwalt wird selbstverständlich sagen: “Ja, auf jeden Fall brauchen Sie einen Beratervertrag.“ Denn er lebt letztlich von der Beratung und der Erstellung derartiger Verträge.

Der Berater selbst

Der Berater selbst ist da vielleicht etwas oberflächlicher und baut auf das Vertrauen, er möchte den Existenzgründer selbstverständlich ein guter Berater, ein seriöser Berater und vertrauenserweckender Berater sein und argumentiert so häufig auch im Vorfeld, so dass der Eindruck entsteht, es sei kein Beratervertrag nötig, denn man könne sich ja blindlings vertrauen und das sei ja wohl die Basis und das Wichtigste bei einem solchen Beratungsgespräch.

Was will der Gründer

Der weiß in den meisten Fällen überhaupt nicht, was er tun soll, deswegen sind Sie ja auch auf dieser Seite und möchten von mir wissen, was Sie tun sollen. In der Vergangenheit habe ich da unterschiedliche Typen von Existenzgründern erlebt, der Eine, der ohne Aufforderung einen Beratervertrag selbst bei einer einstündigen Beratung verlangte. Der Andere wiederum Beraterverträge um jeden Preis ablehnte, auch wenn man über mehrere Monate beratend zur Seite stand. Der Existenzgründer hat dahingehend häufig unterschiedlicher Meinungen, Erwartungen aber auch Absichten, was man in diesem Kontext durchaus berücksichtigen muss und nicht alles über einen Kamm scheren kann und darf.

Was sage ich als "neutraler" Beobachter

Ich kann aus eigener Erfahrung nur zu einem Beratervertrag raten, denn was schriftlich fixiert und vereinbart wurde, kann nachträglich nicht mehr geändert oder verdreht dargestellt werden. Darüber hinaus sind auch Beraterverträge zwingende Bestandteile von Fördermitteln für die Beratung, z.B. die KfW Beratung für das Gründercoaching Deutschland. Fördermittelgeber verlangen also schriftlich aufgesetzte Beraterverträge mit konkreten Inhalten, ohne diesen keine Fördermittel bewilligt werden, was letztlich die Fürsorgepflicht der Bank und des Fördermittelgebers zeigt.

Selbst wenn ein Beratervertrag nicht notwendig ist und vom Existenzgründer abgelehnt wird, würde ich als Berater stets eine schriftliche Vereinbarung verfassen und mir diese unterschreiben lassen, was letztlich nichts anderes wie ein Beratervertrag ist, nur einen anderen Namen hat und daher die Hemmschwelle für den Existenzgründer in Sachen Beratervertrag etwas weiter nach unten gelegt wird.

Beratung ohne Vertrag

Selbstverständlich muss nicht jeder kleine Ratschlag mit einem schriftlichen Beratervertrag fest gemeißelt werden, es ist also im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen, ob der doch erhöhte Aufwand eines schriftlichen Vertrages notwendig ist. Handelt es sich um Beratungen im Bereich von 1 bis 2 Stunden, könnte man durchaus auf einen schriftlichen Beratervertrag verzichten und die auszustellende Rechnung als schriftliche Dokumentation der Beratung verwenden.

Beratung mit Vertrag

Sobald (wie bereits oben angedeutet) Fördermittel im Spiel sind, kommen Sie als Existenzgründer um einen schriftlichen Beratervertrag nicht herum. Darüber hinaus empfehle ich auch Beratungen ab einem Umfang von 2 Beratungsstunden mit einem schriftlichen Vertrag zu fixieren.

Prüfen Sie, ob es in Ihrem Fall für den Berater selbst und seine Beratung Fördermittel zu beantragen gibt. Damit können Sie die Kosten für den Berater etwas verringern! Sofern Sie einen kompetenten Berater engagiert haben, sollte der selbst auf diesen Gedanken kommen."

Was muss in einem Beratervertrag stehen?

Sie wissen nun, warum Sie einen Beratervertrag brauchen. Doch wie sollte der Vertrag eigentlich aussehen und was muss drinstehen? Wir klären nun im Detail, welche Inhalte ein Muss sind und was Sie optional mit Ihrem Existenzgründungsberater regeln können.

Welche Vertragsparteien sind zu erfassen?

Im ersten Schritt klären Sie, welche Parteien am Vertrag beteiligt sind. Erfassen Sie Name und Anschrift des Existenzgründers (Auftraggeber) und des Beraters (Auftragnehmer) als Vertragsparteien.

Haben Sie einen seriösen Berater?

Sprechen Sie doch mit Ihrem Berater im Vorfeld ganz offen über das Thema und empfehlen Sie ihm, einen Beratervertrag aufzusetzen. So sind beide Parteien auf der rechtssicheren Seite und es kann im Nachgang keine Streitigkeiten über etwa Umfang, Thema oder das vereinbarte Beraterhonorar geben. Wenn der Berater nichts zu verbergen hat und eine seriöse Beratungsleistung abliefern möchte, wird er auch gegen einen solchen geforderten Beratervertrag nichts einwenden. Das ist im Übrigen der erste Beweis dafür, dass Sie es nicht mit einem unseriösen Berater zu tun haben, was im nächsten Schritt dieses Abschnitts eine wesentliche Rolle spielen soll.

Wie lautet der Vertragsgegenstand des Beratervertrags?

Dieser Absatz ist Grundlage der Auftragserteilung und somit von größter Wichtigkeit. An dieser Stelle sollte genau aufgelistet werden, welche Aufgaben der Berater erbringen soll und welchen Umfang die Beratung genau haben soll. Wird der Vertragsgegenstand nicht detailliert niedergeschrieben, kann es später zu Streitigkeiten über die Frage kommen, wann der Auftrag als abgeschlossen und alle Pflichten als erfüllt gelten. Halten Sie deshalb beispielsweise in Form einer Auflistung die Einzelaspekte der Beratungstätigkeit sowie deren Themen und Inhalte fest.

Wie lang sollte der Beratervertrag gültig sein (Dauer)?

Eine Existenzgründungsberatung ist im Regelfall zeitlich begrenzt. Dies ist einerseits erforderlich, damit beide Parteien wissen, wie lange die Begleitung durch den Berater andauert. Andererseits steckt dies aber auch den zeitlichen Rahmen ab, innerhalb dessen der Berater seine Leistungen zu erbringen hat. In Hinblick auf die Laufzeit des Vertrags können Sie folgende Regelungen treffen:

  • konkrete Dauer mit Datum von Beginn und Ende
  • Mindestlaufzeit des Vertrags
  • automatisches Auslaufen ohne Kündigungserfordernis
  • Möglichkeit der Verlängerung des Beratervertrags
  • Beendigung im Falle der Aufgabe der selbstständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit durch den Existenzgründer
  • Kündigungsfristen

Wie lauten die Pflichten des Existenzgründers?

Eine Existenzgründungsberatung ist keine einseitige Angelegenheit. Damit der Berater seine Arbeit richtig erledigen kann, muss ihm der Existenzgründer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen übergeben. Die Mitarbeit ist unabdingbar für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Beraters.

Wie hoch sollte die Vergütung des Beraters (Honorar) ausfallen?

Die Höhe des Honorars, das der Berater für seine Arbeit erhält, sollte im Beratervertrag konkret aufgeführt sein. Wichtig sind dabei folgende Informationen:

  • Höhe des Honorars pro Tag (Tagwerk oder Tagessatz berechnen) oder Stunde (Stundensatz) (Siehe auch Preiskalkulation!)
  • Festpreis oder Stundensatz?
  • Netto-, Brutto- und Steuerbeträge
  • die kleinste mögliche Abrechnungseinheit
  • der vom Existenzgründer zu tragende Anteil (Gesamthonorar abzüglich eines etwaigen in Anspruch genommenen Förderprogramms)
  • Zahlungsmodalitäten (insbesondere Fälligkeit und Zeitpunkt der Zahlung)

Beratervertrag herunterladen (2 Seiten, docx, 28.6 kb) und anschließend problemlos an Ihrem PC für Ihre individuellen Ansprüche weiterbearbeiten!

Jetzt downloaden!

Braucht der Berater eine Empfangsvollmacht (oder Zustellvollmacht) von mir?

Aktuelle Informationen über die Belange des Gründers sind für den Existenzgründerberater unverzichtbar. Mit einer Empfangs- und Zustellvollmacht ermächtigt der Existenzgründer seinen Berater zum Einholen und der direkten Zusendung von Informationen. 

Empfangs- und Zustellvollmacht

Hiermit erteile ich bis auf Weiteres der Unternehmensberatung in Musterhausen die Vollmacht, Informationen hinsichtlich meiner Existenzgründung und der damit verbundenen Maßnahmen einzuholen. Insbesondere betrifft diese Vollmacht die folgenden öffentlichen und privaten Institutionen, Behörden und Unternehmen:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gewerbeamt
  • Finanzamt
  • Krankenkasse
  • Grundsicherungsamt oder ARGE
  • Berufsgenossenschaften
  • LVA, DRV
  • ............................................................

Darüber hinaus erteile ich der Unternehmensberatung eine Empfangs- und Zustellvollmacht für alle Korrespondenzen in Zusammenhang mit der Existenzgründung.


            
Ort, Datum               Unterschrift

Brauche ich eine Abtretungserklärung?

Die Abtretungserklärung ist ein übliches Mittel in der Wirtschaft, um Sicherheiten zu übereignen. Bei Existenzgründern kommt eine solche fast immer zum Einsatz, wenn bestimmte Fördermittel ausgezahlt werden. So gibt es viele Möglichkeiten, sich durch Fördermittel ein professionelles Coaching zum Teil finanzieren zu lassen.

Der jeweils beauftragte Coach wird jedoch häufig auf eine Abtretungserklärung drängen. Diese hält schriftlich fest, dass die Fördermittel nicht an den Existenzgründer, sondern direkt an den betreffenden Coach ausgezahlt werden. Der Gründer muss dann lediglich den noch verbliebenen Differenzbetrag zahlen.

Wozu die Abtretungserklärung bei Beraterverträgen und Fördermitteln?

Die Abtretungserklärung steht also im Grunde genommen dafür, dass eine bestimmte Forderung an einen Dritten abgetreten wird. Der Dritte sichert sich somit gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des direkten Vertragspartners ab. Die Abtretungserklärung wird dabei in vielen Bereichen eingesetzt, neben dem Coaching werden auch die Banken immer wieder eine Abtretungserklärung verlangen, wenn ein Kredit an Existenzgründer vergeben wird.

Bei Banken wird oft eine Abtretung der Forderungen an Kunden abgetreten. Das bedeutet, dass die Bank im Falle der Nichtzahlung von Darlehensraten, die Gelder aus den Rechnungen an Kunden direkt erhält. Somit erhält sie eine hohe Sicherheit, dass das Darlehen auch bei Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers abgelöst wird. Unterschieden wird hierbei in die vollständige Abtretung aller Kundenforderungen, sowie in die Abtretung von einzelnen Kundenforderungen. Dabei wird oft nach Buchstaben sortiert, so dass alle Forderungen der Kunden von A bis F an die Bank abgetreten werden, um nur ein Beispiel zu nennen.

Abtretung von Fördermitteln

Ich habe eine Vorlage zur Abtretungserklärung erstellt. Sehen Sie sich das mal an!

Was muss ich zu den Geheimhaltungsverpflichtung im Beratervertrag wissen?

Um einen Missbrauch der dem Berater überlassenen Daten und Unterlagen zu vermeiden, ist in den Beratervertrag unbedingt eine Geheimhaltungsverpflichtung bzw. ein Passus über die Verschwiegenheitspflicht aufzunehmen.

Wo erhalte ich eine Vorlage für den Beratervertrag?

Sie haben nun einen groben Überblick darüber erhalten, welche Vereinbarungen Sie im Beratervertrag treffen sollten. Wenn Sie eine fertige Vorlage für einen Beratervertrag suchen, haben wir die Lösung für Sie. Das Gründerlexikon bietet Ihnen eine Vorlage für einen Beratervertrag (Jetzt hier Downloaden!) und auch im Folgenden habe ich einen gratis Entwurf veröffentlicht, welcher beispielsweise von der KfW-Förderbank akzeptiert wurde.

Welche Erfahrungen kann man zu einem Beratervertrag berichten?

Auf Basis der grundsätzlichen Frage nach einem Beratervertrag möchte ich Ihnen in diesem Artikel ein Beispiel zu einem jahrelang erprobten Beratervertrag zum Gründercoaching Deutschland an die Hand geben.

Musterberatervertrag

Beratervertrag

Vertragsnummer: 2010-001

zwischen

Unternehmensberatung
- nachfolgend Berater genannt -

und

Herrn Mustermann
- nachfolgend Auftraggeber genannt -

§ 1 Vertragsgegenstand

[im Download komplett enthalten]

§ 2 Beginn, Vertragsdauer und Kündigung

  1. Das Dienstverhältnis beginnt am ………..... und dauert bis zum ……….....
  2. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat.
  3. Der Beratervertrag endet nach Ablauf des in Abs. 1 genannten Zeitraums. Einer Kündigung bedarf es dabei nicht.
  4. Sollten außergewöhnliche Einflüsse zu einer erkennbaren Überschreitung des Beratungszeitraumes nach Abs. 1 führen, so wird der Berater den Auftraggeber davon unverzüglich unterrichten.
  5. Im Fall des Abs. 4 kann eine Verlängerung des Beratervertrages durchgeführt werden.
  6. Die Verlängerung des Beratervertrags bedarf der Schriftform.
  7. Eine Kündigung des Beratervertrages kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Im Fall der Gewerbeabmeldung oder der Aufgabe der Tätigkeit des Auftraggebers gilt der Vertrag als beendet.
  8. Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben. Der Vertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geleistete Dienste sind nach § 5 dieses Vertrags abzurechnen und in Rechnung zu stellen.

§ 3 Dienstzeit und Dienstort

[im Download komplett enthalten]

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

[im Download komplett enthalten]

§ 5 Vergütung

[im Download komplett enthalten]

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

[im Download komplett enthalten]

§ 7 Schlussbestimmungen

[im Download komplett enthalten]

Ort, Datum


Auftraggeber                                        Berater

Junge Unternehmen, in den ersten 5 Jahren nach der Firmengründungü konnten die Beratungsförderung Gründercoaching Deutschland beantragen. Der Unternehmer musste mit seinem gewählten Berater einen schriftlichen Vertrag abschließen. In diesem Vertrag ist der Inhalt der Beratung, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer der Beratung fixiert. Der Regionalpartner, in der Regel die IHK, prüft den Vertrag vorab und leitetete ihn an die KfW Mittelstandsbank weiter. Nach einer endgültigen Vertragsprüfung durch die KfW bekam der Unternehmer die Zusage über die Beratungsförderung.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.