Wie werden die Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6

(7 Bewertungen) +4 -3


Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist nur der Umsatz. Liegt derUmsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr unter 17.500,- EUR und überschreitet der Umsatz im laufenden Wirtschaftsjahr nicht die Grenze von 50.000,- EUR, hat der Unternehmer die umsatzsteuerrechtliche Möglichkeit als Kleinunternehmer aufzutreten.

Sonderregelung für Existenzgründer

Existenzgründer müssen ihren Umsatz für das Gründungsjahre schätzen. Liegt der geschätze Umsatz für das Gründungsjahr unter 17.500,- EUR, kann der Gründer die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Dabei ist nicht der tatsächliche Umsatz entscheidend, sondern die Schätzung. Sollte also der Umsatz des Gründers nach seiner Schätzung bei 13.000 Euro im ersten Geschäftsjahr liegen, bleibt die Kleinunternehmerregelung für dieses Gründungsjahr erhalten. Das gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Umsatz sich auf 20.000 Euro beläuft. Allerdings kann im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr genutzt werden.

Das heißt, dass der Gründer ab dem zweiten Geschäftsjahr die Regelbesteuerung anwenden muss, wodurch er Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss. Im Gegenzug kann er aber auch die gezahlten Vorsteuern für Anschaffungen geltend machen.

Verwechslungen vermeiden

Obwohl die gesetzlichen Regelungen zum Kleinunternehmerstatus eindeutig sind, wird der Umsatz oftmals mit dem Gewinn verwechselt. Als einfache Faustregel gilt: Jegliche Zahlungen auf Ausgangsrechnungen stellen Umsätze dar. Gewinne ermitteln sich aus der Formel: Umsatz abzüglich Kosten = Gewinn. Für die Kleinunternehmerregelung spielen die Kosten des Unternehmens deshalb keine Rolle. Zu beachten ist außerdem: Wird ein Zeitaufwand in das neu gegründete Unternehmen investiert, der 15 Stunden in der Woche überschreitet, besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I.

Fazit

Die Ausgaben spielen bei der Beurteilung der Kleinunternehmerregelung gar keine Rolle und bleiben vollkommen unberücksichtigt.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


  • [...] Einfache Antwort: Gar nicht! Bei der Beurteilung, ob ein Unternehmer umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gilt, kommt es nur auf die Einnahmen des entsprechenden Jahres an. [weiterlesen...] [...]

    Kommentar kommentieren


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.