Wie werden die Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6
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Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist nur der Umsatz. Liegt derUmsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr unter 17.500,- EUR und überschreitet der Umsatz im laufenden Wirtschaftsjahr nicht die Grenze von 50.000,- EUR, hat der Unternehmer die umsatzsteuerrechtliche Möglichkeit als Kleinunternehmer aufzutreten.
Sonderregelung für Existenzgründer
Existenzgründer müssen ihren Umsatz für das Gründungsjahre schätzen. Liegt der geschätze Umsatz für das Gründungsjahr unter 17.500,- EUR, kann der Gründer die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Dabei ist nicht der tatsächliche Umsatz entscheidend, sondern die Schätzung. Sollte also der Umsatz des Gründers nach seiner Schätzung bei 13.000 Euro im ersten Geschäftsjahr liegen, bleibt die Kleinunternehmerregelung für dieses Gründungsjahr erhalten. Das gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Umsatz sich auf 20.000 Euro beläuft. Allerdings kann im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr genutzt werden.
Das heißt, dass der Gründer ab dem zweiten Geschäftsjahr die Regelbesteuerung anwenden muss, wodurch er Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss. Im Gegenzug kann er aber auch die gezahlten Vorsteuern für Anschaffungen geltend machen.
Verwechslungen vermeiden
Obwohl die gesetzlichen Regelungen zum Kleinunternehmerstatus eindeutig sind, wird der Umsatz oftmals mit dem Gewinn verwechselt. Als einfache Faustregel gilt: Jegliche Zahlungen auf Ausgangsrechnungen stellen Umsätze dar. Gewinne ermitteln sich aus der Formel: Umsatz abzüglich Kosten = Gewinn. Für die Kleinunternehmerregelung spielen die Kosten des Unternehmens deshalb keine Rolle. Zu beachten ist außerdem: Wird ein Zeitaufwand in das neu gegründete Unternehmen investiert, der 15 Stunden in der Woche überschreitet, besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I.
Fazit
Die Ausgaben spielen bei der Beurteilung der Kleinunternehmerregelung gar keine Rolle und bleiben vollkommen unberücksichtigt.
Quelle:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 19. Dezember 2008
[...] Einfache Antwort: Gar nicht! Bei der Beurteilung, ob ein Unternehmer umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gilt, kommt es nur auf die Einnahmen des entsprechenden Jahres an. [weiterlesen...] [...]
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