Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?
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Der Unterschied zwischen Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe liegt einmal im sprachlichen Gebrauch der einzelnen Bezeichnungen. Andererseits definieren die verschiedenen Institutionen mit Hilfe ihrer eigenen Klassifikation, Unternehmen auf unterschiedliche Weise. Im folgenden Beitrag wollen wir erläutern, wie sich die einzelnen Bezeichnungen beimFinanzamt, der Bundesagentur für Arbeit, der EU (Europäischen Union) und den Krankenkassen von einander abgrenzen und wo mit unterschiedlichen Benennungen exakt das gleiche gemeint ist.
Wie wird ein Kleinstunternehmen definiert?
EU
Die EU legt für ihre Förderprogramme fest, dass ein Kleinstunternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz zwei Million Euro nicht überschreitet.
Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit und Finanzamt
Für die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und das Finanzamt existiert der Begriff Kleinstunternehmen nicht.
Wie wird ein Kleinunternehmen definiert?
EU
Um entsprechende Förderprogramme aufzulegen, klassifiziert die EU kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz oder Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro.
Krankenkassen und Bundesagentur für Arbeit
Die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit nehmen keine Klassifikation in Kleinunternehmen vor.
Finanzamt
Unternehmer, die einen Jahresumsatz von 17.500,- EUR nicht überschreiten, können lt. Umsatzsteuergesetz die Erleichterung der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch müssen sie auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und im laufenden Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer existiert diese Einteilung oder das Kleinunternehmen jedoch nicht. In der Einkommensteuer wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb als Einkunftsart hinzugerechnet. Die Gewerbesteuer wird ebenfalls auf den erwirtschafteten Gewinn berechnet.
Nebengewerbe
EU
Förderprogramme werden in der Regel nur für hauptberuflich Selbständige aufgelegt, daher ist hier eine Definition nicht nötig.
Krankenkassen
Um für die Krankenkassen als nebenberuflich Selbständig zu gelten, müssen folgende Faktoren beachtet werden. Die Krankenkasse prüft ab, welche Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich überwiegt und den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ausmacht. Das Nebengewerbe darf den Hauptberuf wirtschaftlich nicht übertreffen. Die wöchentliche Arbeitszeit des Nebengewerbes darf höchstens 18 Stunden betragen. Weiterhin darf der nebenberuflich Selbständige keinen Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig beschäftigen.
Finanzamt
Für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer zählt auch bei einem Nebengewerbe nur der erwirtschaftete Gewinn. Umsatzsteuerlich können Unternehmer mit einem Nebengewerbe ebenfalls die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Bundesagentur für Arbeit
Bis zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden gilt der Unternehmer bei der Bundesagentur für Arbeit als nebenberuflich Selbständig. Damit hat er trotz Nebengewerbe Anspruch auf ALG 1 bzw. ALG 2.
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn eine natürliche Person eine Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler aufnimmt. Als Einstieg in das Geschäftsleben eignet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens besonders gut, weil der Gründer im Gegensatz bspw. zurGmbH Gründung über kein Startkapital verfügen muss. Der Einzelunternehmer entscheidet allein, trägt allein die volle Verantwortung und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Ein Einzelunternehmen kann als Haupt- oder Nebengewerbe betrieben werden.
Fazit
Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe sind Unternehmen. Die unterschiedlichen Namen sind hauptsächlich im Volksmund entstanden, um Unternehmensgrößen ausdrücken zu können. Für das Finanzamt spielen die unterschiedlichen Bezeichnungen keine Rolle. Einzig die Bundesagentur für Arbeit und die Krankenkassen legen bei der Abgrenzung des Nebengewerbes einen Wert auf die wöchentliche Arbeitszeit.
Quelle:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.