Hinzuverdienst zum Arbeitslosengeld 2 bzw. Einstiegsgeld bei Selbständigen

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Ein ALG II Empfänger, der sich eine selbständige Existenz aufbauen will, kann auch auf staatliche Förderung, das so genannte Einstiegsgeld, hoffen. Damit soll der Übergang von der Grundsicherung zur Selbständigkeit erleichtert werden. FürALG II Empfänger besteht kein Rechtsanspruch auf das Einstiegsgeld. Vielmehr sollte der Existenzgründer vom Beginn seiner Geschäftsidee seinen zuständigen Fallmanager mit einbeziehen. Ist der Fallmanager von der Geschäftidee überzeugt und erwartet, dass langfristig durch die Selbständigkeit so hohe Einkünfte erzielt werden, das der ALG II Anspruch vollständig erlischt, kann er dem Existenzgründer Einstiegsgeld bewilligen. Der Existenzgründer sollte für die Erstellung seines Businessplanes möglichst zeitnah die individuelle Förderhöhe abklären. Der ALG II Bezug läuft ungeachtet dessen in voller Höhe weiter. Der Existenzgründer muss jedoch regelmäßig seinen Gewinn nachweisen. Nach der Überprüfung durch die Arge wird ein bestimmter Teil des Arbeitslosengeldes II dann entsprechend gekürzt. Wie hoch diese Kürzung ausfällt, kann unter folgender Adresse ermittelt werden:ALG 2 Hinzuverdienst

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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