Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie im Sinne des SGB III hilfebedürftig sind, Voraussetzung für die Gewährung der Grundsicherung ist, dass der Unternehmer der ARGE regelmäßig seinen Gewinn mitteilt. Bis Dezember 2007 galten für Selbständige, die gleichzeitig Anspruch auf Hartz IV haben, die allgemeinen, steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung.