GWG Grenze wird auf 800 € angehoben
Seit 1964 liegt die GWG Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter) nahezu unverändert bei 410 Euro netto. Nach über 50 Jahren ist jetzt eine Anhebung für 2018 in Sicht. Bisher war nur einer "Planung" die Rede, die GWG Grenze auf 800 Euro anzuheben. Doch im Gesetz zur Einführung der Lizenzschranke, wurde dieses Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt. AB 2018 gilt die GWG Grenze von 800 Euro.

Berlin, 09. Mai 2017 - Wie in den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags nachzulesen ist, wurde am 26. April 2017 die Erhöhung der GWG Grenze ab 2018 auf 800 Euro endgültig beschlossen. Für Unternehmer bringt das große Erleichterungen und Bürokratieabbau mit sich.
Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von 800 Euro (952 Euro brutto) können ab dem nächsten Jahr nun sofort abgeschrieben werden. Das hat direkte Auswirkungen auf die Steuerlast der Unternehmer. Denn Wirtschaftsgüter, die über der GWG Grenze liegen, dürfen nicht sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden, obwohl die Anschaffung bereits stattgefunden und das Bankkonto bereits belastet wurde. Sie müssen über die Nutzungsdauer hinweg (meist um die 5 Jahre) abgeschrieben werden.
Weniger Bürokratie
Da die Grenze fast verdoppelt wurde, bedeutet das für Unternehmer, dass sie in Zukunft noch mehr Anschaffungen nicht nur sofort abschreiben dürfen, sondern auch weniger Bürokratie haben. Denn die Abschreibung über die Nutzungsdauer hinweg, erfordert mehr Arbeit in der Buchhaltung. Bisher musste zum Beispiel ein iPhone über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden (lesen Sie hier mehr zum Thema Abschreibungen). Das kann ab 2018 jetzt wegfallen. Was bleibt, ist die Wahlmöglichkeit zum Sammelposten. Das heißt, der Unternehmer hat die Wahl, ob er die Anschaffung sofort abschreibt oder alternativ die Sammelposten-Abschreibung bis zum Wert von 1.000 Euro nutzt.
Wie Noerr berichtet, können Steuerpflichtige ohne Vorsteuerabzug - zum Beispiel Kleinunternehmer - den Bruttobetrag sofort abschreiben, solange der Netto-Betrag nicht über 800 Euro liegt. Das heißt, dass diese Gruppe GWG Anschaffungen bis 952 Euro brutto steuermindernd geltend machen kann.