Unternehmer stehen manchmal vor der Wahl: Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Davon kann eine ganze Menge abhängen, in erster Linie natürlich steuerliche Folgen. Außerdem ist er für die nächsten 3 Jahre gebunden. Fakt ist, Selbstständige, die einmal eine Wahl getroffen haben, können diese im laufenden Jahr nicht mehr ohne besondere Gründe ändern. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil festgehalten.