Das sollten Existenzgründer zur Mini GmbH wissen

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Zum 1. November 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG (BGBl. I S. 2026, PDF, 178 kb) in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Gründung der so genannten Mini GmbH auf den Weg gebracht. Existenzgründer können mit 1,- EUR Startkapital eine so genannte Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt gründen. Wird das standardisierte Musterprotokoll bei der Gründung verwendet, kostet die Gründung der Unternehmergesellschaft maximal 150,- EUR.

Durch die Mini GmbH wollte die Regierung vor allem eines: Den zahlreichen Gründungen der englischen Limited entgegen wirken. Auch in Deutschland sollte es eine Möglichkeit geben, um mit geringem Startkapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen zu können. Das ist mit der Mini GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft gelungen. Die bürokratischen Hürden, die für eine GmbH-Gründung anfallen, werden bei der UG nahezu ausgehebelt.

Merkmale der Unternehmergesellschaft (UG)

  1. Gründung mit 1,- EUR Stammkapital möglich
  2. Ein Viertel des erwirtschafteten Jahresgewinns muss der Unternehmer in die Rücklage einzahlen.
  3. Sobald die Rücklage einen Betrag von 25.000,- EUR erreicht hat, kann die Unternehmergesellschaft in eine GmbH umfirmieren.
  4. Der Unternehmer haftet nach der Gründung nicht mehr mit seinem Privatvermögen, sondern nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen der UG.

Ausführliche Informationen stellt die IHK Berlin in ihrem Merkblatt GmbH und Unternehmergesellschaft (UG) (pdf, 323 KB) zur Verfügung.

Weitere interessante Artikel zum Thema Mini GmbH und Unternehmergesellschaft im Netz:

Mini-GmbH - Unternehmergesellschaft (UA)
Veränderungen bei GmbH-Gründung mit MoMiG
Die Unternehmergesellschaft eine Alternative zur Limited?
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
Die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG)

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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