Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 23.11.2023 um 08:05 aktualisiert
Fördermittel

Corona Soforthilfe abgelehnt, wie geht´s nun weiter?

Viele Solo-Selbstständige haben große Hoffnungen in die, vonseiten der Regierung versprochene, Soforthilfe gelegt. Wurden zu Beginn der Antragswelle Anträge noch einfach durchgewunken, schlägt die Prüfung mittlerweile stärker zu. Einige Anträge werden abgelehnt. Im ersten Moment ein Schock. Was Unternehmer jetzt tun sollten, erklärt das Gründerlexikon hier.

Mensch ärgere dich nicht spiel zu sehen, mit würfel und spielsteinen. hier: Corona zuschuss abgelehnt.
Für viele Unternehmer kein Spiel, hier geht´s um´s blanke Überleben, daher unsere sachlichen Tipps und Ratschläge in diesem Artikel.
© Alex / pixabay.com

Die Corona-Krise trifft viele Selbstständige existenziell. Aufträge brechen weg und man fragt sich, wie man seine privaten Rechnungen noch bezahlen soll. Da erscheint die staatliche Soforthilfe als goldener Rettungsanker am Horizont. Der Online-Antrag ist schnell ausgefüllt und dann beginnt das große Warten. Nach mehreren Wochen erhalten Unternehmer ihren Bescheid und der fällt nicht bei allen positiv aus. 

So heißt es in einigen Fällen:

„Leider konnten wir Ihren gestellten Antrag bislang nicht bearbeiten. Der von Ihnen angegebene Grund und / oder Höhe Ihres Liquiditätsengpasses war in Ihrem Antrag leider nicht ausreichend ersichtlich. Es wird Ihnen deshalb dringend empfohlen, Ihren Antrag mit vollständigen Angaben über das Online-Formular des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erneut einzureichen und gleichzeitig Ihren bisherigen Antrag zurückzuziehen.“

Auf gut Deutsch: Abgelehnt mit der Möglichkeit nachzubessern. Doch wie geht man jetzt am besten vor?

Erst einmal in sich gehen und nachdenken

Eventuell hat es einen guten Grund, dass die Soforthilfe abgelehnt wurde. Sie darf nämlich nach derzeit gültiger Regelung nur für die Bedienung von Betriebsausgaben verwendet werden. Können diese nicht ausreichend nachgewiesen werden, dann hat die Ablehnung den Unternehmer mit großer Wahrscheinlichkeit vor einem Subventionsbetrug (Unbedingt lesen!) bewahrt, so Steuerberater Ralph Böttcher.

Was kann man tun, wenn die Soforthilfe nicht für das eigene Unternehmen geeignet ist?

Es gibt aber trotzdem Möglichkeiten, jetzt noch schnell an Geld zu kommen. In einem Gespräch mit der Hausbank sollte man klären, ob man für einen KfW-Unternehmerkredit die Förderbedingungen erfüllt. Hier gibt es unterschiedliche Förderangebote, zum Beispiel:

  • den Corona-Schnellkredit für Unternehmen über 10 Mitarbeiter
  • der KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • den KfW-Kredit für junge Unternehmen
  • viele weitere Angebote von Bund und Ländern, um Unternehmen zu helfen

Falls einem die KfW-Kredite nicht zusagen, kann man alternativ mit der Hausbank über eine Finanzierung verhandeln. Wurde bislang gut gewirtschaftet, sind die Banken oftmals bereit, beispielsweise den Dispo zu erweitern oder einen Kleinkredit zu gewähren.

Der Anspruch auf Soforthilfe ist gegeben, was nun?

Wer überzeugt davon sind, einen Anspruch auf Soforthilfe zu haben, prüft, wo genau der Fehler liegt und stellt den Antrag neu. Wertvolle Tipps vom Steuerberater zur Antragsstellung findet man im Gründerlexikon.

Vielleicht wurde auch einen Fehler bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses gemacht. Jetzt hilft die Erfahrung eines Steuerberaters weiter oder man holt sich die Informationen im Gründerlexikon zur korrekten Berechnung des Liquiditätsengpasses.

Checkliste: Was kann man nach Ablehnung des Antrags tun?

  1. Den Antrag auf Fehler oder fehlende Daten prüfen. Häufige Fehler sind: Zahlendreher in der Steuer-ID oder Handelsregisternummer, irrtümliche Angaben bei der Anzahl der Angestellten.
  2. Einen Steuerberater finden, um die Berechnung des Liquiditätsengpasses zu prüfen. 
  3. Den Antrag neu stellen mit korrekten Angaben und dabei den alten Antrag zurückziehen. Für einen berichtigten Antrag gibt es oft ganz oben auf dem Formular ein eigens Feld, welches angekreuzt werden muss.
  4. Stimmt alles im Formular, dann kann auch Widerspruch eingelegt werden. Am besten wird dies einem Rechtsanwalt oder Steuerberater überlassen.
  5. Corona Soforthilfe zurückzahlen braucht man ja nicht, es sei denn, es sind bereits Gelder geflossen
  6. Corona Überbrückungsgeld beantragen

Die Ablehnung ist berechtigt - Was ist jetzt zu tun?

  • Die Betriebsausgaben so weit wie möglich senken und die Krise einfach aussitzen. Auch Corona wird vorübergehen und man kann danach wieder durchstarten. Im Ernstfall wird ein KfW-Schnellkredit aufgenommen.
  • Vielleicht ist es an der Zeit die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens kritisch zu beurteilen. Warum gibt es wirklich aktuell Schwierigkeiten? Ist daran tatsächlich die Krise schuld oder liegen vielleicht doch unternehmerische Fehler vor. Was wurde in der Vergangenheit falsch gemacht, warum gibt es nicht genug Rücklagen? Liegen tatsächlich schwerwiegende andere Gründe neben der Krise für die Pleite vor, sollte man das Gewerbe abmelden (Unbedingt Video dazu ansehen!) und sich neu orientieren
  • Für eine neue Gewerbeanmeldung kann man dann bessere Strategien für Digitalisierung und Risikomanagement erarbeiten und Rücklagen fest einkalkulieren.
  • Ist das Unternehmen grundsätzlich lebensfähig, weist aber Schwächen auf, die man schnell beheben kann, sollte man die Zeit des Stillstands für eine Erneuerung nutzen. Selbstständige können eine staatlich geförderte Unternehmensberatung beantragen und Strategien entwickeln, die Corona-kompatibel sind. 
  • Ist das Geschäftsmodell gut, nur eben nicht in der aktuellen Situation praktikabel (Beispiel Fitnesstrainer, Musiklehrer oder sonstiger persönlicher Dienstleister), dann hilft es vielleicht kreativ zu werden und die Zeit mit anderen Geschäftsideen zu überbrücken. Zu seinen Kunden sollte man trotzdem weiter Kontakt halten, sodass man sofort loslegen kann, sollten sich die politischen Vorgaben ändern. 

Fazit: Die Corona-Krise trennt die Spreu vom Weizen

Auch wenn es im ersten Moment bitter klingt: Die Krise offenbart in den meisten Fällen schonungslos die Probleme im Unternehmen und lässt zudem auch keine Zeit für lange Phasen des Jammerns. Bestehen werden am Ende die Geschäftsideen, die tatsächliches Potenzial besitzen und Unternehmen hinter denen eine fähige Geschäftsführung sitzt.

Werden staatliche Hilfen verweigert, sollte man sich nicht allzu lang damit aufhalten, diese dennoch einzufordern, sondern sich besser flexibel in eine neue Denkrichtung bewegen.

Frei nach dem Motto, geht eine Tür zu, öffnen sich zwei Neue. Jetzt gilt es genau hinzusehen, sich mit anderen auszutauschen und Wege zu erkennen, das eigene Unternehmen zu retten.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Corona Soforthilfe: Jetzt Liquiditätsengpass berechnen

rotes Auto steht mit einem Rad an Flussufer. Ist vom Weg abgekommen, hier: Liquiditätsengpass berechnen
Passen Sie auf, dass Sie niemals in einen solchen Engpass mit Ihren Finanzen navigieren. So wie dieser Autofahrer sein Fahrzeug in einen viel zu engen Weg gefahren hat und am Ende fast im Fluss lag. Voraussetzung um Soforthilfe vom Bund oder Land zu erhalten ist ein Liquiditätsengpass.
© Torsten Montag / gruenderlexikon.de

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© Torsten Montag / gruenderlexikon.de

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Überbrückungshilfe für Selbstständige und Freiberufler

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Die Corona-Pandemie ist nach wie vor nicht ausgestanden – schon gar nicht wirtschaftlich. Um die Existenz angeschlagener Unternehmen, Selbstständiger und Freiberufler zu sichern, zahlt der Bund mit der neuen Corona-Überbrückungshilfe bis zu 50.000 Euro pro Monat. Wir klären in diesem Artikel, wer die Überbrückungshilfe bekommt, wie sie beantragt werden muss und welche Fristen dabei zu beachten sind.