Kfz-Kosten
(1 Bewertungen)
Teil 16 von 20 aus der Serie:
Buchführung für Existenzgründer
Buchführung für Existenzgründer
- Was ist Buchführung?
- Wer muss Bücher führen?
- Das Kassenblatt
- Die Systematik der Buchführung – Das Ablagesystem
- Wenn das Geld nicht reicht, Privateinlagen und Privatentnahmen
- Nicht jeder Unternehmer ist zur Anlagenbuchführung verpflichtet
- Gewinnermittlungsarten – Muss ich Bilanzieren oder reicht ein Einnahmen Überschuss Rechnung?
- Bestandteile der Gewinnermittlung
- Der Beleg oder die Rechnung – was muss drauf stehen und was ist Verzierung?
- Geschenke an Geschäftspartner
- Bewirtungsaufwendungen
- Typische nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Nicht abzugsfähige Ausgaben
- Vorweggenommene Betriebsausgaben
- Kfz–Kosten, pauschal oder tatsächlicher Aufwand?
- Kfz-Kosten
- Verpflegungspauschalen
- Raumkosten
- Telefon, Handy und Internet
- Abschreibungen
Pkw
Privatvermögen oder Betriebsvermögen?
Der Unternehmer muss sich zunächst entscheiden, ob der Pkw dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden kann. Das Entscheidungskriterium dabei ist der Anteil der betrieblichen Nutzung. Liegt dieser über 50%, so gehört der Pkw zum notwendigenBetriebsvermögen. Der Selbstständige hat dabei kein Wahlrecht, er muss den Pkw dem Betriebsvermögen zuordnen.
Liegt der betrieblichen Nutzungsgrad unter 10%, so gehört das Fahrzeug zwingend zum Privatvermögen. Bewegt sich der betriebliche Nutzungsanteil zwischen 10 und 50%, so hat der Unternehmer das Wahlrechte und kann den Pkw entweder dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zurechnen.
Wie wird der betriebliche Nutzungsanteil ermittelt?
Dieser Anteil kann dem Finanzbeamten am Besten durch regelmäßige Aufzeichnungen plausibilisiert werden. Es ist dabei jedoch nicht nötig ein Fahrtenbuch zu führen.
Aufnahme des Pkws in das Betriebsvermögen
Sofern die Verpflichtung oder die Entscheidung zur Aufnahme des Pkws in das Betriebsvermögen besteht, muss der Unternehmer diesen in sein Anlagenverzeichnis aufnehmen. Dies kann entweder in der laufenden Buchführung geschehen oder dem Finanzamt schriftlich (mit Kopie des Kaufvertrages) mitgeteilt werden. Eine fachkundige Person sollte diese Schritte begleiten.
Privatvermögen
Sofern der Pkw im Privatvermögen des Unternehmers verbleibt, können die Kosten für eine betrieblichen Nutzung über die Inanspruchnahme einerKilometerpauschale abgerechnet werden. Der Unternehmer führt eine Reisekostenabrechnung, in der er die einzelnen Fahrten mit der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke aufführt. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer sind mit einer Pauschale von 0,30 EUR pro Kilometer abzurechnen. Die so entstehenden Kosten sind Betriebsausgaben, welche jedoch nicht zum Vorsteuerabzug führen.
Wahlweise kann der Unternehmer auch die anteiligen tatsächlich angefallenen Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. In diesem Fall ist ein Vorsteuerabzug möglich. Diese Variante stellt sich jedoch als sehr aufwändig dar und wird daher in den wenigsten Fällen genutzt.
Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer wirkt sich der Pkw im Privatvermögen folgendermaßen aus:
- Es besteht durch den Kauf des Pkws keine Möglichkeit die enthaltene Vorsteuer geltend zu mache.
- Ein späterer Verkauf / Entnahme des Fahrzeugs ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
- Es muss keine private Nutzung versteuert werden.
- Es besteht ein Vorsteuerabzug für eindeutig betrieblich zuzuordnende Fahrten oder auch ein betrieblicher Unfall.
- Für die laufenden Kosten, zum Beispiel Kraftstoff oder Reparaturen kann in der Regel keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
Betriebsvermögen
Wird das Fahrzeug dem Betriebsvermögen untergeordnet, so sind alle laufenden Kfz-Kosten sowie Reisekosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Darüber hinaus kann der Unternehmer auch die darin enthaltene Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Der Vorsteuerabzug gilt auch für den Kauf des Fahrzeugs. Der Verkauf sowie eine Entnahme in das Privatvermögen muss der Umsatzsteuer unterzogen werden. Außerdem muss eine monatliche private Nutzung versteuert werden, da die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass der Unternehmer auch privat mit diesem Fahrzeug unterwegs ist. Bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils kann der Unternehmer zwischen zwei verschiedenen Methoden wählen. Dabei sollte jedoch eine Vergleichsrechnung durchgeführt werden, um die günstigere Variante und somit den höchstmöglichen steuerlich nutzen zu wählen.
1%-Methode
Bei dieser Berechnungsmethode wird der private Nutzungsanteil pauschal ermittelt. Es spielt daher keine Rolle wie hoch dieser in Wirklichkeit war. Diese Methode ist relativ zeitunaufwändig, führt aber in vielen Fällen zu einem steuerlich ungünstigeren Ergebnis. Der Unternehmer muss von dem Bruttolistenpreis des Neuwagens monatlich 1% als Privatanteil korrigieren und versteuern. Somit ergibt sich pro Jahr eine Korrektur in Höhe von 12% was von der Summe seiner tatsächlich angefallenen Kfz-Kosten abgezogen wird. In einigen Fällen ist auch die Umsatzsteuer entsprechen zu berücksichtigen.
Fahrtenbuchmethode
Der Unternehmer kann auch regelmäßig ein Fahrtenbuch führen und somit den tatsächlichen privaten Anteil seiner Fahrten ermitteln. An das Fahrtenbuch stellt die Finanzverwaltung jedoch sehr hohe Anforderungen, was bei einer nicht ordnungsgemäßen Führung zur Verwerfung desselben führt. Das Fahrtenbuch muss lückenlos, vollständig und zeitnah geführt werden. Der am Jahresende ermittelte Privatanteil wird zur Korrektur der Kfz-Kosten genutzt. Das Fahrtenbuch enthält neben den Betriebs- und Privatfahrten, die Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb sowie Fahrten zum doppelten Haushalt des Unternehmers.
Eine Kostenvergleichsrechnung oder Günstigerprüfung sollte von einem sachverständigen Dritten z.B. ein Unternehmensberater oderSteuerberater durchgeführt werden.
Lkw
Bei Lastkraftwagen besteht in der Regel kein Zweifel an einer betrieblichen Nutzung, so dass eine Entscheidung dahingehend nicht getroffen werden muss. LKWs sind daher Betriebsvermögen.
Interessante Seiten im Web
Onlinerechner Vergleich Fahrtenbuchmethode und Reisekosten
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Kilometerpauschale
- Anlagenverzeichnis
- Fahrtenbuch
- Bruttolistenpreis
- Betriebsvermögen
-
Magazin
- Kfz–Kosten, pauschal oder tatsächlicher Aufwand?
- Verpflegungspauschalen
- Telefon, Handy und Internet
- Wenn das Geld nicht reicht, Privateinlagen und Privatentnahmen
- Raumkosten
-
Online Rechner
- Firmenwagen
- Entfernungspauschale
- Online Rechnungsformular
-
Ratgeber Fragen
- private Gegenstände und Kleingewerbe
- Keinen Umsatz gemacht
- KU Umsatzsteuer Regelgrenze überschritten
-
Vorlagen
- Reisekostenabrechnung (Download für nur 2,99 €)
- Spesenabrechnung Muster (Download nur für Registrierte Benutzer)
- Reisekostenabrechnung Muster (Download Gratis)
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
Fachanwälte beraten Unternehmen 
Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...
Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht 
Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt