Regelbesteuerung

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Von dieser Art der Besteuerung wird beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes gesprochen. Die Regelbesteuerung sieht vor, dass jeder Unternehmer, der im Inland im Rahmen seines Unternehmens einen Umsatz tätigt umsatzsteuerpflichtig ist. Auf den Umsatz ist entweder der ermäßigte Steuersatz oder der allgemeine Steuersatz anzuwenden. Dies ist im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich dem Finanzamt zu erklären. Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer hat aber auch das Recht, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen. Diese Beträge mindern entsprechend die Umsatzsteuerzahllast. Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (in der Regel ein Monat) die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Dies muss seit 2005 auf elektronischem Weg geschehen.
Unternehmer die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen, brauchen dem Finanzamt nicht monatlich ihre Umsätze erklären und eine Umsatzsteuervorauszahlung leisten. Dementsprechend sind sie auch nicht berechtigt die verauslagte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.

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