Rechnung
(4 Bewertungen)Die Lieferung oder Leistung eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer oder einen Endverbraucher wird in Form einer Rechnung dokumentiert. Eine Rechnung ist jedoch nicht als Vertrag zu verstehen verpflichtet auch nicht zu einer Gewährleistung oder ähnlichen Ansprüchen. Eine Rechnung muss nicht zwangsläufig auch eine Quittung darstellen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind auf einer Rechnung Angaben zu machen, welche den Rechnungsaussteller sowie den Rechnungsempfänger zu steuerlichen Pflichten bzw. Rechten befähigen. Dabei ist in Abhängigkeit vom Gesamtbetrag der Rechnung zu unterscheiden, ob es sich um eine so genannte Kleinbetragsrechnung handelt. Diese Sonderformen einer Rechnung verlangt weniger Pflichtbestandteile auf dem Dokument. Der Vorsteuerabzug eines Rechnungsempfängers wird vom Vorhandensein der Pflichtbestandteile auf der Rechnung abhängig gemacht. Auf der Kleinbetragsrechnung muss der Name und die Adresse des Ausstellers der Rechnung, der Bruttobetrag der Rechnung, der angewandte Steuersatz (bspw. 16%), das Ausstellungsdatum, die Menge / der Umfang und die Art der Lieferung oder Leistung vermerkt sein. Eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag über 100 EUR muss dagegen folgende Bestandteile aufweisen:
1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers.
2. Die Steuernummer in der Form xxx/xxx/xxxxx oder aus Sicherheitsgründen die Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers so bspw. DE7xxxxxxxx.
3. Eine fortlaufende Rechnungsnummer, wie bspw. 1/2005.
4. Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der erbrachten Leistungen
5. Das Rechnungsdatum
6. Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung sofern vom Rechnungsdatum abweichend
7. Der anzuwendende Steuersatz sowie den Steuerbetrag
8. Nach Steuersatz und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselten Entgelte
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- Torsten Montag
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