Lebensmittel
(4 Antworten)Ich mache bisher hobbymäßig Pestos, Konfitüren, Chutneys, etc. und da die Nachfrage groß ist, möchte ich ein Gewerbe anmelden. Muß ich zum Amtsarzt oder ähnliches, wegen der Verarbeitung von Lebensmitteln? Wieviel darf ich verdienen? Ich bin Hausfrau und mein Mann ist bisher Alleinverdiener? Auch wegen der KV.
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Hallo Kiki1969,
da die Nachfrage groß ist, möchte ich ein Gewerbe anmelden.
Das sollte eigentlich schon passiert sein, da Sie eine gewerblcihe Tätigkeit regelmäßig ausüben und damit Einnahmen erzielen. Zumindest ein Nebengewerbe ist notwendig.Muß ich zum Amtsarzt oder ähnliches, wegen der Verarbeitung von Lebensmitteln?
Zum Veterinäramt, wegen eines Gesundheitspasses bzw. Zeugnis. Oder Fragen Sie beim Gewerbeamt nach, ob das notwendig ist in der BRanche. Das Veterinäramt wird Ihnen immer sagen, dass Sie das Zeugnis brauchen, da die ja Geld verdienen wollen. Aber beim Verkauf und der Produktion von Lebensmitteln kann ich es mir schon vorstellen.
Wieviel darf ich verdienen?
So viel Sie verdienen können
Sofern Sie im Nebengewerbe selbständig sind, ist eine Begrenzung auf 15 Arbeitsstunden pro Woche gegeben. Überschreiten Sie diese, ist es ihr Haupterwerb. Sofern Sie im Gründungsjahr mehr als 17.500 EUR Umsatz machen sind Sie keine Kleinunternehmerin mehr und somit umsatzsteuerpflichtig. Dazu mehr unter http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung-953.html oder auch in diesem Forum, denn dazu wurden schon sehr viele Fragen gestellt.
Einfach mal die Beiträge durchlesen:
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Hier finden Sie einen Onlinerechner zur Ermittlung der persönlichen Situation hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung.Auch wegen der KV.
Wie teuer eine private Krankenversicherung ist, können SIe mit dem Tarifrechner unter http://www.tarifevergleichen.com/krankenversicherungen/private-krankenversicherung-vergleich/ erfahren. Unverbindlich und ohne Risiko.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen können Sie hier vergleichen:
http://www.tarifevergleichen.com/krankenversicherungen/gesetzliche-krankenversicherung-vergleich/ - Bei Gehalt geben Sie einfach den Gewinn ein, den sie erwarten. das muss nicht hundertprozent stimmen, kann auch einfach nur ein richtwert sein. bspw.: 500 EUR mtl. die gesetzlichen krankenkassen nehmen dann eh ein mindestbetrag an. dieser rechner dient auch nur dem vergleich der gesetzlichen kassen.
TIPP: Die Vergleichsrechner dienen auch zur Argumentation bei Ihrem Versicherungsvertreter. Vergleichen SIe einfach und drucken sich die Angebote und ZAhlen aus. Dazu sollten Sie aber die korrekten Werte eingeben, sonst können Sie später nciht mit Ihrem Versicherungsmann des vertrauens auf einer Basis argumentieren und Geld sparen.
Übrigens: Auf http://www.tarifevergleichen.com können Sie auch andere Dienstleistungen und Produkte vergleichen.
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Hallo, vielen Dank für die Antwort, aber ich habe bisher noch gar keine Ein-nahmen erzielt, da ich die Produkte als Hobbyköchin erstellt habe. Lediglich die Nachfrage ist sehr groß und deshalb kam ich auf die Idee, ob ich nicht damit Geld verdienen könnte. Was ist der Unterschied zwischen Klein- u. Nebengewerbe? Bisher ist mein Mann Alleinverdiener und ich bin bei ihm familienversichert. Also, davon ausgehend, dass dies anfangs lediglich ein 400,-- Job wäre, müsste ich mich nicht zusätzlich versichern oder anderes abführen?
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Hallo Kiki,
dein Eintrag ist ja jetz schon eine Weile her. Da wollte ich mal fragen, was aus dem Projekt geworden ist. Ich bin nämlich selbst auf der Suche nach Infos, da auch ich überlege nebenbei Lebensmittel zu verkaufen. Vielleicht kannst Du mir ja mit deinen Erfahrungen weiterhelfen.
Gruß
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Hallo Kiki1969,
die Unterschiedlichen Begriffe Klein-/ Nebengewerbe kommen aus den unterschiedlichen Rechstgebieten (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Gewerbeordnung) und den unterschiedlichen Untergruppierungen (Gesetze, Verordnungen) hierzu.
Sie sollten sich hiervon nicht verwirren lassen.
Für die Krankenversicherung gilt die beitragsfreie Familienversicherung bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen von 355,00 EUR (für 2008). Nur bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Aushilfstätigkeit als Arbeitnehmer) beträgt diese Grenze 400,00 EUR.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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