Zusammenfassung der bürokratischen Hürden zur Existenzgründung
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Wer träumt als Jugendlicher nicht davon, als Unternehmer den Weg eines Bill Gates oder Steve Jobs nachzueifern und das eigene Unternehmen in der elterlichen Garage zu starten?
Doch bevor es losgehen kann, haben die jugendlichen Existenzgründer einige Steine aus dem Weg zu räumen.
Jugendliche Unternehmer unter 18 Jahre
Hier sind zuerst die Fragen zur Geschäftsfähigkeit zu beantworten.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, benötigt zur Anmeldung eines Gewerbes die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. In den meisten Fällen sind das die Eltern. Zusätzlich muss das Vormundschaftsgericht das Vorhaben absegnen. Die Genehmigung dazu wird durch den gesetzlichen Vetreter beantragt.
In der Regel interessiert sich das Vormundschaftsgericht auch dafür, ob der Jugendliche über ausreichende Fähigkeiten für diese Tätigkeit verfügt. Ein grundsätzliches Interesse für diese Materie sollte also vorhanden sein.
Genaue Informationen hierzu geben die Rechtspfleger des jeweiligen Vormundschaftsgerichts gerne.
Renten- und Krankenversicherung
Wer sich als Jugendlicher das erste Mal mit einer Selbständigkeit auseinandersetzt wird bald auf die Themen Kranken- und Rentenversicherung stoßen. Viele sind ja noch bei den Eltern familienversichert und können mit solchen Fragen wenig anfangen.
Mein Rat lautet, dass sich die Jungunternehmer zusammen mit den Eltern zu einem Beratungsgespräch an die gesetzliche Krankenversicherung sowie Rentenversicherung wenden.
Das Gleiche gilt für Fragen des Kindergeldes, des BAföG und anderer Sozialleistungen. Auch diese sind in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Es gilt, Regelungen und Grenzen zu beachten, über die man sich zeitig genug informieren sollte.
Und nach der Erteilung eines Gewerbes?
An erster Stelle steht da das Finanzamt. Dieses wird automatisch durch das Gewerbeamt informiert, wenn jemand ein Gewerbe anmeldet. Dazu verschickt das Finanzamt einenFragebogen, damit man sich dort ein Bild über den Umfang und die ausgeübte Form des Gewerbes verschaffen kann.
In diesem Fragebogen kann man dann z.B. angeben, dass man nur als Kleinunternehmer geführt werden möchte. Als Unternehmer nach dieser Regelung darf die Höchstgrenze der Einnahmen den Betrag von 17.500€/Jahr nicht überschreiten.
Steuern
In der Folge bekommt der Gewerbetreibende vom Finanzamt einen Bescheid, der bestimmt, zu welcher Steuerart Vorauszahlungen zu leisten sind und in welchen Turnus (z.B. monatlich oder vierteljährlich) dies zu erfolgen hat. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob jemand noch als Jugendlicher zählt oder nicht.
Grundsätzlich spielen mehrere Steuerarten bei Gewerbetreibenden eine Rolle. Dazu gehören die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer.
Berufsgenossenschaft
Manche Gewerbe erfordern auch eine Pflichtversicherung bei einer Berufsgenossenschaft. Daher kann ich nur die Empfehlung geben, so vorausschauend wie möglich mit den Angaben in der Gewerbeanmeldung umzugehen. Aufgrund dieser Angaben wird entschieden, zu welcher Berufsgenossenschaft jemand vermittelt wird und ob er pflicht- oder freiwillig versichert ist. Davon ist abhängig, ob und in welcher Höhe man Beiträge zu entrichten hat.
Versicherungen
Auch hier wiederhole ich das eben geschriebene: Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten, der sich sehr gut mit Existenzgründern auskennt. Man findet diese meist in der Nähe von Gründungszentren oder auf Anfrage bei IHK oder HWK. Es geht um denrichtigen Mix zwischen zwingend und nicht unbedingt erforderlichen Bestandteilen. Der Unternehmer muss also für sich die Frage beantworten, welche Absicherung er benötigt: Eine Betriebshaftpflicht ist zum Beispiel ein Muss. Aber wie verhält es sich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, dem Unfallschutz oder dem Schutz bei Erwerbsunfähigkeit?
Beratung
Man erkennt also, dass hier von dem Gewerbetreibenden viele unterschiedliche Gebiete organisatorisch zu bearbeiten sind. Niemand ist aber in der Lage, sich in allen Bereichen gleich gut auszukennen.
Hier kann ich nur den immer gültigen und doch so oft vernachlässigten Rat geben, sich im Vorfeld ausgiebig beraten zu lassen. Gemeinden, Ämter oder IHKs beraten die Gründer in Grundzügen meist kostenlos. Hinzu kommen exzellente Förderprogramme, wie zum Beispiel das "Gründercoaching Deutschland", welches eine fachkundige Beratung und ein Existenzgründercoaching bis zu einer Höhe von 90% fördert.
Eine fachkundige Beratung und Begleitung der Existenzgründung durch einen ausgewiesenen Existenzgründungsberater ist also finanziell attraktiv und hilft bei einem optimalen Start in die Selbständigkeit.
Quelle:
Ronald Lehnert - ExistenzgründungsberaterBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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