So werden Sie zukünftig von der gesetzlichen Krankenversicherung noch mehr geschröpft
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Die gesetzliche Krankenversicherung hat zum1. Januar 2011 eine neue Regelung erlassen, durch die viele Teilzeitselbständige Nachteile haben werden. Es geht dabei um die Frage, ob jemand als nebenberuflich oder als hauptberuflich selbständig eingestuft wird, was weitreichende Folgen für die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hat. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen.
Die neue Regelung auf einen Blick
Als hauptberuflich selbständig eingestuft werden sollen alle Selbständigen, die
- mehr als 20 Stunden pro Woche in die Selbständigkeit investieren,
- mehr als Selbständiger verdienen als im Angestelltenverhältnis und/oder
- einen Mitarbeiter mehr als geringfügig beschäftigen.
Wenn sowohl die Arbeitszeit als auch das Einkommen in Anstellung und Selbständigkeit etwa auf einem gleichen Niveau sind, wird eine Abwägung unter Einbeziehung aller Aspekte vorgenommen. Man geht aber davon aus, dass ein „Vorsprung“ einer der Tätigkeiten von 20% in Bezug aufArbeitszeit oder Einkommen gegeben sein muss, damit sie den Vorzug vor der anderen erhält.
Die Folgen der hauptberuflichen Selbständigkeit
Wenn Sie als hauptberuflich selbständig eingestuft werden, erlischt Ihre Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Sie dürfen sich in der privaten Krankenversicherung oder freiwillig gesetzlich versichern. Allerdings zahlt Ihr Arbeitgeber zukünftig den Arbeitgeberanteil nicht mehr; Sie müssen für Ihre Krankenversicherung komplett selbst aufkommen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie als Selbständiger einen Mindestbeitrag bezahlen, egal ob Sie den entsprechenden Verdienst von 1.916 Euro verdienen oder nicht. Dieser beträgt 286 Euro bzw. 297 Euro (mit Krankentagegeld). Hinzu kommt außerdem die Pflegeversicherung mit 37 Euro bzw. 42 Euro, wenn Sie keine Kinder haben. Das kann schnell wesentlich teurer werden, als Sie es jetzt haben.
1. Beispiel:
Sie verdienen 1.500 Euro brutto in Ihrem Angestelltenverhältnis und haben 2.000 Euro Gewinn als Selbständiger. Bisher mussten Sie folgende Versicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen:
1.500 Euro x 15,5% x 0,5 = 116,25 Euro
Zukünftig müssen Sie folgende Beiträge zahlen:
(1.500 Euro + 2.000 Euro) x 15,5% = 542,50 Euro
2. Beispiel:
Sie verdienen 500 Euro in Ihrem Angestelltenverhältnis und haben 700 Euro Gewinn als Selbständiger. Bisher mussten Sie einen sehr beringen Beitrag bezahlen:
500 Euro x 15,5% x 0,5 = 38,75 Euro
Zukünftig müssten Sie folgende Beiträge zahlen:
(500 Euro + 700 Euro) x 15,5% = 186 Euro
Da dies unter dem Mindestsatz liegen, wird Ihr Beitrag automatisch auf 286 Euro erhöht.
Wie Sie jetzt vorgehen sollten…
… hängt natürlich davon ab, in welcher Situation Sie sich befinden:
Sie machen sich im Jahr 2011 oder später selbständig.
Sie werden sofort nach der neuen Regelung eingestuft. Für die Einstufung wird eine Einschätzung Ihrer voraussichtlichen Umsätze bzw. Gewinne von Ihnen angefordert.
Sie waren bereits vor der Neuregelung selbständig.
Sie behalten vorerst Ihren bisherigen Berufsstatus. Sollte Ihr Versicherungsverhältnis allerdings überprüft werden und sich ergeben, dass dieser Status nicht mehr aktuell ist, werden Sie neu eingestuft. Die Fragen der Krankenkasse müssen selbstverständlich wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Sie sind bereits privat versichert.
Wenn Sie bereits in der privaten Krankenversicherung versichert sind, überschreiten Sie scheinbar die Pflichtversicherungsgrenzen bereits. Für Sie haben die angesprochenen Änderungen keine Bedeutung.
Sie sind bisher in der Familienversicherung versichert.
Wenn Sie Einnahmen unter 365 Euro im Monat haben, konnten Sie sich bisher bei Ihrem Partner in der Familienversicherungmitversichern. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig und Sie müssen den Mindestbeitrag für Selbständige entrichten. Prüfen Sie jetzt am besten, ob sich Ihre Selbständigkeit nun überhaupt noch lohnt.
Ihre selbständigen Einkünfte sind beinahe mit denen aus dem Angestelltenverhältnis identisch oder liegen knapp darüber oder darunter.
Es kann sich für Sie lohnen, Aufträge abzulehnen, damit das Einkommen aus der Selbständigkeit geringer bleibt als das aus dem Angestelltenverhältnis.
http://www.gruendungszuschuss.de
Quelle:
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Lexikon
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- Einkommen
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
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