Petition verlangt Gründungszuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld II

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Gerd Henning von der Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oberland (MOL) hat gemeinsam mit anderen Experten am 1. Juli 2009 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Er bittet darum, diese Petition online zu unterstützen.

Die Problematik

Gerd Henning ist Gründungslotse und hat daher täglich mit Arbeitslosengeld II Empfängern zu tun. Die derzeit bestehende Gründungsförderung für Arbeitslosengeld II Empfänger ist bürokratisch enorm aufwendig. Die Gründer erhalten ein Einstiegsgeld und bleiben über das Jobcenter sozialversichert. Sie müssen ihr jeweiliges Jobcenter laufend über ihre Gewinne informieren. Die erzielten Gewinne werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Überschreitet der Gewinn einen bestimmten Betrag, wird dieser vomArbeitslosengeld II Empfänger zurückgefordert, dies führt bei den Gründern meistens zu Engpässen.

Ein Gründer der sich anhand seiner Überschüsse eventuell in Zahlungs-Schwierigkeiten bringt, ist unter Umständen daran interessiert, seine Gewinne so gering wie möglich zu halten. Einen weiteren Anreiz, für niedrige Gewinne bietet folgender Umstand: Gelingt es einem Gründer, so hohe Gewinne zu erzielen, dass diese vollständig mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden können, werden die  Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bzw. nur noch zur Hälfte vom Jobcenter bezahlt.

Erheblicher Aufwand bei der Ermittlung der Gewinne

Die vom Jobcenter geforderte Abrechnung, unterscheidet sich erheblich von der Abrechnung, die beim Finanzamt eingereicht werden muss. Dies bedeutet für den Gründer eine doppelteBuchführung im wahrsten Sinne des Wortes. Anstatt seine Zeit in den Aufbau seines Unternehmens zu stecken, ist er damit beschäftigt, unendlich viel Energie in seine Abrechnungen zu investieren.

Gerd Hennings Ansatz ist wesentlich einfacher und hat sich beim Arbeitslosengeld I bewährt. Der Gründer erhält einen Gründungszuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes II, plus Unterkunftskosten. Für die Sozialversicherungsabgaben bekommt er pauschal 300 Euro. Der Arbeitslosengeld II-Bezug wird dadurch ausgesetzt. Gewinne werden nicht verrechnet, lediglich beim Finanzamt versteuert. Diese Art der Förderung wird für neun Monate gewährt. Nach Ablauf dieser Frist, hat es der Gründer entweder geschafft, sich eine Existenz aufzubauen, oder er kann wieder Arbeitslosengeld II beantragen. Als erneuter Empfänger von Arbeitslosengeld II steht er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Die selbständige Tätigkeit kann als Nebentätigkeit fortgeführt werden.

Die Vorteile dieser Vorgehensweise auf einen Blick

Diese bei weitem einfachere Handhabe wäre für alle Beteiligten von großem Vorteil. Für die Jobcenter und für die Gründer fiele der enorme bürokratische Aufwand, den die ständige Kontrolle der Gewinne mit sich bringt, weg. Eine weitere Einsparung dürfte die 300 Euro Pauschale, mit der die Sozialabgaben vom Gründer finanziert werden, bringen. Das Einstiegsgeld fällt weg.

Die Gründer hätten ihre ganze Kraft zur Verfügung um sich auf die Etablierung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren und wären nicht mehr damit beschäftigt, die zeitraubenden und verwirrenden Anforderungen des Jobcenters zu erfüllen.

Diese Petition verdient Unterstützung

Diese Idee entstand vor ca. zwei Jahren auf einer Fachtagung in Göttingen, an der Experten der Gründungsbranche und Vertreter von Arbeitsagenturen und Jobcentern teilgenommen haben. Sie wurde an das Bundesarbeitsministerium weitergeleitet, jedoch bisher leider nicht umgesetzt.

Daher hat Herr Henning dieses Thema beim Bundestag als öffentliche Petition eingereicht. Diese Petition bedarf der Unterstützung und ist noch bis zum 02.09.2009 online.


Interessante Seiten im Web

Interessante Geschichten aus dem Alltag zum Thema Arbeitslosengeld II

Quelle:
Gründungszuschuss

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Über den Autor Xing_icon

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