Nebenberuflich Selbständig und 400,- EUR Job, wie viel muss für die freiwillige Krankenversicherung bezahlt werden?
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Diese Konstellation hört sich zwar etwas ungewöhnlich an, kann aber sehr schnell eintreten. Für dieses Beispiel schließen wir die Familienversicherung aus, da der Unternehmer nicht verheiratet ist.
Müssen bei einem so geringen Verdienst überhaupt Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden?
Laut Auskunft der IKK ja, auch von geringen Verdiensten muss der Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt werden.
Wie hoch in diesem Fall die Beiträge zur Krankenversicherung sind, erläutern wir am folgenden Beispiel.
Herr Mustermann ist nebenberuflich selbständig mit einem monatlichen Gewinn von 220,- EUR und hat parallel dazu einen 400,- EUR Job.
Über den 400,- EUR Job ist Herr Mustermann nicht krankenversichert. Er muss sich folglich freiwillig krankenversichern. Die Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige Krankenversicherung (bei einkommensschwachen Selbständigen) liegt 2009 bei 840,- EUR.
840,- EUR x 14,9% = 125,16 EUR für die Krankenversicherung
840,- EUR x 1,95 % = 16,38 EUR für die Pflegeversicherung
Insgesamt zahlt Herr Mustermann für Kranken- und Pflegeversicherung einen monatlichen Beitrag in Höhe von 141,54 EUR.
Wie lange gilt dieser günstige Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung?
Der günstige Beitrag auf Grund der Mindestbemessungsgrundlage von 840,- EUR gilt, bis:
- Die nebenberufliche Selbständigkeit über 18 Stunden / Woche ausgedehnt wird und damit zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit wird, oder
- Die Mindestbemessungsgrundlage von 840,- EUR überschritten wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Sozialversicherungspflicht: Haupt- oder Nebenberuf
Unser Tipp
Wenn ein Gründer einer nebenberuflichen Selbständigkeit über so geringe Einnahmen verfügt, sollte er sich arbeitslos melden oder die Hilfe des Grundsicherungsamtes in Anspruch nehmen. In diesem Fall wären über die Bundesagentur für Arbeit oder die Grundsicherung die Beiträge zur Krankenversicherung abgesichert. Die Nebenverdienste werden im Gegenzug natürlich auf die Leistungen angerechnet
Quelle:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 17. Juni 2009
[...] muss ein Existenzgründer bei einem zusätzlichen Minijob bzw. einem 400,- EUR Job beachten FAQ 17 Nebenberuflich selbständig und 400,- EUR Job, wie viel muss für die freiwillige Krankenversicherun... Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen? Private oder gesetzliche [...]
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kommentiert von Gast am 28. Juli 2010
Guten Tag, vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Wissen Sie, ob sich die Mindestbemessungsgrundlage von 840€ inzwischen geändert hat? Eine Bekannte hat nämlich kürzlich einen Brief Ihrer Krankenkasse bekommen, der aussagt, dass mit einem Bruttobeitrag von etwa 1900€ pro Monat gerechnet wird, und Ihr Beitrag rückwirkend zum 1.1.2010 entsprechend angehoben wird, was bedeuten würde, dass Sie einmal die Differenz nachzahlen muss und andererseits in Zukunft weit mehr bezahlen müsste. Und zwar so viel mehr, dass sich die selbstständige Tätigkeit einfach nicht mehr rechnet. Die Situation zu der im Falle des Artikels ist ähnlich. Selbstständig+400€ Job, Wobei die Selbstständigkeit der Hauptverdienst ist. Falls Sie die Zeit finden zu antworten würde mich das sehr freuen. Sollte ich selber weitere Informationen ausfindig machen werde ich diese selbstverständlih ebenfalls gerne verlinken. Ih bedanke mich für Ihre Mühe und auf jeden Fall auch für Ihren Artikel. Mit freundlichen Grüßen
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kommentiert von Torsten Montag am 28. Juli 2010
Bitte das Forum für Fragen nutze - ansonsten empfehle ich die eigene gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren.
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