Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbständige
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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2009 ist der Krankengeldanspruch für "hauptberuflichselbständige Erwerbstätige", die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zunächst weggefallen. Das heißt, der Krankengeldanspruch der Selbständigen, ist ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr versichert. Die Versicherten zahlen dadurch einen bundesweit einheitlichen, ermäßigten Beitragssatz. Im Gegenzug zum Wegfall des Krankentagegeldanspruchs sind die Krankenkassen verpflichtet, den selbständigen Versicherten, einen (privaten) Wahltarif anzubieten, der eine Krankengeldabsicherung weiterhin ermöglicht.
Wahltarif für Selbständige oder doch wieder voller Beitrag
Da dieser Wahltarif besonders für ältere Versicherte sehr teuer sein kann oder gar nicht mehr erhältlich ist, änderte der Gesetzgeber jedoch schnell wieder sein Gesetz und läßt es mittlerweile wieder zu, daß gesetzlich versicherte Selbstsändige durch Zahlung des vollen Beitragssatzes Krankengeld über die Krankenkasse erhalten.
Wichtig bei der Entscheidung ist, dass die Krankenkasse erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit mit der Krankentagegeldzahlung einsetzt. Gerade für Selbständige kann dieser Zeitraum zu lange sein, um notwendige Kosten zu bestreiten, denen keine Einnahmen gegenüberstehen. Bei Krankheit oder Unfall sind neben dem eigenen fehlenden Einkommen zum Lebensunterhalt möglicherweise auch Kosten dafür erforderlich, dass die eigene Arbeit von einem Fremden oder einem zusätzlich zu bezahlenden Mitarbeiter zu erledigen ist. Hier ist der Abschluß einerprivaten Krankentagegeldversicherung empfehlenswert.
Wie hoch die Kosten für solch eine private Versicherung letzlich ausfallen, hängt neben Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers auch davon ab, ab dem wievielten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Leistung bezogen werden soll. Können Sie also die ersten Tage einer Arbeitsunfäigkeit, z. B. durch finanzielle Rücklagen überbrücken, läßt sich durch einen späteren Beginn der Leistung bares Geld sparen.
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