Erhöhte Bemessungsgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge in 2010

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Mit der Beitragsbemessungsgrundlage wird das höchste Bruttoentgelt für die Berechnung des Beitrages zur jeweiligen Sozialversicherung angegeben. Für Bruttoeinkommen oberhalb der Grenze müssen keineSozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Die Bundesregierung prüft regelmäßig im Herbst die Entwicklung der Brutto-Arbeitseinkommen des vergangenen Jahres, in diesem Fall aus 2008. Sie bestimmt dann, ob die Beitragsgrenzen in der Sozialversicherung der Lohnentwicklung angepasst werden müssen.

Anpassung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung hat für 2010 die Bemessungsgrenzen um ca. zwei Prozent erhöht. In den alten Bundesländern erhöht sich damit die Höchstgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden um 100,- EUR von 5.400,- EUR auf 5.500,- EUR. In den neuen Bundesländern liegt die Grenze 2010 bei 4.650,- EUR, in 2009 waren es noch 4.550,- EUR. Dadurch steigt der max. Monatsbeitrag von Gutverdienern auf 1.094,50 EUR, in den neuen Ländern auf 925,35 EUR.

Anpassung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungen erhöhen ihre Beitragsbemessungsgrenze für 2010 bundesweit von 3.675,- EUR auf 3.750,- EUR. Bis zu diesem Betrag werden maximal Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung erhoben.

Nicht zu verwechseln sind die Beitragsbemessungsgrenzen mit den Versicherungspflichtgrenzen. Letztere stehen für das Einkommen, welches erreicht werden muss, wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte. Interessant ist diese Grenze insbesondere in der Krankenversicherung, denn gerade in jungen Jahren bringt der Wechsel in dieprivate Krankenversicherung Kostenvorteile mit sich. Diese Grenzen liegen allerdings höher, als die Beitragsbemessungsgrenzen.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Evelyn Brandies
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