Die Krankengeld-Wahltarife

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Änderungen für die Wahltarife bezüglich des Krankengeldes ergeben sich insbesondere für Freiberufler und Selbstständige. Sind diese in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, können sie sich für ein gesetzliches Krankengeld entscheiden. Hierbei bemisst sich das Krankengeld anhand des ausgefallenen Arbeitseinkommens.

Allerdings zahlen freiwillig Versicherte dann nicht mehr den ermäßigten, sondern den normalen Beitragssatz. Dieser ist jedoch zum 01.07.2009 bereits auf 14,9 Prozent abgesenkt worden, um Arbeitnehmer und -geber zu entlasten, genauso die freiwillig Versicherten. Weiterhin verpflichtet die Wahl des gesetzlichen Krankengelds dazu, drei Jahre bei der gewählten Kasse zu bleiben.

Trotz Reform kann man die gesetzlichen Krankenkassen noch vergleichen - und zwar die Leistungen


Quelle:
Profil (IKK) 02/2009, S. 3

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  • Sabine Hutter
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