Ausländeranteil bei Neugründungen in Deutschland steigt

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Das Institut für Mittelstandsforschung aus Bonn veröffentlichte jüngst seinen Bericht über die Neugründungen im ersten Halbjahr 2010. In diesem Zeitraum wurden in Deutschland gut 216.000 neue Firmen gegründet. Abgemeldet wurden dagegen nur rund 192.000 Firmen was einem Gründungsplus von rund 24.000 Firmen entspricht.

Rund ein Drittel der neuen Firmen gehören Ausländern

Positiv zu bewerten ist der hohe Anteil von Firmenneugründungen von Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Rund ein Drittel der Firmenneugründungen in Deutschland aus dem ersten Halbjahr 2010, ist diesem Personenkreis zuzurechnen. Das zeigt, dass sich das Gründerklima für ausländische Mitbürger in Deutschland stark verbessert hat. Im ersten Halbjahr 2006 lag der Anteil von Gründern ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei nur 22,4%.

Dürfen Ausländer generell in Deutschland eine Firma gründen?

Der § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) bildet die Grundlage für die Gewerbefreiheit. Jeder Gründer kann demzufolge ein Gewerbe anmelden, soweit keine Beschränkungen, wie Zulassung oderMeisterpflicht durch das Gesetz vorgeschrieben werden.

Gibt es Einschränkungen für ausländische Staatsbürger?

Die Einschränkungen im Ausländerrecht wurden liberalisiert. Das bedeutet, dass ausländische Staatbürger, also Bürger aus Nicht-EU-Ländern, Existenzgründungen leicher bewerkstelligen können. Das Aufenthaltsgesetz, das seit dem 01.01.2005 in Kraft getreten ist, bestimmt, dass:

(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Zunächst wird die Aufenthaltserlaubnis im Zuge einer selbständigen Tätigkeit auf drei Jahre beschränkt. Der ausländische Mitbürger muss nach den drei Jahren nachweisen, dass seine Tätigkeit erfolgreich ist und er seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie mit dieser Tätigkeit finanzieren kann.

Welche selbständigen Erwerbstätigkeiten kann ein Ausländer beginnen?

Der Ausländer unterliegt genau wie der deutsche Staatsbürger der Gewerbeordnung. Zu den selbständigen Tätigkeiten zählen bspw. gewerbliche Tätigkeiten wie Einzelhandel, Import, Export, der Betrieb einer Gaststätte oder einer Handelsvertretung.Freiberufliche Tätigkeiten wie Musiker, Journalist oder Architekt stehen ausländischen Mitbürgern ebenso offen.

Fazit

Deutschland ist offener für die Ideen und die Potenziale von Nichtdeutschen geworden. Die neuen Gründungszahlen des Instituts für Mittelstandsforschung aus Bonn belegen diese Aussage. Die Deutschen freuen sich nicht nur über ein leckeres Essen beim Italiener oder Mexikaner um die Ecke. Nein, auch in anderen Berufsfeldern vertrauen Sie auf das Können der ausländischen Mitbürger. IT-Spezialisten aus Indien oder Ärzte aus aller Welt bestätigen diese These.

Quelle:
Institut für Mittelstandsforschung

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.