Als Selbstständiger privat oder gesetzlich versichern?
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Nur wenige Selbstständige haben sich bisher dazu durchringen können, in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einzuzahlen. Es gibt laut der Deutschen Rentenversicherung 226.000 freiwillig Versicherte. Unklar ist aber, ob sich darunter im Wesentlichen die Selbstständigen befinden, da auch Hausfrauen und Nicht-Beschäftigte mit in diese Zahlen eingebunden werden.
Das geringe Interesse an der gesetzlichen Rentenversicherung, ist aufgrund der Rentenreform nicht verwunderlich. Ziel der staatlichen Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung war eine Senkung des Rentenniveaus, damit auch die Finanzierung des Systems gesichert ist. Selbst die Riester-Rente ist auf dieses Ziel hin von der Politik eingeführt worden.
Geringe Renditeaussichten
Mit geringeren Renditeaussichten müssen die Beitragszahler bei der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Michael Löttgen, der Geschäftsführer des Bundesverbandes für Selbstständige, sagt, dass bei der privaten Altersvorsorge bessere Ertragsaussichten geboten werden. Paul Keller stimmte dieser Aussage zu und meinte, dass die finanzierte Rentenversicherung über dem Kapitalmark ertragreicher sei, er verwies bei seiner Aussage auf wissenschaftliche Erkenntnisse.
Die Referentin für Freie und Selbstständige bei der Gewerkschaft Verdi Berlin, Veronika Mirschel, meint aber, dass die USA aber gezeigt habe, wie in Krisenzeiten die Altersvorsorge wegbreche. Grund dafür ist, dass diese privatwirtschaftlich aufgebaut sei. Ebenso sagt sie, dass dies bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich sei, da diese ein Generationsvertrag sei. Die Beitragszahler finanzierten heute die Renten der Rentner, um selbst als Rentner Einkünfte beziehen zu können. Sie erklärt weiter, dass die heutigen Schüler die Rentenbeiträge für die heutigen Beitragszahler finanzierten. Sie sieht aber das Problem, denn wenn die Zahl der Beitragszahler geringer werde oder so bliebe, sei eine hohe Rentenauszahlung bei immer größer werdenden Gruppen nicht möglich.
Viele bleiben bei der Gesetzlichen
Die Gründe dafür, dass viele in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleiben, liegen auf der Hand. Um abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen zu können, benötigen Erwerbstätige aus dem Jahrgang 1947 oder jünger wenigstens 45 Pflichtbeitragsjahre. So bleiben dann auch die Selbstständigen bei der Gesetzlichen, um diese Pflichtjahre zu erreichen.
Auch für Jahrgänge bis 1951 lohnt sich der Verbleib. Sie können noch die „Altersrente für Frauen" und die „Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" in Anspruch nehmen. Hier müssen allerdings bis zu 18 Prozent Abschläge erwartet werden. Für jüngere Jahrgänge gelten diese Altersrenten nicht mehr, da sie auslaufen. Die „Altersrente für besonders langjährige Versicherte" ist neu. Im Zuge der Rentenalteranhebung, auf 67 Jahre, hat der Staat diese Rentenart eingeführt. Weiterhin können die Renten mit 65 in Anspruch genommen werden, allerdings nur dann, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erreicht ist. Beitragszahler sollten unter diesen Vorraussetzungen die „Zähne zusammenbeißen" und weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleiben.
Quelle:
Pro Firma, 06/2009Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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