Inventar

(1 Bewertungen) +1 | -0

Am Bilanzstichtag muss laut Gesetzgeber eine Inventur erfolgen. Dazu ist es notwendig alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert aufzulisten. Die so ermittelte Gesamtübersicht des Unternehmens wird als Inventar bezeichnet. Die Vermögensgegenstände (Pkws, Lkws, Maschinen usw.) und Schulden (Bankdarlehen, Dispokredite oder Warenschulden) werden nach einem bestimmten Schema (Staffelform) angeordnet. Außerdem werden Sie nach ihrer zeitlichen Verfügbarkeit bzw. der Möglichkeit sie in Bargeld umzuwandeln (bei Forderungen) und ihrer Fälligkeit (bei Schulden) sortiert.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den Onlinerechner

  • Ratenkredit
  • Annuität
  • Schonvermögen Hartz 4
  • Lexikon Begriffauswahl

    Aus dem Magazin

    Wer muss Bücher führen?

    Wer muss Bücher führen? Ein ...

    Urlaub mit Hund - eine Geschäftsidee für Tierliebhaber

    Viele Hundehalter geben ihre geliebten Vierbeiner während eines Urlaubes in eine Tierpension oder ...

    Diese Ausgangspost müssen Sie aufbewahren

    Wie wir bereits im ersten Teil unserer kleinen Serie zur E-Mail-Archivierung gesehen haben, sind E-Ma...

    Aus dem Ratgeber

    Backshop übernehmen mit Gründungszuschuß ?

    Hallo an alle Mitglieder ,es geht um folgendes , ich beziehe seit einem monat ...

    Bilanzierungspflicht Umsatz und Gewinngrenzen

    Hallo ich habe eine Frage zu den neuen ...

    Info bzw. guter Rat (Imbisseröffnen)

    Hallo liebe Forumnutzer, ich möcht gerne einen Imbiss eröffnen. Habe mich dafür schon ...