Inventar
(1 Bewertungen)Am Bilanzstichtag muss laut Gesetzgeber eine Inventur erfolgen. Dazu ist es notwendig alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert aufzulisten. Die so ermittelte Gesamtübersicht des Unternehmens wird als Inventar bezeichnet. Die Vermögensgegenstände (Pkws, Lkws, Maschinen usw.) und Schulden (Bankdarlehen, Dispokredite oder Warenschulden) werden nach einem bestimmten Schema (Staffelform) angeordnet. Außerdem werden Sie nach ihrer zeitlichen Verfügbarkeit bzw. der Möglichkeit sie in Bargeld umzuwandeln (bei Forderungen) und ihrer Fälligkeit (bei Schulden) sortiert.
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