Gewerbeeröffnung

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Fast alle selbstständig Tätigkeiten, die nicht den freien oder den land- und forstwirtschaftlichen Berufen zugeordnet werden, gehören zu den gewerblich Tätigkeiten. Die Eröffnung eines Gewerbebetriebes ist dem Gewerbeamt der Gemeinde mitzuteilen, in welcher der Betrieb eröffnet wird. Die Rechtsgrundlage dieser Mitteilungspflicht ergibt sich aus § 138 der Abgabenordnung. Aufgrund der herrschenden Arbeits- und Gewerbefreiheit existiert ein Rechtsanspruch auf Selbständigkeit.

Die meisten Gewerbe sind erlaubnisfrei und nur für wenige Ausnahmen besteht eine Erlaubnispflicht. Zu diesen Ausnahmen zählt z. B. der Handel mit Arzneimitteln und ärztlichen Hilfsmitteln, aber auch der Betrieb von Gaststätten und Verkehrsunternehmen. Nur bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bzw. fachlichen Qualifikationen wird hier die Gewerbeerlaubnis erteilt. Auch das Betreiben eines Reisegewerbes kann erlaubnispflichtig sein. Die Reisegewerbekarte wird beim örtlichen Gewerbeamt beantragt. Es gibt jedoch auch die sogenannten reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten, für die unter bestimmten Voraussetzungen keine Reisegewerbekarte beantragt werden muss.

Das Gewerbeamt unterrichtet automatisch das zuständige Finanzamt, die IHK sowie das Gewerbesteueramt von der Gewerbeanmeldung. Die Gewerbesteuer nur zu zahlen, wenn der Gewerbeertrag einen gewissen Freibetrag überschreitet. Gewerbetreibende unterliegen zudem der Umsatzsteuerpflicht. Nach der sogenannten Kleinunternehmerregelung können sich Gewerbetreibende mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Mit der Gewerbeanmeldung entsteht für den Unternehmer auch die Pflicht zur kaufmännischen Buchhaltung. Unter bestimmten Voraussetzungen, Jahresgewinn und Umsatz betreffend, können Gewerbetreibende allerdings auch nur zur einfachen Buchführung, der sogenannten Einnahmen-/Überschussrechnung, verpflichtet sein. Diese hat den Vorteil, dass Lieferungen und Leistungen nur mit einer Buchung festgehalten werden. Denn erst wenn tatsächlich Geld fließt, werden die Einnahmen oder Ausgaben verbucht.

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