Gemeinkosten

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Kosten, die einer Bezugsgröße nicht direkt zugerechnet werden können, bezeichnet man auch als Gemeinkosten. Als Gegenstück zu den Einzelkosten entstehen die Gemeinkosten dadurch, dass die verschiedenen Kostenarten nach ihrer Zurechenbarkeit zu den Kostenträgern differenziert werden. Aus diesem Grund werden die Gemeinkosten durch eine Kostenaufschlüsselung im Betriebsabrechnungsbogen auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Über Gemeinkostenzuschläge werden die Gemeinkosten dann den Kostenträgern zugerechnet. Zu den Gemeinkosten werden u. a. die Energiekosten, Teile der Personalkosten, Werkzeugkosten, Abschreibungen etc. gerechnet.

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