Buchführungspflicht

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Die Buchführungspflicht eines Unternehmers kann sich aus mehreren gesetzlichen Grundlagen ergeben. Insbesondere aus dem Handelsrecht und dem Steuerrecht, so sind alle Unternehmer buchführungspflichtig, welche nach § 1 HGB Kaufleute sind. Näheres bestimmt sich über die Kaufmannseigenschaften. Zu den buchführungspflichtigen Kaufleuten zählen die Formkaufleute, also sämtliche Kapitalgesellschaften wie bspw. die GmbH oder die AG. Aber auch größere Land- und Forstwirte, so genannte Kannkaufleute, oder Handelsgesellschaften.

Nicht buchführungspflichtig sind die Freiberufler, da sie keine Kaufleute sind. Ebenso zählen kleinere Unternehmer zu den Nichtkaufleuten, wobei aber keine eindeutige Größen zur Abgrenzung existieren.

Erst das Steuerrecht, insbesondere die Abgabenordnung (AO) macht die Buchführungspflicht an Unternehmensgrößen wie dem Gewinn und dem Umsatz fest. So sind alle diejenigen Unternehmen buchführungspflichtig, die mehr als 500.000 EUR (ab 2007) Umsatz oder mehr als 50.000 EUR (ab 2008) Gewinn erwirtschaften.

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  • Torsten Montag
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