Wer ein eigenes Auto hat, weiß um die Problematik mit den vielen kleinen Visitenkärtchen, die immer wieder daran befestigt werden. Doch diese Art der Verteilung von Werbung ist nicht rechtens. Ein Gebrauchtwagenhändler hatte seine Vistenkarten mit Aussagen, wie „Wollen Sie Ihr Auto verkaufen? Dann rufen Sie uns an." verteilt, und zwar auf öffentlichen Parkplätzen. Von der Stadt erhielt der Händler einen Bußgeldbescheid über 200 Euro, den er jedoch nicht akzeptieren wollte.

Also landete die Sache vor Gericht, das jedoch die Ansicht der Stadt teilte. Es handele sich bei dieser Form der Werbung um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12.07.2010 unter den Aktenzeichen IV-4RBs 25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi, dass das Verteilen von Visitenkarten auf öffentlichen Straßen über den bestimmungsgemäßen Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen hinausgehe.

Sie seien schließlich dafür da, dass Autos dort fahren könnten und ein Ort der Kommunikation. Sobald jedoch die geschäftlichen Interessen überwiegen, wie es bei der Werbung der Gebrauchtwagenhändler der Fall sei, müsse eine Sondernutzungsgenehmigung bei der Straßenbaubehörde beantragt werden. Wird diese Aussage des Gerichts missachtet, riskieren die Händler ein saftiges Bußgeld.

in Anlehnung an: http://www.rechtstipps.de

Dieser Artikel ist Teil 1 von 1 der Serie

Gerade junge Unternehmen scheitern oftmals schon innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung. Warum das so ist und was dagegen zu tun wäre, wollen wir Ihnen in dieser Serie zeigen. Die Erkenntnisse sind zwar nicht für jedes Unternehmen zu 100 Prozent anzuwenden, aber dennoch sehr weit verbreitet.

Die wichtigsten Gründe für das Scheitern

Zunächst einmal sind Gründe für das Scheitern in der Geschäftsidee selbst zu sehen. Ist diese nicht tragfähig, geht sie am Markt vorbei oder werden die Produkte nicht effizient hergestellt, hat das Unternehmen kaum eine Chance.

Neben der Effizienz des Unternehmens ist aber auch der Unternehmer oftmals am Scheitern des Betriebs beteiligt. Unzureichende Kenntnisse des Marktes, der wichtigen Bereiche Controlling und Marketing, sind hier zu nennen. Vielfach gründen technisch versierte Fachleute, die jedoch zu geringe kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen. Aus diesem Grund ist das Unternehmen nahezu zum Scheitern verurteilt. Denn bei geringen betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnissen kommt es sehr oft zu teils massiven Fehlentscheidungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für das Scheitern junger Unternehmen sind zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten. Die Banken sind sehr sicherheitsorientiert, bewerten aber die Chancen des Unternehmens am Markt nicht. Auch im Falle einer Insolvenz werden die Insolvenzverwalter nicht genügend dazu gereizt, eine echte Sanierung durchzuführen.

Die Finanzierung: Möglichkeiten dem Scheitern entgegen zu wirken

Alleine bei der Finanzierung ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, die Unternehmen vor dem Scheitern zu bewahren. Durch angemessene Kreditlinien, die nicht nur den Anfangsfinanzierungsbedarf abdecken, sondern auch unvorhergesehene Probleme, wie Schwankungen im Absatz oder Zahlungsausfälle von Kunden, decken, wäre es möglich, die Unternehmen zu stärken.

Eine andere Alternative ist es, die Kreditvergabe nicht nur anhand der Sicherheiten zu ermöglichen. Genauso sollten die Chancen des Unternehmens am Markt näher beleuchtet werden. Dadurch gelänge es, aussichtsreichen Unternehmen höhere Finanzierungen zu ermöglichen. Allerdings müssten dann Branchenkenner und nicht nur Kreditsachbearbeiter für die Kreditvergabe zuständig sein.

Weiterhin kommt Beteiligungskapital in Frage. Dieses kann deutlich höher ausfallen, als Bankkredite. Die Rückzahlung ist erfolgsabhängig. Aber auch die Nutzung von Kredittranchen, also mehreren kleinen Krediten, ist möglich. Der folgende Kredit wird dann immer erst gewährt, wenn ein bestimmter, vorher vereinbarter Meilenstein erreicht wurde.

Sanierung im Insolvenzverfahren als Ziel setzen

Die Sanierung soll im Insolvenzverfahren das eigentliche Ziel darstellen. Dennoch fehlen für Insolvenzverwalter die Anreize, kleine und junge Unternehmen zu sanieren. Verantwortlich dafür sind oft die fehlende Masse, die nicht einmal zur Abdeckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht. Auch sind zu wenige wirklich fachlich versierte Insolvenzverwalter tätig. Die meisten kennen die Branche nicht und können deshalb die Chancen des Unternehmens nicht erkennen.

Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens erfolgt oftmals über Rechtspfleger. Richter, deren Hauptaufgaben in völlig anderen Bereichen angesiedelt sind, werden auch am Insolvenzgericht, einer Unterabteilung der Amtsgerichte eingesetzt. Fachliche Kenntnisse fehlen hier ebenfalls.

Lesen Sie im nächsten Teil der Serie mehr zu den Problemen auf den Absatzmärkten junger Unternehmen.

Quelle für diese Serie: Studie "Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens" im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Schon seit den 1980er Jahren ist es bekannt: Musik, die im Hintergrund gespielt wird, kann die Einzelhandelsumsätze um bis zu 33 Prozent steigern. Doch längst nicht jede Musik ist geeignet, um die Umsätze anzukurbeln. So gibt es auch einige Stilrichtungen, die zu sinkenden Umsätzen führen kann. Wie Sie Musik für Ihr Unternehmen sinnvoll einsetzen, zeigen wir Ihnen hier.

Langsame Musik als Erfolgsfaktor

Dass Musik Kunden in einem Ladengeschäft zu vermehrten Käufen verleiten kann, ist längst bewiesen. Dadurch gelingt es vielfach auch, dass Einzelhändler ganz bestimmte Warengruppen durch den gezielten Einsatz von Musik besser fördern können. Allerdings kommt es hier auf die richtige Musik an.

Bewährt haben sich langsame Musikstücke, die die Atemfrequenz und die Muskelspannung der Kunden absenken. Auch darf die Musik nie zu laut sein. Bei zu schneller oder zu lauter Musik verlassen Kunden schneller den Laden. Dadurch würden die Umsätze minimiert, statt gesteigert. Verzichten Sie deshalb darauf.

Restaurants bevorzugen langsame Musik

Gerade in Restaurants hat sich bewiesen, dass langsame Musik dazu führt, dass die Gäste mehr bestellen. Auch der erhöhte Genuss von Getränken zeigte sich, etwa durch die betont langsamen Tempi der so genannten Barmusik. In der Gastronomie sollte deshalb vor allem auf langsame Musik gesetzt werden, die die Gäste auch dazu verleitet, länger im Restaurant zu bleiben.

Klassische Musik für hochpreisige Produkte

Bei den hochpreisigen Produkten dagegen hat sich die klassische Musik bestens bewährt. Diese Stilrichtung der Musik sorgt dafür, dass sich der Geldbeutel der Kunden öffnet. Das konnte anhand einer Untersuchung sogar in einer Cafeteria einer Uni belegt werden.

Wurde klassische Musik gespielt, waren die Gesamteinnahmen besonders hoch. Bei Popmusik fielen die Umsätze schon etwas niedriger aus und auch die Easy Listening Musik sorgte für geringe Umsätze. Ganz stark brachen diese übrigens ein, wenn keine Musik gespielt wurde.

Mit der richtigen Musik bestimmte Produkte fördern

Durch den gezielten Einsatz von Musik können auch ganz bestimmte Produktgruppen gefördert werden. So zeigte eine Studie in den USA, dass Akkordeonmusik mit Frankreich in Verbindung gebracht wird. Wurde diese im Restaurant gespielt, so wurden vermehrt französische Weine bestellt. Wurde hingegen deutsche Musik gespielt, so stieg der Umsatz bei deutschen Weinen.

Im Weingeschäft konnte diese Wirkung allerdings nicht nachgewiesen werden. Hier wurden nur die unentschlossenen Kunden durch die Musik im Hintergrund beeinflusst. Wer von vornherein einen deutschen Wein kaufen wollte, ließ sich davon auch nicht durch französische Musik abbringen.

Musik nicht aus dem Radio

Vermeiden Sie es allerdings, die Musik einfach aus dem Radio oder von selbst zusammen gestellten CDs abzuspielen. Sinnvoller ist es, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, Sie mit lizenzfreier Musik zu versorgen. Dadurch sparen Sie sich hohe GEMA-Gebühren. Die Kosten belaufen sich etwa bei dem Anbieter Jamendo Pro auf 96 Euro jährlich für einen 100 Quadratmeter großen Laden. Die Musikstücke sind bereits auf eine bestimmte Branche und Zielgruppe abgestimmt. Die Lieferung der Musik erfolgt über das Internet.

in Anlehnung an: Newsletter Werbe & PR Profi 27.07.2010