Am von Torsten in Ratgeber geschrieben und am 02.12.2022 um 12:33 aktualisiert
Geschäftsidee

Pfandleihhaus eröffnen: So werden Sie ein Pfandleiher

Ein Pfandleihhaus zu eröffnen kann für einen Existenzgründer eine lukrative Geschäftsidee sein. Aber wie funktioniert die Pfandleihe, was macht ein Pfandleiher und ist es wirklich so einfach ein Pfandhaus zu gründen?

Hochregallager, hier: Pfandleihhaus
Das Ziel eines Pfandleihhauses, volles Lager bedeute gute Erträge.
© icondigital / pixabay.com

Ist am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig, nutzen viele Menschen das einfache System eines Pfandleihhauses, um durch einen Pfandschein einen kleinen Kredit von einem Pfandhaus zu erhalten. Wir haben uns diesbezüglich für Sie schlau gemacht und den Pfandleiher mit seinem Pfandleihhaus als Geschäftsidee etwas unter die Lupe zu nehmen.

Wählen Sie aus dem Inhalt:

  1. Definition
  2. Lizenz und Voraussetzung
  3. behördliche Erlaubnis
  4. Sicherheiten und Nachweise
  5. Gebühren
  6. Standort
  7. Ablauf Pfandsystem
  8. Spezialisierung
  9. in Kleinstädten

Was macht ein Pfandleiher bzw. ein Pfandleihhaus?

Das Unternehmen des Pfandleihers beruht auf der Gewährung von Geld in Form eines Darlehens (Pfandkredit) gegen ein Pfandrecht auf Wertgegenstände. Dabei werden die Gegenstände dem Pfandleiher übergeben und können gegen Rückzahlung des Kredites zuzüglich Zinsen und ggf. Gebühren später wieder zurückerworben werden. Sofern der Schuldner sein Pfandkredit nicht auflöst und die Wertgegenstände abholt, werden die verliehenen Gegenstände in einer Versteigerung veräußert. Das Pfandleihhaus kann diese Versteigerung selbst oder durch ein fremdes Auktionshaus durchführen lassen. Der Pfandleiher muss den erhaltenen Pfand in eigenen Räumlichkeiten einlagern, archivieren und mittels Pfandschein dokumentieren.

Braucht der Existenzgründer eine Lizenz zum Betreiben eines Pfandleihhauses?

Eine Voraussetzung, um ein Pfandleihhaus zu eröffnen, ist die behördliche Erlaubnis gem. §34 Gewerbeordnung. Diese Gewerbeerlaubnis ist personenbezogen und wird auf natürliche oder auch juristische Personen ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar. Die behördliche Erlaubnis ist nicht ortsgebunden und erstreckt sich somit über die gesamte Bundesrepublik. Beachten Sie auch die Kosten einer Gewerbeanmeldung!

Wie erhält der Gründer die behördliche Erlaubnis für ein Pfandleihhaus?

Um ein Pfandhaus zu eröffnen, muss der Existenzgründer lt. Pfandleiherverordnung (Pfandlv) bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung im Bereich Gewerbeangelegenheiten einen Antrag auf Erlaubnis stellen.

Dem ausgefüllten Antrag sind hinzuzufügen oder vorzulegen:

  1. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. das polizeiliche Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt),
  3. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Ordnungsamt),
  4. eine Auskunft über die Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten (Amtsgericht),
  5. der Handelsregisterauszug (soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist) (Amtsgericht),
  6. der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten.

Viele Städte verlangen besondere Sicherheiten und Nachweise vom Pfandleiher

Die Stadt Köln verlangt zum Beispiel:

  • Sicherheiten in Höhe von 100.000 Euro, bei Autopfandhäusern von 125.000 Euro. Die Sicherheiten können als Guthaben oder als Bankbürgschaft ausgewiesen sein.
  • Räume, in denen der Gründer die Pfandleihe betreiben werden soll, müssen von einem eventuell parallel geführten Handelsgeschäft klar abgegrenzt sein.
  • Ferner muss der Gründer eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen.
  • Die Räumlichkeiten müssen zur sicheren Aufbewahrung der Pfänder geeignet sein.
  • Beim Autopfandleihen muss die Frage möglicher Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

Gebühren für das Eröffnen eines Pfandleihhauses

Die Gebühr für die behördliche Erlaubnis ein Pfandhaus zu eröffnen beträgt nach dem Kostengesetz 50,- bis 1.000,- EUR, abhängig vom Umfang der beantragten Erlaubnis und dem Verwaltungsaufwand für die Genehmigung des Pfandleihhauses. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages können bis zu 3/4 der Antragsgebühr fällig werden.

Der Standort des Pfandleihhauses

Auf der Seite des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes, welcher der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland ist, kann der Gründer bereits bestehende Pfandleihhäuser finden. Nach Bundesländern sortiert ist schnell der Standort ohne ein Pfandleihhaus aufgespürt. Der Gründer sollte unbedingt vor der Gründung und Eröffnung eines Pfandleihhauses eine Standortanalyse durchführen, um nicht mit unnötigem Wettbewerb zu einem Konkurrenten zu starten.

Wie funktioniert das Pfandsystem?

Der Kunde bringt dem Pfandleiher einen mobilen Wertgegenstand ins Leihhaus. Der Verpfänder muss alleiniger Eigentümer des Gegenstandes sein. Zwischen dem Kunden und dem Verleiher wird ein Pfandvertrag mit einer gesetzlichen Laufzeit von 3 Monaten geschlossen. Der Verpfänder erhält 40-60 % des aktuellen Marktwertes seines Pfandes als Darlehen. Alle Informationen werden auf einem Pfandschein erfasst. Der Kreditnehmer erhält vom Pfandhaus Bargeld ausgezahlt. Innerhalb der 3 Monate kann der Kunde sein Pfand täglich auslösen, indem er die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren, sowie das gewährte Darlehen bezahlt. Wurde der Pfandgegenstand nach 4 Monaten nicht ausgelöst, wird es durch eine Versteigerung veräußert. Erwirtschaftete Überschüsse durch die Versteigerung müssen dem Kreditnehmer laut Pfandleiherverordnung ausgezahlt werden.

Spezialisierung mit dem Pfandleihhaus

Der Existenzgründer kann sich mit seinem Pfandleihhaus auch auf eine bestimmte Sparte spezialisieren. Sowohl ein Kfz-Leihhaus, ein Uhren- und Schmuckleihhaus oder Technikleihhaus wären denkbar.

Kann auch in kleinen Städten ein Pfandleihhaus aufgebaut werden?

Nach unserer Recherche beim Gewerbeamt in Heiligenstadt (weniger als 20.000 Einwohner), gibt es hinsichtlich der Einwohnerzahl keine Begrenzung ein Pfandleihhaus zu eröffnen. Demzufolge kann man auch in Kleinstädten selbständiger Pfandleiher werden und ein Pfandleihhaus aufbauen. Die Bedingungen und Voraussetzungen zur Gründung eines Pfandleihhauses können in den einzelnen Landkreisen, Städten und Bundesländern variieren.

Voraussetzung großes Einzugsgebiet: Prüfen Sie jedoch mit einer Wettbewerbsanalyse vorher gründlich den örtlichen Markt, denn Sie benötigen sehr viele Einwohner in Ihrem Einzugsgebiet, um mit Ihrem Pfandhaus existieren zu können.

Unser Fazit

Die Geschäftsidee ist genial und wurde bereits von vielen Existenzgründern in Erwägung gezogen, jedoch scheitert das Konzept meist an der mangelnden Finanzierung sowie den fehlenden Genehmigungen und Erlaubnisse. Sofern keine privaten Überschüsse genutzt werden können, ist diese Idee für die meisten Unternehmer unerreichbar. Die Geschäftsidee ist jedoch in Anbetracht der Tatsache, immer ärmer werdender Bevölkerung, der immer größeren Nachfrage nach dem schnellen und unbürokratischen Krediten (sehr oft Kredit ohne Sicherheiten oder auch Kredit ohne Schufa) und der aktuellen Wirtschaftslage sehr gut. Jedoch benötigt der Betreiber eines Pfandleihhauses auch eine gute Portion Fingerspitzengefühl, Vertrauenswürdigkeit, Diskretion und  Eigenkapital.

Vielleicht sollten es mehrere Personen zusammen probieren, sodass das Risiko und die Finanzierung nicht gar zu groß ist, auch die Möglichkeit von Venture-Capital, also Beteiligungskapital von Investoren sollte geprüft werden. Damit ist eine Unabhängigkeit von Kreditinstituten gewährleistet.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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