Krankenkasse will Steuerbescheid

(1 Antwort)
+1 -0

Hallo,

ich habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob ich weiterhin versichert bin, wenn ich hauptberuflich arbeite und als Kleinunternehmer der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ein Nebenjob hab. Da muss ich ein Frageboge ausfüllen und dann wird das geprüft. Muss vorlegen, dass ich z.B. nur 8-10 Stunden in der Woche arbeite. Wie soll ich das denn Beweisen? Und wieviel ich einnehme laut Steuerbescheid. Wenn doch erst dieses Jahr damit anfange, habe ich doch noch gar keinen Steuerbescheid. Wie soll ich das denn machen?
Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnung muss ich auch vorlegen. Kompliziert alles.....

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    guten Abend,

    Muss vorlegen, dass ich z.B. nur 8-10 Stunden in der Woche arbeite. Wie soll ich das denn Beweisen?


    das ist wirklich ein Problem, in der Regel trägt man nur ein, dass man unter 15 Stunden die Woche arbeitet, denn das ist die Grenze bei dieser Geschichte. Die Krankenkasse muss einem das schon glauben, da die natürlich auch nicht das Gegenteil beweisen kann. Das müsste dann schon im Rahmen einer Prüfung Vorort stattfinden, doch das kommt so schnell nicht vor, ich habe das zumindest bisher noch nicht erlebt.

    Zum Thema haben wir einen kleinen Beitrag mitfolgendem Titel verfasst:

    Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung

    da sind einige häufige Fragen drin, die sicher noch mehr dazu aussagen.

    Und wieviel ich einnehme laut Steuerbescheid. Wenn doch erst dieses Jahr damit anfange, habe ich doch noch gar keinen Steuerbescheid. Wie soll ich das denn machen?


    das ist auch richtig, man kann selbstverständlich nichts nachweisen, was noch gar nicht verdient wurde. Der Steuerbescheid an sich ergeht auch immer erst sehr viel später, als die Einnahmen wirklich waren, so dass der Steuerbescheid als Nachweis im Vorfeld überhaupt gar keine Aussagekraft hat, da er schlichtweg noch gar nicht da ist. Dieses Problem wird meist mit einer so genannten Rentabilitätvorschauen umgangen. Die kann man selber erstellen oder von einem Steuerberater erstellen lassen. Wir haben dazu z. B. einen Vordruck, oder zumindest all das drin steht, was man wissen sollte.

    http://www.gruenderlexikon.de/vorlagen.php


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den E-Books