Kosten an Krankenkasse und IHK ?
(2 Bewertung)Sehr geehrte Damen und Herren,
ab morgen beginnt meine kleine Selbstständigkeit, da ich als freier Redakteur bei einem großen Versandhaus arbeite.
Dort werde ich nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen, so dass ich auf circa 4200 Euro im Jahr kommen werden.
Nun wurde mir was gesagt, dass ich an die 300 Euro an die Krankenkasse zahlen muss. Stimmt das denn so ?
vielen Dank für Ihre Antworten.
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Bei der Krankenkasse kommt es darauf an, ob sie ihre selbständige Tätigkeit hauptberuflich machen oder ob es ein nebengewerbe/nebentätigkeit ist, denn dann wären sie über ihren hauptjob krankenversichert.
ehrlich gesagt, kann ich mir bei 400 eur das nciht als hauptjob vorstellen. aber gut.
ihk wird in den ersten jahren als existenzgründer und auch im falle eines nebengewerbes keine rolle spielen.
hier mal ein artikel zum thema was alles für kosten auf sie zukommen können.
und hier unser legendäres ebook zur selbständigkeit.
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kommentiert von Benjamin Grüning am 20. Oktober 2011
Hallo Herr Montag,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Selber bin ich im Moment arbeitslos und beziehe ALGII, wobei die Selbständigkeit als "freier Redakteur" eingetragen wurden ist und ich, wie oben schon erwähnt, nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen werde.
Wenn ich richtig in der Annahme liege, müsste ja die Agentur für Arbeit meinen Krankenversicherungsteil bezahlen und da ich den "Job" nicht Hauptberuflich nachgehe, dürfte da keine Kosten auch mich zukommen, oder sehe ich das falsch ?
vielen Dank
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kommentiert von t.montag am 24. Oktober 2011
aufpassen wegen hinzuverdienst während arbeitslosigkeit. wenn sie 400 eur gewinn erzielen (= 400 EUR verdienen) dann wird ihnen mit sicherheit das alg 2 gekürzt. dazu nutzen sie unseren onlinerechner um den hinzuverdienst zu ermitteln, bei einstiegsgeld. ansonsten kann ich ihnen folgenden artikel empfehlen.
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