gez - Selbständigkeit
(1 Antwort)Mein Lebensgefährte ist Heilpraktiker (seit 1998) - die Praxis befindet sich in seiner Privatwohnung. Er bezahlt Rundfunkgeführen - Radio und Fernsehen - und wurde kürzlich von der GEZ aufgefordert, für sein Autoradio zusätzlich Gebühren zu entrichten. Er nützt seinen PKW rein zu Privatzwecken - er hat keinen Arbeitsweg und macht auch keine Patientenbesuche. Muss er nun tatsächlich die von der GEZ geforderte zusätzliche Gebühr bezahlen.?
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Ich hatte kürzlich lustiger Weise dasselbe Problem und hab da einen blöden Fehler gemacht. Den kann ich Ihnen hier natürlich gern weitergeben, so dass sie diesen Fehler vermeiden können.
Wenn Sie bereits privat Gebühren in Sachen GEZ bezahlen, können Sie die zusätzlich in GEZ Gebühren vermeiden, wenn sie für das Gewerbe oder ihre freiberufliche Tätigkeit einen Computer angeben (bei denen heißt das wohl neuartige Geräte. Hier hat es vom bayerischen Gerichtshof ein Gerichtsurteil gegeben, welches die doppelte Bezahlung der GEZ Gebühr unterbinden.
Ich hatte damals allerdings für mein Geschäft einen PKW angegeben, worauf die GEZ die Meldung und Erstattung der Gebühren nicht durchführen konnte, weil das Urteil sich nur auf die neuartigen Rundfunkräte beziehen, nicht auf Autoradios in betrieblich genutzten Fahrzeugen.
Übrigens: die betriebliche Nutzung liegt auch dann vor, wenn sie nur ein einziges Mal mit dem Fahrzeug Briefmarken bei der Post holen oder dies zumindest vorhatten. Die betriebliche Nutzung aufgrund der Regelungen vom Finanzamt spielen bei der GEZ keine Rolle. Diese Erfahrung durfte ein Geschäftspartner von mir machen, der den GEZ Beamten an der Tür auch sagte, er nutzte sein Fahrzeug nicht betrieblich.
Mein Tipp: Sagen Sie der GEZ, dass sie ein neuartiges Rundfunkgerät (betrieblich genutzten Computer) anmelden möchten und entschieden sie sich sofort auf das oben genannte Urteil, so dass sie gleich die Befreiung und Schließung des zweiten Kontos eintragen. Das sollte funktionieren, deswegen zählt auch die GEZ seit einiger Zeit auch betrieblich genutzte Fahrzeuge ab und sagt zu den betrieblich genutzten Computer gar nichts mehr.
Zum Thema GEZ haben wir auch diverse Artikel im Magazin. Hier beispielsweise die man sich von der GEZ befreien lassen kann als Teil einer ganzen Serie zum Thema GEZ.
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kommentiert von venus am 26. Oktober 2011
vielen Dank für Ihre prompte Antwort, ich hab´s gleich an die richtige Stelle weitergeleitet.
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