Call Center-Job
(2 Antworten)Hallo,
meine Tochter ist 17 und geht noch zur Schule. Sie möchte gern nebenbei ihr Taschengeld aufbessern und hat sich in den Ferien bei einem Callcenter beworben. Dort hat man ihr nun einen Handelsvertreter-Vertrag angeboten.
Wir sind uns sehr unsicher, ob das alles überhaupt zulässig ist.
Unsere Fragen:
- Darf sie noch minderjährig überhaupt als Handelsvertreter arbeiten?
- Muss sie das als Gewerbe anmelden?
- Muss sie Umsatzsteuer nehmen und abführen?
- Was ist steuerrechtlich sonst noch zu beachten? (Einkommenssteuererklärung usw.)
- Gibt es rechtliche Stolperfallen aus einer solchen Handelsvertretertätigkeit?
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr uns ein paar Tipps geben könnt, da wir beim Googeln nicht so viel Brauchbares gefunden haben.
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße Kathrin
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guten Abend und Verzeihung für die verspätete Antwort,
Darf sie noch minderjährig überhaupt als Handelsvertreter arbeiten?
denn kein Rechtsanwalt, aber minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig, jedoch mit der Erlaubnis der Eltern dürfte das kein Problem sein.Muss sie das als Gewerbe anmelden?
ja, eben mit ihrer Zustimmung, Sie müssen da schon mithingehen.
dazu bitte unseren Artikel lesen:
Gewerbeanmeldung FAQ 14Muss sie Umsatzsteuer nehmen und abführen?
nein, sie kann zunächst umsatzsteuerbefreit arbeiten. Dazu bitte unseren Artikel lesen:
Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5
Wie werden die Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6
Onlinerechner zur Kleinunternehmerregelung für Ihre HomepageWas ist steuerrechtlich sonst noch zu beachten? (Einkommenssteuererklärung usw.)
wie bei jeder anderen Einkunftsart auch, müssen diese Einkünfte, also der ermittelte Gewinn in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden. Der Gewinn ist in diesem Fall wohl über die Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln. Sollten Sie das selbst nicht sind bekommen, kann einen Steuerberatungskosten helfen.
Buchführungsprogramm oder Steuerberater? FAQ 25Gibt es rechtliche Stolperfallen aus einer solchen Handelsvertretertätigkeit?
Stoiber fallen gibt es in jedem Bereich, besonders auch in diesem Punkt wenn ihre Tochter minderjährig ist und unerfahren in Bezug auf Rechnungslegung, Verhandlungen bezüglich von Stundensätzen oder Arbeitszeiten, kann man da schon auf die Nase fallen. Daher würde ich er eine Nebentätigkeit anstreben, die auf 400 € Basis läuft, der so genannte Minijob. Sie wird also pro Stunde bezahlt und nicht pro Leistung. Sie hat doch gar keine Erfahrungen im Bereich Call Center, telefonieren und am Telefon Abschlüsse machen, oder? das ist übrigens seit einiger Zeit einen sehr heißes Pflaster geworden, da es im allgemeinen verboten ist, Leute einfach aufgrund ihres Eintrags im Telefonbuch anzurufen.
Kunden per Telefon gewinnen oder telefonische Kaltakquise, was ist erlaubt?
Werden Telefonterror und Haushaltsumfragen nun wirklich weniger?
So wehren Sie sich gegen unerwünschte Anrufe
Hat ihrer Tochter Erfahrung in diesem Bereich?Kommentar schreiben
Kommentare
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Ich lese das erst jetzt, aber:
Die junge Frau könnte Umfragen bei einem seriösen Meinungsforschungsinstitut machen.
Da ist sie Freie Dienstnehmerin und bekommt einen Fixlohn/Stunde. Solange ihr Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, braucht sie der SV nichts nachzahlen.
Und sie muss eine jährliche Einkommensteuererklärung machen - eine harmlose Formalität, wenn sie nur einen geringfügigen Verdienst hat, aber sie lernt es immerhin mal kennen. Zumindest bei uns in Ö läuft das so.
In der Meinungsforschung braucht sie nichts verkaufen/keine Leute ankeilen und die verwendeten Nummern sind zumindest nicht illegal gekauft. Die angerufenen Leute reagieren auch besser, wenn man sich unter dem Namen eines wirklich bekannten Instituts meldet, das mit seinen Erhebungen regelmäßig in der Zeitung steht. Günstig sind die frei einteilbaren Arbeitszeiten am Wochenende oder nachmittags/abends.
Aber Hände weg von diesen Verkaufs-Callcentern, insbesondere dem Lotto-Verkauf. A, ist das nicht ganz legal und B, wird man beim Lohn beschissen und kann NICHTS dagegen machen!
Als Schülerin/Studentin NUR in die Meinungsforschung, NICHT in den Telefonverkauf.
Die Telefonverkaufs-Firmen, die Schüler/Studenten überhaupt nehmen, nutzen sie gnadenlos aus. Das Aufdrängen eines Gewerbeschein fällt da auch drunter.
Sind meine persönlichen Erfahrungen - und ich hab das lange genug gemacht.
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