Wenn das Geld nicht reicht, Privateinlagen und Privatentnahmen

(6 Bewertungen) +6 -0

Privateinlage

Als Unternehmer müssen Sie häufig schnell handeln, so z.B. ein gutes Angebot schnell an Ort und Stelle kaufen. In solch einem Fall haben Sie nicht immer Geld aus Ihrer betrieblichen Kasse zur Verfügung. Sie bezahlen also mit Ihrem privaten Geld. Die Anschaffungen sind jedoch betrieblich veranlasst und somit als Betriebsausgabe abzugsfähig. In dieser Situation nehmen Sie selbstverständlich die Ausgabe nicht in das regelmäßig geführte Kassenblatt auf, sondern heften den entsprechenden Beleg gesondert von den Kassenbelegen ab.

Sie haben im Vormonat eine Ausgabe vergessen in das Kassenblatt zu schreiben?

Auch hier müssen Sie nicht auf die Betriebsausgabe verzichten, sondern heften den Beleg gesondert von der Kasse (abgeteilt durch ein Register oder Trennstreifen) ab. Derartige Ausgaben können mittels sogenannter Privatbuchungen, als Ersatz zur Bank- oder Kassenbuchung erfasst werden.

Privatentnahme

Das selbe gilt für eine regelmäßige Entnahme von Geld für ihren Lebensunterhalt. Sie nehmen sich also monatlich einen bestimmten Betrag aus der Geschäftskasse oder überweisen eine Summe regelmäßig auf Ihr privates Bankkonto (was übrigens nicht verboten ist, denn schließlich leben Sie von dem erwirtschafteten Geld). Diese Geschäftsvorfälle nennt man Privatentnahmen. Sie sollten das regelmäßig tun, jedoch immer unter Angabe eines Eigenbeleges. Sie erstellen einfach eine Quittung, auf der das Datum, der Betrag, der Ort, Ihr Name und Ihre Unterschrift ersichtlich ist. Zusätzlich wird unter Verwendungszweck das Stichwort „ Privatentnahme“ vermerkt – so kann IhrSteuerberater oder der Buchführende den Geldabfluss eindeutig und ohne weitere Fragen erfassen. Ebenso können Sie bei einer Banküberweisung eine Betextung hinterlegen, welche die Buchung als Privatentnahme kennzeichnet.

Privateinlage auf das Geschäftskonto

Ähnlich verhält es sich im umgekehrten Fall. Auf Ihrem Geschäftskonto ist kaum noch Geld, einen Kontokorrentkredit möchten Sie aus Kostengründen nicht nutzen und Sie wissen, dass in einigen Tagen ein größerer Betrag abgebucht wird. Sie überweisen einfach von Ihrem Privatkonto einen Betrag auf Ihr Geschäftskonto. Diese Buchung betexten Sie mit dem Stichwort „ Privateinlage“. Sie müssen keine Erklärungen abgeben warum sie Geld einlegen oder entnehmen. Ebenso verhält es sich in der Kasse. Ist der Kassenbestand auf ein kritisches Niveau gesunken, so können Sie durch eine Privateinlage Liquidität in die Kasse spülen. Allerdings sollten Sie es damit nicht übertreiben, denn bei Finanzämtern kann es zu Misstrauen führen, wenn Sie häufig große Summen privat einlegen und entnehmen. In Zeiten des Schwindens von Bankgeheimnissen werden Sie als Steuerpflichtiger immer durchsichtiger, so dass Privatbuchungen schnell nachprüfbar sind. Häufig kommt es auch zur Vermutung das Schwarzgelder im Umlauf sind.

Geldtransit - die einfachste Lösung

Selbstverständlich können Sie auch Gelder zwischen Kasse und Bank transferieren. Diesen Vorgang können Sie als „Geldtransit“ betexten. Achten Sie stets darauf, das der von Ihrem Geschäftskonto abgehobene Betrag auch in Ihrem Kassenblatt wieder auftaucht. Durch die buchhalterische Maßnahme der Privatbuchungen können Sie dauerhafte Bankschulden vermeiden und somit auch hohe Zinsbelastungen.


Quelle:
Eigene Erfahrungen

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

zum Magazin

Zuletzt geschrieben

zum Magazin

Empfehlung der Redaktion

M3 Campixx im Gründerlexikon

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner

Über den Autor

  • Foto von Torsten Montag
  • Torsten Montag
  • Ich habe mich als Dipl. Betriebswirt im Bereich eCommerce spezialisiert. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit eigenen Webseiten in Sachen Suchmaschinenoptimierung, Vermarktung und selbstverständlich dem Geld verdienen im Internet, nehme ich mir das Recht heraus, mich in diesen Angelegenheiten als Experte zubezeichnen.
  • http://www.clever-clogs.de