Nicht abzugsfähige Ausgaben

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Neben den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben existieren noch Kosten der privaten Lebensführung, welche ebenfalls nicht abzugsfähig sind. So können die Ausgaben für private Versicherungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung oder Zahlungen an Bausparkassen oder ähnliche Institute nicht gewinnmindernd eingesetzt werden.

Zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben zählen auch Unterhaltsleistungen, festgesetzte Geldstrafen, Zahlungen an Parteien oder Vereine, die Einkommensteuer oder andere Personensteuern sowie die Umsatzsteuer.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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