So eröffnet ein deutscher Unternehmer eine Filiale in der Schweiz
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Wenn ein deutscher Unternehmer eine Filiale im Ausland einrichten will, trifft er auf die unterschiedlichsten Bedingungen. Diese können sogar innerhalb eines Landes sehr verschieden sein. In derSchweiz profitieren Personengesellschaften von einer liberalen Gesetzgebung, während eine GmbH oder AG strenge Auflagen erfüllen müssen. Eine Filiale in der Schweiz ist deshalb entschieden vorteilhafter als eine Existenzgründung oder Firmengründung. Dazu kommt, dass die Existenzgründung in der Schweiz, wie im Ausland oft anzutreffen, keine staatlichen Zuschüsse beanspruchen kann (außer in der Schweiz ansässige Arbeitslose). Firmen, die in Deutschland gemeldet sind, können leicht eine Niederlassung in der Schweiz einrichten.
Niederlassung ohne Probleme
Am einfachsten geht das über die Gründung einer Personengesellschaft, für die kaum Formalitäten notwendig sind. Lediglich der Eintrag in das Handelsregister, der mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 Schweizer Franken (ca. 1.300 Euro) verbunden ist, muss erfolgen. Die Freiwilligkeit hierbei gilt nur für Unternehmen, die ihr Gewerbe nicht nach kaufmännischer Art führen oder keinen Jahresumsatz über 100.000 CHF realisieren. Qualifikationen sind nicht nachzuweisen, es sei denn, es geht um besondere Geschäftsgegenstände (z.B. Gesundheitsbereich oder Verkehrstechnik).
Niederlassung mit Vorteilen
Die Niederlassung in der Schweiz bietet einige Vorteile. Eine fixes Grundkapital ist nicht erforderlich. Die Geschäftsaufnahme kann sofort erfolgen. Das Schweizerrecht ermöglicht ausländischen Unternehmen die Führung eines Schweizer Bankkontos und eine flexible Rechnungsstellung zwischen Muttergesellschaft und Filiale. Es besteht keine Verpflichtung zur Buchführung oder Reservebildung. Eine Doppelbesteuerung findet nicht statt und spezielle Schweizer Steuern wie z.B. die Verrechnungssteuer auf Dividende werden nicht auf ausländische Unternehmen angewandt. Die Mehrwertsteuer liegt in der Schweiz entschieden niedriger als in Deutschland. Allein der Normalsatz macht weniger als die Hälfte des deutschen Betrages aus, was auch für den liberalisierten Satz im Hotel- und Gastgewerbe gilt. Dazu kommt ein noch weiter ermäßigter Steuersatz auf Güter des täglichen Bedarfs. Der Vorsteuerabzug geht in der Schweiz konform zu den deutschen Regelungen vonstatten.
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