Geschäftsidee Tagesmutter: Persönliche und rechtliche Voraussetzung
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Wer sich mit der Geschäftsidee Tagesmutter auseinandersetzen möchte, sollte auf einzelne Besonderheiten achten. Hierbei handelt es sich neben den persönlichen Eigenschaften auch um die rechtlichen Voraussetzungen, die durch den Gesetzgeber in Deutschland geregelt werden. Der Staat schreibt genauestens vor, welche Bedingungen eine angehende Tagesmutter erfüllen muss, bevor sie mit der eigentlichen Tätigkeit beginnen kann. Der Job einer Tagesmutter ist dann doch um einiges anspruchsvoller als der eines Babysitters, der abends mal für ein paar Stunden auf die Kinder aufpasst.
Ebenso müssen finanzielle Aspekte in die eigene Planung einbezogen werden. So fallen sowohl für die Ausbildungswege als auch für die einzelnen Genehmigungen finanzielle Aufwendungen an, die entsprechend Beachtung finden müssen. Nachweise benötigt eine Tagesmutter von den verschiedensten Institutionen, die zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
In 5 Schritten zur Tagesmutter
Die Geschäftsidee Tagesmutter ist sehr umfangreich und zudem angefangen von der Planung bis hin zum eigentlichen Beginn mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden. Das Erfolgsrezept, in dem Frauen versprochen wird, dass sie es in nur fünf Schritten zur anerkannten Tagesmutter schaffen, ist im Grunde nicht richtig. Grundsätzlich sollten sich Frauen zunächst eigenständig mit den Aufgaben auseinandersetzen, die in den bevorstehenden Tagen auf sie zu kommen. Nach dem deutschen Recht darf grundsätzlich nur die Frau als Tagesmutter arbeiten, die auch als solche anerkannt ist.
Die Voraussetzungen der öffentlichen Hand
Um als selbstständige Tagesmutter arbeiten zu können, müssen in Deutschland bei verschiedenen Behörden zahlreiche Anträge gestellt werden. Auch wenn sich in Hinblick auf die Genehmigungen zwischen den einzelnen Bundesländern deutliche Unterschiede erkennen lassen, haben sie alle eine Gemeinsamkeit. In jeder Region Deutschlands benötigt eine Tagesmutter eine spezielle Erlaubnis vom Jugendamt. Hierbei handelt es sich um die Pflegeerlaubnis.
Nur wer die Pflegeerlaubnis hat, darf auch rechtsmäßig als selbstständige Tagesmutter tätig sein. Die Pflegeerlaubnis wird von dem Jugendamt nach den Grundlagen von § 43 des 8. Sozialgesetzbuches erteilt. In dieser Pflegeerlaubnis wird auch die genaue Anzahl der Kinder festgelegt, die eine Tagesmutter maximal betreuen darf. Je nach fachlicher, persönlicher, aber auch gesundheitlicher Eignung darf eine Tagesmutter in Deutschland ein bis fünf Kinder betreuen.
Die Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis
Um eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt zu erhalten, benötigt man als angehende Tagesmutter jedoch weitere Bescheinigungen. Hierbei handelt es sich unter anderem um ein ärztliches Attest, in dem über den genauen Gesundheitszustand Auskunft erteilt wird. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, nicht nur das der angehenden Tagesmutter, sondern auch das Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen muss bei dem Jugendamt vorgelegt werden. Des Weiteren ist eine aktuelle Schufa-Auskunft vonnöten.
In Deutschland müssen Tagesmütter seit dem Jahr 2006 zudem nachweisen können, dass sie über eine ausreichende pädagogische Qualifizierung verfügen. Ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Hinsichtlich der Voraussetzungen, die vom Jugendamt gefordert werden, lassen sich zwischen den deutschen Bundesländern Unterschiede erkennen. Im Wesentlichen sind die grundlegenden Anforderungen jedoch identisch. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Frauen bereits im Voraus mit dem regionalen Jugendamt in Verbindung setzen.
Unterschiede zwischen den Bundesländern lassen sich im Kern bei den Qualifizierungsanforderungen erkennen. So sind in einzelnen Bundesländern bereits 16 Unterrichtsstunden ausreichend, in anderen Regionen werden hingegen bis zu 160 Stunden gefordert. Außerdem müssen sich Tagesmütter in einzelnen Bundesländern einer jährlichen Fortbildung unterziehen.
Anerkannte Ausbildungen und Qualifizierungen
Angehende Tagesmütter müssen nach dem deutschen Recht eine ausreichende Qualifizierung nachweisen können. Hierfür bieten verschiedene Anlaufstellen in Deutschland Ausbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen an. Grundlegend muss bedacht werden, dass nur die Schulungen auch von dem Jugendamt berücksichtigt werden, die von einem anerkannten Träger durchgeführt wurden. Durch diese Regelung soll bundesweit der Missbrauch vermieden werden.
Schulungen und Seminare werden bundesweit von den Jugendämtern zu verschiedenen Terminen angeboten. Zudem können die grundlegenden Qualifizierungen bei den Volkshochschulen und den Tagesmutterverbänden erworben werden. Sind Frauen sich hierbei nicht sicher, an wen sie sich wenden können, sollte beim regionalen Jugendamt nachgefragt werden.
Einnahmen und Ausgaben einer Tagesmutter
Auf eine Tagesmutter kommen grundsätzlich neben den Einnahmen auch zahlreiche Ausgabenpositionen zu. Diese heißt es von Beginn an ins Auge zu fassen. Immerhin sind diese für die individuellen Kalkulationen von Nöten. Bei den Kosten sollte auch auf den finanziellen Aufwand geachtet werden, der durch die einzelnen Genehmigungen entsteht. Auch hierbei handelt es sich um erhebliche Kostenpositionen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Bei den Einnahmen kann in Deutschland grundsätzlich zwischen zwei Optionen unterschieden werden. Neben dem privaten Betreuungsentgelt steht auch das öffentliche Entgelt als Option zur Verfügung. Je nach Art muss hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheiten auf einzelne Besonderheiten geachtet werden. Entscheidungsfreiheit haben die Tagesmütter in Bezug auf ihre Einnahmen bei einem öffentlichen Entgelt nicht. Die genaue Höhe wird hierbei durch die öffentliche Hand festgelegt.
Bei einem öffentlichen Entgelt erhalten die Tagesmütter ihr Entgelt von den Kommunen oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Hingegen müssen bei der zweiten Option die Eltern die finanziellen Aufwendungen für die Betreuung tragen. In Deutschland konnten sich in den vergangenen Jahren aber auch kombinierte Lösungen durchsetzen.
Das öffentliche Entgelt bringt für Tagesmütter entscheidende Vorteile mit sich. Neben der Regelmäßigkeit der Zahlungen handelt es sich hierbei im Wesentlichen um zusätzliche Leistungen. So werden durch dieses auch sämtliche Sachaufwendungen gedeckt. Zudem erhalten diese Tagesmütter eine Förderleistung für alle anfallenden erzieherischen Aufwendungen und verschiedenste Sozialleistungen, die sich unter anderem auf die Unfallversicherung und anteilsmäßig auf die Altersvorsorge beziehen.
Die rechtlichen Aspekte
Neben den Voraussetzungen, den Einnahmen und Ausgaben müssen Tagesmütter aber auch auf die rechtlichen Besonderheiten achten. Eine Tagesmutter wird mit zahlreichen Erziehungsgesetzen konfrontiert, die sie während ihrer täglichen Arbeit auch einhalten muss. Eine Tagesmutter ist nach dem deutschen Gesetz sowohl für das körperliche als auch für das seelische Wohl des Kindes, das sie betreut, verantwortlich. Hierbei muss sie alle Tätigkeiten erfüllen, die für die Sicherung des Kindeswohles von Nöten sind. Zudem ist sie durch ihren Arbeitsbereich dazu verpflichtet, alle Entwicklungsschritte des Kindes nicht nur zu begleiten, sondern sie angemessen zu fördern.
Ebenso wie die deutsche Rechtslage von einer Tagesmutter beachtet werden sollte, müssen sie über eine ausreichende Absicherung verfügen. Für Tagesmütter bieten sich verschiedene Versicherungen an, die sich grundlegend nicht nur auf die Kinder an sich konzentrieren. Eine Tagesmutter arbeitet selbstständig, somit ist sie auch dazu verpflichtet, sich eigenständig ordnungsgemäß in Hinblick auf die Sozialversicherungen abzusichern. Neben der Krankenversicherung handelt es sich hierbei auch um die Altersvorsorge. Aus diesem Grund sollten alle bereits bestehenden Versicherungen überprüft und gegebenenfalls erweitert werden.
Quelle:
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- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de
kommentiert von Gast am 1. Februar 2010
Halllo und danke für den ausführlichen Artikel. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass Einnahmen einer Tagesmutter sich oft nicht alleine nur aus öffentlichen Entgelten zusammensetzen können. Es mag zwar regionale Unterschiede geben, aber der von der öffentlichen Hand bezahlte Stundensatz reicht nichts aus um eine kindergerechte Betreuung durchzuführen. Das führt dazu, dass viele Tagesmütter eigentlich nur von privaten Betreuungsentgelten leben können. Das mag in größeren Städten vielleicht lukrativ sein, in Kleinstädten oder sogar im ländlichen Raum ist es aber schwierig die nötigen Stundensätze durchzusetzen. Aus diesem Grund ist wohl die Standortanalyse eine der wichtigsten Prüfpunkte VOR der Selbstständigkeit und muss als Tagesmutter heute viel mehr bedacht sein, als es auf den ersten Blick den Eindruck macht. Ich habe aber leider die Erfahrung gemacht, dass eben viele den Tagesmutterjob als Selbsständigkeit anstreben, weil sie starken regionalen Bezug zu ihrer Heimat haben und einen Job am Ort haben möchten. Dies führt gerade in letzter Zeit leider bei ganz vielen zur Frustration und einer Abwendung vom Beruf in der Kinderbetreuung. Hier besteht dringend Handlungsbedarf der Kommunen. Solange dies nicht passiert sollte man sich eine Selbstständigkeit als Tagesmutter sehr gut überlegen...
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kommentiert von Gast am 22. Oktober 2010
Ich lese den Artikel erst jetzt, finde ihn aber aktueller den je. Ich kann jedem nur empfehlen, der sich ernsthaft darüber Gedanken macht Tagesmutter zu werden, vorher mit einem Verein oder Träger zusammen setzten, andere Tagesmütter nach deren Erfahrungen fragen und auf keinen Fall einen Alleingang zu wagen. gerade im Bereich der rechtlichen Aspekte und Versicherungen sollten Profis von Vereinen genutzt werden. Zudem ist es wichtig sich mit anderen Tagesmüttern auszutauschen und Notfalls auch Partner zu haben, die für einen einspringen können bei Urlaub, krankheit oder sonstigen.
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kommentiert von Torsten Montag am 2. Februar 2010
Danke, interessant auch mal von einer Fachfrau Feedback zu bekommen.
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