E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

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Mutter und KindEndlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf machen - Motivationen eine eigene Firma zu gründen gibt es viele. Um nicht gleich zu 100 Prozent ins kalte Wasser zu springen, ist die Gründung im Nebengewerbe eine gute Alternative. In der Gründungsphase ist die soziale Absicherung über den Hauptberuf noch gegeben und der Gründer verfügt über regelmäßige Einnahmen.

Eine Gründung im Nebengewerbe wirft bei den Existenzgründern viele Fragen auf.

Häufige Fragen sind bspw.: Muss ein Nebengewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden?

Besitze ich eine Kleinstfirma oder ein Kleinunternehmen - wer legt die Größen fest.

Wird der Gewinn beim Finanzamt besteuert und wie wird dieser Gewinn besteuert? Wie viele Stunden darf ein Gründer im Nebenjob arbeitet – gibt es da Begrenzungen und wie werden die kontrolliert? Wie verhält es sich mit derKrankenversicherung und der Rentenversicherung, was ist meldepflichtig oder wo liegen die Hinzuverdienstgrenzen? Müssen sich nebenberuflich Selbständige in der Krankenversicherung oder Rentenversicherung pflichtversichern?

Muss der Arbeitgeber über die Gründung des Nebengewerbes informiert werden, kann der Arbeitgeber das Nebengewerbe untersagen oder muss er es gar schriftlich erlauben? Welche Unternehmensform sollte der Existenzgründer wählen. Ist ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR) oder gar die Mini- GmbH die perfekte Unternehmensform?

Muss das Nebengewerbe immer als Kleinunternehmer eröffnet werden?- Ist eine der häufigsten gestellten Fragen, die Antwort finden Sie im E-Book

Diese und weitere wichtige Fragen, wie nach der Informationspflicht des Arbeitgebers und der Unternehmensform beantworten wir in unserem E-Book über die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit.

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Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • FAQ: Nebengewerbe und Nebentätigkeit... Das Gründerlexikon, auf das ich schon im Beitrag „Lesetipp für Existenzgründer und Selbständige“ hingewiesen habe, beantwortet die 10 am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Nebengewerbe bzw. Nebentätigkeit. ...

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  • Hallo, meine Frage: ich habe einen Minijob und verdiene 120€ im Monat. Im Juni 2010 habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Soweit ich weiß werden Minijob und Nebengewerbe zusammengerechnet und ich darf nicht über 365€ gewinn im Monat machen um bei meinen Mann versichert zu bleiben, richtig? Wieviel darf ich denn in diesem Jahr Umsatz bzw. Gewinnn machen da ich ja erst seit Juni 2010 Gewerbe angemeldet habe? 

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  • hallo, ich habe mal ein frage ( wie wahrscheinlich jeder hier :-) ) ich bin von Beruf garten landschaftsbauer und fest angestellt. meine freundin erwartet in 6 monaten ein kind. ich habe sehr viele anfragen von privat leuten ob ich ihren garten machen kann ( plastern u.s.w.) Nun meine Frage: Kann meine Freundin in der Elternzeit ein Nebengewerbe anmelden? Kann sie mich dann auf Minijobregel 128 Euro oder so einstellen da ich ja nur Samstags arbeiten kann?

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Über den Autor

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  • Torsten Montag
  • Ich habe mich als Dipl. Betriebswirt im Bereich eCommerce spezialisiert. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit eigenen Webseiten in Sachen Suchmaschinenoptimierung, Vermarktung und selbstverständlich dem Geld verdienen im Internet, nehme ich mir das Recht heraus, mich in diesen Angelegenheiten als Experte zubezeichnen.
  • http://www.clever-clogs.de