6 Punkte, die in einer Stellenanzeige enthalten sein sollten
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Damit eine Stellenanzeige auch den gewünschten Erfolg bringt, müssen einige Dinge bei deren Erstellung beachtet werden. Die Größe der Anzeige sollte der ausgeschriebenen Position entsprechen. Werden Führungskräfte gesucht, sollte die Anzeige also größer sein, als bei der Neubesetzung einer normalen Stelle. In jedem Fall sollte eine Stellenanzeige so aufgebaut werden, dass alle für den Bewerber relevanten Informationen in ihr enthalten sind. Auch ist darauf zu achten, dass die Anzeige gut strukturiert und übersichtlich ist. Grundsätzlich sollten folgende sechs Punkte in einer guten Stellenausschreibung enthalten sein:
Informationen zur Firma
Natürlich ist es wichtig, dass ersichtlich ist, welches Unternehmen die Anzeige geschaltet hat. Der Name der Firma und nach Möglichkeit auch deren Logo sollten in einer Anzeige also enthalten sein. Diese Information gehört nach oben.
Dann sollte die Bezeichnung der zu besetzenden Stelle folgen. Zu diesem Punkt gehört auch eine etwas genauere Beschreibung der Position, um dem Interessenten einen ersten Anhaltspunkt zu geben, ob die Stelle für ihn geeignet ist.
Informationen für den Bewerber
In einem dritten Punkt sollte auf die Tätigkeiten und Aufgaben eingegangen werden, die die Stelle mit sich bringt. In diesem Zusammenhang werden in der Regel auch die Ansprüche des Unternehmens an den Bewerber aufgeführt. Etwa, welcher Schulabschluss erwartet wird oder ob eine längere Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Gewünschte Erfahrungen mit bestimmten PC-Programmen oder Maschinen gehören ebenfalls mit hinein.
In einem vierten Punkt sollte darauf eingegangen werden, was die Firma dem Bewerber bietet. Neben dem Gehalt gehören dazu auch die Sozialleistungen und eventuelle Zusatzleistungen, die das Unternehmen auf freiwilliger Basis anbietet.
Informationen zur Bewerbung
Hier sollte erläutert werden, wie die Bewerbung aussehen soll. Welchen Umfang sie haben soll, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgen kann und welche Unterlagen der Bewerber beibringen soll.
Im letzten Punkt der Stellenanzeige sollten dem Bewerber die Kontaktmöglichkeiten aufgezeigt werden. Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse gehören in diesen Punkt. Auch der Name des Ansprechpartners wird hier angegeben.
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