Kleingewerbe

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Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetztes in Anspruch nehmen. Eine Rechtsform, welche Kleingewerbe heißt, gibt es in Deutschland gar nicht. Synonym für das Kleingewerbe werden häufig auch die Begriffe Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen verwendet. Ein Unternehmer, der nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann, betreibt ein Kleingewerbe. Er ist somit nicht verpflichtet die Rechte und Pflichten der Kaufmänner auszuleben. Bspw. entfällt für ihn die Buchführungspflicht, sofern sein Umsatz nicht 500.000 € oder sein Gewinn 50.000 € übersteigt. Von einem Kleingewerbe kann man auch ausgehen, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet.
Die Bezeichnung Kleingewerbe gibt daher keine unternehmerische Auskunft über den Umfang hinsichtlich Zeit, Arbeitsaufwand oder Mitarbeiterzahl. Rein steuerrechtlich kann nur auf die obige Regelung im Sinne der Umsatzsteuer hingewiesen werden, so dass das Kleingewerbe an bestehende steuerliche Regelungen angelehnt wird.

Krankenkassen

Darüber hinaus könnte eine Anlehnung an sozialversicherungsrechtliche Regelungen vorgenommen werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden bei den selbständigen Unternehmern für ihre Beitragsfestsetzung bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit in Nebengewerbe und Hauptgewerbe.

Probleme mit dem Kleingewerbe

Die Probleme sind unter dem Stichwort Liebhaberei und auch Scheinselbständigkeit zu sehen.

Beispiel für ein Kleingewerbe

Ein Angestellter möchte neben seinem Job im Büro noch ein paar Euro mit dem Verkauf von Produkten verdienen. Er weiß genau, dass der zeitliche Aufwand sehr gering und sein Verdienst aus dem Nebenjob demzufolge ebenso gering ausfallen wird. Er entschließt sich den Hinzuverdienst durch eine selbständige unternehmerische Tätigkeit zu bestreiten und meldet daher ein Gewerbe an. Selbstverständlich hätte er auch durch ein weiteres Anstellungsverhältnis im Rahmen eines Minijobs das Geld verdienen können, durch das Kleingewerbe ist er aber flexibler. Darüber hinaus gelten für ihn im Rahmen des Kleingewerbes die umsatzsteuerlichen Regelungen zur Kleinunternehmerregelung, so dass er keine Umsatzsteuer auf den erzielten Umsatz zahlen muss. Der Begriff Kleingewerbe beschreibt hier tatsächlich die Größe des Unternehmens, welches nur nebenbei betrieben wird. Es wird jedoch keine Aussage über die bürokratischen und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse getroffen, so dass das Kleingewerbe schlussendlich ebenso komplex sein kann, wie ein hauptberuflich betriebenes Einzelunternehmen.

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