Kleingewerbe anmelden: Die häufigsten Fragen beim Gründen
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen. Weder das HGB (Handelsgesetzbuch) noch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kennen den Begriff des Kleingewerbes. Daher gibt es auch keine Rechtsform, welche Kleingewerbe heißt. Synonym für das Kleingewerbe werden häufig auch die Begriffe Kleinstgewerbe, Kleinunternehmen sowie Nebengewerbe verwendet.
Im Allgemeinen ist ein Unternehmer, der nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann, Kleingewerbetreibender. Er ist somit nicht verpflichtet, die Rechte und Pflichten der Kaufleute auszuleben. Beispielsweise besteht für ihn nicht die Pflichten zur Buchführung, sofern Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden. Von einem Kleingewerbe kann man auch ausgehen, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet und somit ein Kleinunternehmer im Sinne der deutschen Umsatzsteuer ist.
Die Bezeichnung Kleingewerbe gibt keine unternehmerische Auskunft über den Umfang hinsichtlich Zeit, Arbeitsaufwand oder Mitarbeiterzahl. Rein steuerrechtlich kann nur auf die obige Regelung im Sinne der Umsatzsteuer hingewiesen werden, sodass das Kleingewerbe an bestehende steuerliche Gesetzgebung angelehnt wird. Dieser Artikel gibt weitere Antworten für Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer.