Kleingewerbe

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Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetztes in Anspruch nehmen. Eine Rechtsform, welche Kleingewerbe heißt, gibt es in Deutschland gar nicht. Synonym für das Kleingewerbe werden häufig auch die Begriffe Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen verwendet. Ein Unternehmer, der nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden kann, betreibt ein Kleingewerbe. Er ist somit nicht verpflichtet die Rechte und Pflichten der Kaufmänner auszuleben. Bspw. besteht für ihn keine Buchführungspflicht, sofern sein Umsatz nicht 500.000 Euro oder sein Gewinn 50.000 Euro übersteigt. Von einem Kleingewerbe kann man auch ausgehen, wenn der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet und somit ein Kleinunternehmer im Sinne der deutschen Umsatzsteuer ist.
Die Bezeichnung Kleingewerbe gibt daher keine unternehmerische Auskunft über den Umfang hinsichtlich Zeit, Arbeitsaufwand oder Mitarbeiterzahl. Rein steuerrechtlich kann nur auf die obige Regelung im Sinne der Umsatzsteuer hingewiesen werden, so dass das Kleingewerbe an bestehende steuerliche Gesetzgebung angelehnt wird. 

Einfache Regeln zum Kleingewerbe

  1. Kleingewerbetreibende müssen keine doppelte Buchführung erstellen, sondern eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  2. Auch wenn der Umfang der Tätigkeit, der Gewinn, der Umsatz und ggf. auch die Umsatzsteuer gering ausfallen werden, ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich.
  3. Der Umsatz, also die Einnahmen sind bei der Umsatzsteuer des Kleingewerbes entscheidend, nicht die Ausgaben oder der Gewinn.
  4. Der Kleingewerbetreibende ist kein Kaufmann, daher besteht gegenüber dem Finanzamt keine Buchführungspflicht.
  5. Buchführung wird beim Kleingewerbe für gewöhnlich die Tätigkeit bezeichnet, die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben darstellt, Beispiel: Ablage der Rechnungen.
  6. Woher das Geld zur Bezahlung der Rechnungen stammt ist dem Finanzamt daher egal. 

Krankenkassen und Kleingewerbe

Darüber hinaus könnte eine Anlehnung an das Sozialversicherungsrecht vorgenommen werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden in Deutschland bei den selbständigen Unternehmern für ihre Beitragsfestsetzung bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit in Nebengewerbe und Hauptgewerbe.

Probleme mit dem Kleingewerbe

Die Probleme sind unter dem Stichwort Liebhaberei und auch Scheinselbständigkeit zu sehen. Oft verpasst der Kleinunternehmer wichtige Daten seines Kleingewerbes, insbesondere den Umsatz des vergangenen Jahres dem Finanzamt zu melden. Dadurch entfällt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und das Gewerbe des Unternehmens unterliegt der Umsatz.

Beispiel für ein Kleingewerbe

Ein Angestellter möchte neben seiner Tätigkeit im Büro noch ein paar Euro als Kleingewerbetreibender mit dem Verkauf von Produkten erwirtschaften und daher ein Gewerbe anmelden. Er weiß genau, dass der zeitliche Aufwand sehr gering und sein Verdienst aus dem Nebenjob demzufolge ebenso gering ausfallen wird. Er entschließt sich den Hinzuverdienst durch eine selbständige unternehmerische Tätigkeit zu bestreiten und meldet daher ein Gewerbe an. Selbstverständlich hätte er auch durch ein weiteres Anstellungsverhältnis im Rahmen eines Minijobs das Geld verdienen können, durch das Kleingewerbe ist er aber flexibler. Darüber hinaus gelten für ihn im Rahmen des Kleingewerbes die umsatzsteuerlichen Regelungen zur Kleinunternehmerregelung, so dass er keine Umsatzsteuer auf den erzielten Umsatz zahlen muss. Der Begriff Kleingewerbe beschreibt hier tatsächlich die Größe des Unternehmens, welches nur nebenbei betrieben wird. Es wird jedoch keine Aussage über die bürokratischen und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse getroffen, so dass das Kleingewerbe schlussendlich ebenso komplex sein kann, wie ein hauptberuflich betriebenes Einzelunternehmen.

Video zur Umsatzsteuer und Kleingewerbe


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Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?

In diesem Artikel haben wir mal versucht das Begriffechaos zu klären.

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  • Torsten Montag
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