Hypothek

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Das Pfandrecht an einem Grundstück wird als Hypothek bezeichnet. Zahlt der Schuldner die vereinbarte Summe nicht, so kann der Gläubiger zur Tilgung das Grundstück verwerten, also veräußern. Eine Hypothek muss im Grundbuch eingetragen sein. Außerdem muss eine gültige Forderungen vorliegen und eine wirksame Einigung zwischen den Parteien vorhanden sein. Es gibt zwei Formen der Hypothek. Zum einen die Buchhypothek, welche lediglich durch Einigung und Eintragung übertragen werden kann. Daneben existiert noch die Briefhypothek, welche sich durch das Bestehen eines Hypothekenbriefes auszeichnet. Dieser Brief kann bei der Übertragung übergeben werden sowie eine schriftliche Abtretungserklärung. Dies gewährleistet eine schnelle Übertragung der Hypothek.

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