Fahrtkosten

(1 Bewertungen) +1 | -0

Als Fahrtkosten werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bezeichnet, die dem Steuerpflichtigen mit der Benutzung von Beförderungsmitteln im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen entstanden sind. Entstehen dem Unternehmer Fahrtkosten, so kann er diese als Betriebsausgaben absetzen. Auch Fahrtkosten, welche bei der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung entstehen, können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Interessantes aus den E-Books

  • Studenten und Unternehmertum
  • Interessantes aus den Vorlagen

    • Änderungsantrag wegen vergessener Aufwendungen
    • Interessantes aus den Onlinerechner

      • Pendlerpauschale
      • Gewerbesteuer
      • Interessantes aus dem Ratgeber

        • Gewerbeanmeldung für das Geben von Nachhilfe?
        • Lexikon Begriffauswahl

          Aus dem Magazin

          Aus dem Ratgeber