Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
(1 Bewertungen) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind Einkünfte, welche im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erzielt werden. Die freiberuflichen Tätigkeiten, mit denen Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt werden, gehören zum einen die vom Gesetzgeber aufgezählten Katalogberufe sowie die katalogähnlichen Berufe. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer - schon deshalb ist die selbständige Tätigkeit von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen. Bei der Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist zu beachten, dass bei gemischten Tätigkeiten die gewerbliche Tätigkeit in der Regel auf die freiberufliche Tätigkeit abfärbt und somit auch die freiberuflichen Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.
Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden nach § 2 Abs.2 Nr. 1 EStG als sogenannte Gewinneinkünfte bezeichnet. Die Ermittlung dieser Einkünfte erfolgt im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung.
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- Torsten Montag
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