Einkünfte

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Als Einkünfte werden alle Einnahmen abzüglich der dazugehörigen Ausgaben bezeichnet. Einkünfte sind also entweder der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Für alle Einkünfte aus den in § 2 II EstG aufgezählten Quellen wird Einkommensteuer erhoben. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei den Einkünften zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften.

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