Einkünfte
(1 Bewertungen)Als Einkünfte werden alle Einnahmen abzüglich der dazugehörigen Ausgaben bezeichnet. Einkünfte sind also entweder der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Für alle Einkünfte aus den in § 2 II EstG aufgezählten Quellen wird Einkommensteuer erhoben. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei den Einkünften zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften.
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- Torsten Montag
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