Einkommensteuertarif

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Der Einkommensteuertarif bemisst sich gemäß § 32a EstG nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Als progressiver Steuertarif erhöht sich der Einkommensteuertarif mit dem steigenden zu versteuernden Einkommen. Dabei kann der Einkommensteuertarif bis zum sogenannten Spitzensteuersatz steigen – danach findet keine weitere Erhöhung des Steuersatzes statt. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei.

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