Am von Torsten in Studien geschrieben und am 19.03.2022 um 17:31 aktualisiert
Steuerentwicklung

Entwicklung Steuerfreibeträge von 1999 bis 2010

Als Unternehmer und Steuerpflichtiger macht man sich im Laufe der Zeit doch die ein oder anderen Gedanken über die Gerechtigkeit von Steuerfreibeträgen bzw. deren Entwicklung.

Entwicklung der Kinderfreibeträge über die Jahre in Deutschland
Mal mehr mal weniger, unterm Strich bleibt selten viel beim Unternehmer hängen.
© Torsten Montag / Gründerlexikon
Entwicklung Grundfreibetrag Alleinstehende von 1999 bis 2010
Entwicklung Grundfreibetrag Grundtarif Alleinstehende von 1999 bis 2010
©
Entwicklung Grundfreibetrag Splittingtarif von 1999 bis 2010
Entwicklung Grundfreibetrag Splittingtarif von 1999 bis 2010
©
Entwicklung Kindergeld und Werbungskostenpauschale von 1999 bis 2010
Entwicklung Kindergeld und Werbungskostenpauschale von 1999 bis 2010
©

Ich möchte Sie als Leser meines Gründermagazins an meinen Gedanken und Berechnungen teilhaben lassen, daher dieser Beitrag. Eins vorweg, meine Berechnungen, Entwicklungen und die daraus resultierenden Charts sowie meine Schlussfolgerungen sind bei weitem nicht abschließend, sondern bilden lediglich einen ersten Ansatz zu weiterführenden Betrachtungen. Diese Betrachtungen und Einschätzungen möchte ich jedoch nicht weiter ausführen, sondern eher an den Bund der Steuerzahler abgeben, wenn die es nicht schon ohnehin getan haben. Vorweg sollte auch Grundbegriffe und grundlegende Zusammenhänge erläutert werden.

Steuertarif, Grundtabelle und Splittingtabelle

Zum Beispiel ist der Steuertarif zur Einkommensteuer für Alleinstehende anders als für Verheiratete, man spricht dabei von der sogenannten Grundtabelle zur Einkommensteuer (für Alleinstehende oder Singles) und der Splittingtabelle zur Einkommensteuer (für Verheiratete).

Was beinhaltet die Einkommensteuertabelle?

In beiden Einkommensteuertabellen wird zum jeweiligen zu versteuernden Einkommen die zu zahlende Einkommensteuer gegenübergestellt. So kann der Steuerpflichtige zu seinem individuellen zu versteuernden Einkommen die entsprechende Einkommensteuer ablesen. Dabei ist zu beachten, dass es keine proportionale Steigerung der Einkommensteuer im deutschen Steuerrecht gibt, sondern eine überproportionale Steigerung. Folgende beispielhafte Denkweise ist daher falsch:

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.000 EUR zahle ich bspw. 1.000 EUR - dann zahle ich bei 20.000 EUR zu versteuernden Einkommen 2.000 EUR - FALSCH

RICHTIG - sehen Sie in der Einkommensteuertabelle des betreffenden Jahres nach, um die korrekte Einkommensteuer abzulesen, denn einfach verdoppeln ist leider nicht im deutschen Steuerrecht, zumindest nicht in der Einkommensteuer. Wäre ja auch zu einfach.

Was ist eigentlich ein Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag in der Einkommensversteuerung, bis zu welchem keine Einkommensteuer berechnet wird. Es handelt sich dabei quasi um einen Freibetrag zur Einkommensteuer. Genau dieser ist bei Verheirateten doppelt so hoch als bei Singles.

Was ist das zu versteuernde Einkommen und wie wird es berechnet?

Das zu versteuernde Einkommen (zvEK) ist eine Größe aus dem Einkommensteuergesetz und bildet die Basis zur Ermittlung der Einkommensteuer. Die Ermittlung des zvEK ist recht umfangreich und von Person zu Person unterschiedlich aufwendig. Ich versuche dennoch ein vereinfachtes Schema darzustellen, sodass danach jeder erkennen sollte, dass man seine private Einkommensteuererklärung nicht unbedingt selber machen sollte.

Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Ermittlung der Summe der Einkünfte

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (aus Gewinnermittlung)

2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (aus Gewinnermittlung)

3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (aus Gewinnermittlung)

4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten)

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitaleinnahmen abzgl. Werbungskosten)

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen abzgl. Werbungskosten)

7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 (z.B.: Ertragsanteil der Altersrente)

= Summe der Einkünfte

- Altersentlastungsbetrag

- Freibetrag für Alleinerziehende (Haushaltsfreibetrag)

- Freibetrag für Land- und Forstwirte

= Gesamtbetrag der Einkünfte

- Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Kirchensteuer,)

- außergewöhnliche Belastungen (Ausbildungsfreibetrag für Kinder, Unterhaltsleistungen, Kosten für mediz. Behandlungen etc.)

= Einkommen

- Kinderfreibetrag

- sonstige Abzugsbeträge (nicht näher definiert oder nach anderen Gesetzen)

= zu versteuerndes Einkommen

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Sie sehen also, es ist u.U. eine sehr aufwendige Berechnung, welche gerade im Detail schwierig wird. So bspw. sind private Versicherungen nicht einfach voll abzugsfähig, sondern der Abzugsbetrag für Versicherungen muss in einer separaten Berechnung ermittelt werden. Den meisten stellt sich hier schon die Frage, was denn überhaupt rein einkommensteuerlich zu den abzugsfähigen Versicherungen zählt? Wie Sie sicher wissen, kann man Versicherungen sowohl als Betriebsausgabe abziehen, als auch in Form der Sonderausgaben. Beides gleichzeitig ist nicht gestattet.

Ähnlich verhält es sich mit den Einkünften. Hier muss über die Gewinnermittlung (EÜR) der Gewinn buchhalterisch berechnet werden. Dies geschieht nicht einfach, indem man von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abzieht, sondern indem wiederum eine Menge an steuerrechtlichen Regelungen zu beachten sind, welche ein Ungelernter in den seltensten Fällen alle beherrscht.

Übrigens, in obigen Erläuterungen und Berechnungen sind die Regelungen zur Behandlung von Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld noch gar nicht berücksichtigt. Diese Problematik kann unter dem Stichwort Progressionsvorbehalt nachgelesen werden.

Entwicklung der Steuerfreibeträge für Alleinstehende im Grundtarif von 1999 bis 2010

Dieser Chart zeigt recht eindrucksvoll, dass für Alleinstehende der Grundfreibetrag seit 1999 bis in das Jahr 2010 in mehreren Stufen angestiegen ist. Ist ja eigentlich gut für den alleinstehenden Steuerpflichtigen, könnte man meinen. Wenn man aber genau hinsieht, so fällt auf, dass es mehrere Jahre nacheinander einen Stillstand gab. Dort wurde der Grundfreibetrag nicht angehoben, wohl sind die Kosten bzw. die Inflationsrate in der Zeit für den Steuerbürger gestiegen, sodass der Single indirekt weniger in der Tasche hatte als in den anderen Jahren.

Die genauen Zahlen kann man am Schluss des Artikels in einer Tabelle downloaden. 

Entwicklung der Steuerfreibeträge für Verheiratete im Splittingtarif von 1999 bis 2010

Bei den Verheirateten verhält es sich äquivalent zu den Singles, da deren Grundfreibetrag einfach nur doppelt so hoch ausfällt wie der Alleinstehenden. Einen Vorteil haben die Ehepaare dennoch den Singles gegenüber, denn der individuelle Steuersatz ist geringfügig besser, sie zahlen also auf dasselbe zvEK effektiv weniger Einkommensteuern als der Alleinstehende. Ein Grund zu heiraten? Das sollte jeder selbst entscheiden, und zwar nicht nur anhand seiner steuerlichen Situation, sondern bei manchen Menschen spielt ja wirklich noch die Liebe eine Rolle ;-)

Wie viel Einkommensteuer man in welchem Jahr bei einem definierten zvEK zahlen muss, ermittelt sehr schnell folgender Online Rechner zur Einkommensteuer.

Entwicklung von Kindergeld und Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1999 bis 2010

Hier mal eine Gegenüberstellung, welche recht wenig mit dem Unternehmertum zu tun hat, jedoch ebenso die deutschen teils ungerechten Steuerregelungen zeigen.

Der untere Graph stellt die Entwicklung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind dar. Nett anzusehen, da hier ein fast stetiger Anstieg zu beobachten ist. Da brauchte man sich eigentlich nicht drüber ärgern, wenn der Staat so an unsere Kinder denkt, oder?

Wenn man jedoch zum unteren Graph den oberen hinzuzieht, erkennt man recht schnell, dass das Geld nicht wirklich beim Steuerpflichtigen bleibt, sondern dass es in diesem Fall über die regelmäßige Senkung der Werbungskostenpauschale wieder zum Staat zurückfließt. In welchen Verhältnissen das geschieht, kann hier nur erahnt werden.

Entwicklung der Veränderungen bei Kindergeld und Werbungskostenpauschalen von 1999 bis 2010

Die Angaben sind in Prozent zu verstehen.

Dieser Chart zeigt die prozentuale Veränderung pro Jahr, wobei Kindergeld violett und Werbungskosten blau dargestellt sind. 

Das Kindergeld wird in der Regel immer angehoben oder gar nicht verändert. Bei der Werbungskostenpauschale sieht das anders aus. Die wurde nur einmal erhöht, und zwar im Rahmen der Euroumstellung und der Umrechnung in die neue Währung. Dann ging's bergab, und zwar kräftig im Jahr 2003 um mehr als 11% von 1.044 EUR auf 920 EUR. Bei diesen 920 EUR blieb es bis heute auch.

Außerdem kann man parallel zur Steigerung des Kindergeldes eine Steigerung der Kindergartenbeiträge beobachten, fast auffällig. Immer wenn die Eltern etwas mehr in der Tasche haben, kommt jemand aus dem Bereich Kinder und Erziehung und zieht es ihnen gleich wieder aus den selbigen heraus. In der Wirtschaft nennt man dieses Phänomen Preisabsprache und mir war so, als sei das dort verboten. Der Bund der Steuerzahler versucht das gute Recht der Bevölkerung und so auch der Unternehmer durchzuboxen.

Übrigens sehr interessant in dem Zusammenhang: Das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler - da stehen alle Verschwendungen unserer Regierung drin. Wenn man das liest, schwillt einem wirklich der Kamm, wir werden dahingehend weiter berichten.

In diesem Sinne: Nicht über Verschwendung, Politik und Regierung ärgern, sondern was tun und wenn es nur die Mitgliedschaft im BdSt ist. Denn die tun was, somit tut jedes Mitglied indirekt auch etwas gegen derartige Verschwendungen.

vg wort pixel
Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Bei Umsätzen unter 22.000 Euro formlose Gewinnermittlung

Lachender Steuerberater
© Alexas_Fotos / pixabay.com

Die meisten Unternehmer werden sich zwar erst in einigen Monaten mit der Gewinnermittlung für 2015 beschäftigen. Doch das Finanzministerium bringt natürlich rechtzeitig neue Formulare und Bestimmungen heraus.

Kurse und Coaching zur Persönlichkeitsbildung

Schüler steht vor Tafel, Comic
Das Ergebnis bleibt gleich, auch wenn sich die Bedingungen bei der Weiterbildung ändern.
© Stefan Bayer / pixelio.de

So manch ein Unternehmer besucht diverse Kurse oder Coaching Programme mit persönlichkeitsbildendem Charakter. Die Aufwendungen dafür sollten wenn möglich natürlich als Betriebsausgaben angesetzt werden. Doch das ist nur in den wenigsten Fällen möglich, wie das Finanzgericht Hamburg kürzlich entschied.

Gewinnermittlung für ALG 2 Empfänger abgeschafft

Hartz IV unter der Lupe
Deutschland: 2 Klassen Gesellschaft, auch bei der Gewinnermittlung und der Buchfürhung.
© Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie im Sinne des SGB III hilfebedürftig sind, Voraussetzung für die Gewährung der Grundsicherung ist, dass der Unternehmer der ARGE regelmäßig seinen Gewinn mitteilt. Bis Dezember 2007 galten für Selbständige, die gleichzeitig Anspruch auf Hartz IV haben, die allgemeinen, steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung.